Bereitstellungsdatum: 17.09.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW 38 (2024)
Am Dienstag, 24.09.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung statt. Treffpunkt ist der Eingang des Schlosstheaters, Schlossstraße 5, 36037 Fulda.
Anschließend an die Begehung wird TOP 2 im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses beraten.
Fulda, 13. September 2024
Der Vorsitzende: Dr. Albert Post
Tagesordnung
1. Begehung des Schlosstheaters
2. Sachstandsbericht "Dachmarke Fuldaer Museen
Am Mittwoch, 25.09.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 13. September 2024
Der Vorsitzende: Dag Wehner
Tagesordnung
1. LGBTQ+ Räume in Fulda (Antrag Nr. 94 der Stadtfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushalt 2024)
2. Standortanalyse zu den Bronnzeller Spielplätzen (Antrag Nr. 150/2023 der Stadtfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
3. Änderungen in den Kita-Betriebsverträgen mit kirchlichen Trägern ab 01.01.2025
4. Kurzbericht Referentenentwurf zum I-KJHG ( Inklusive Jugendhilfe)
Montag, 30.09.2024, 19:00 Uhr, im Musikzimmer der Grillenburg
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel
4. Burgfest 2024 Nachbesprechung
5. Sanierung Grillenburg
6. Anträge und Anfragen
7. Verschiedenes
Stefan Euler, Ortsvorsteher
Mittwoch, 02.10.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Haimbach – Kleiner Saal
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Anträge und Anfragen
Manfred Belle, Ortsvorsteher
Folgende aktuelle Amtliche Bekanntmachungen des Abwasserverbandes Fulda sind ab sofort im Internet unter der Adresse www.abwasserverband-fulda.de/bekanntmachungen.html sowie beim Abwasserverband Fulda, Langebrückenstraße 46, 36037 Fulda, einsehbar:
- Einladung zur gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Bau- und Finanzausschusses am 24.09.2024
- Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 24.09.2024
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 001-04773 vom 10.09.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn
Artem Konoplov
49 Elektrichna 27/54
49127 Dnipro
Ukraine
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 10.09.2024
Im Auftrag
gez. Herbert
1. Der vom Magistrat der Stadt Fulda – Umlegungsstelle – am 29.07.2024 gefasste Beschluss über die Vereinfachte Umlegung „Schirrmannstraße/Am Pröbel“ ist am 10.09.2024 unanfechtbar geworden.
2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ausgetauschte oder einseitig zugeteilte Grundstücksteile und Grundstücke werden so, wie sie stehen und liegen, Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.
3. Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen.
4. Der Magistrat der Stadt Fulda – Umlegungsstelle – veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
5. Die Geldleistungen sind fällig.
Fulda, den 11.09.2024
DER MAGISTRAT DER STADT FULDA
Umlegungsstelle
Oberbürgermeister
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
1. Der vom Magistrat der Stadt Fulda – Umlegungsstelle – am 27.05.2024 gefasste Beschluss über die
Vereinfachte Umlegung ,,Gieseltalradweg“ ist am 21.08.2024 unanfechtbar geworden.
2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ausgetauschte oder einseitig zugeteilte Grundstücksteile und Grundstücke werden so, wie sie stehen und liegen, Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.
3. Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen.
4. Der Magistrat der Stadt Fulda – Umlegungsstelle – veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
5. Die Geldleistungen sind fällig.
Fulda, den 11.09.2024
DER MAGISTRAT DER STADT FULDA
Umlegungsstelle
Oberbürgermeister
gez. Dr. Heiko Wingenfeld