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Bereitstellungsdatum: 17.09.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW 38 (2024)

Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses

Am Dienstag, 24.09.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung statt. Treffpunkt ist der Eingang des Schlosstheaters, Schlossstraße 5, 36037 Fulda.

Anschließend an die Begehung wird TOP 2 im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses beraten.

Fulda, 13. September 2024

Der Vorsitzende: Dr. Albert Post

Tagesordnung

1. Begehung des Schlosstheaters
2. Sachstandsbericht "Dachmarke Fuldaer Museen

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Am Mittwoch, 25.09.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 13. September 2024

Der Vorsitzende: Dag Wehner

Tagesordnung

1. LGBTQ+ Räume in Fulda (Antrag Nr. 94 der Stadtfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushalt 2024)
2. Standortanalyse zu den Bronnzeller Spielplätzen (Antrag Nr. 150/2023 der Stadtfraktion BÜNDNIS 90/DIE      GRÜNEN
3. Änderungen in den Kita-Betriebsverträgen mit kirchlichen Trägern ab 01.01.2025
4. Kurzbericht Referentenentwurf zum I-KJHG ( Inklusive Jugendhilfe)

Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Montag, 30.09.2024, 19:00 Uhr, im Musikzimmer der Grillenburg

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel
4. Burgfest 2024 Nachbesprechung
5. Sanierung Grillenburg
6. Anträge und Anfragen
7. Verschiedenes

Stefan Euler, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Mittwoch, 02.10.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Haimbach – Kleiner Saal 

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Anträge und Anfragen

Manfred Belle, Ortsvorsteher

HINWEISBEKANNTMACHUNG - Amtliche Bekanntmachung des Abwasserverbandes Fulda

Folgende aktuelle Amtliche Bekanntmachungen des Abwasserverbandes Fulda sind ab sofort im Internet unter der Adresse www.abwasserverband-fulda.de/bekanntmachungen.html sowie beim Abwasserverband Fulda, Langebrückenstraße 46, 36037 Fulda, einsehbar:

- Einladung zur gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Bau- und Finanzausschusses am 24.09.2024

- Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 24.09.2024

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Artem Konoplov

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:

51/04 UVK 001-04773 vom 10.09.2024

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

 

Herrn
Artem Konoplov
49 Elektrichna 27/54
49127 Dnipro
Ukraine


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 10.09.2024

 

Im Auftrag
gez. Herbert

Öffentliche Bekanntmachung - Vereinfachte Umlegung Nr. 3/2021 „Schirrmannstraße/Am Pröbel“ Gemarkung Neuenberg

1. Der vom Magistrat der Stadt Fulda – Umlegungsstelle – am 29.07.2024 gefasste Beschluss über die Vereinfachte Umlegung „Schirrmannstraße/Am Pröbel“ ist am 10.09.2024 unanfechtbar geworden.

 

 

2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ausgetauschte oder einseitig zugeteilte Grundstücksteile und Grundstücke werden so, wie sie stehen und liegen, Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.

 

3. Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen.

 

4. Der Magistrat der Stadt Fulda – Umlegungsstelle – veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

 

5. Die Geldleistungen sind fällig.

 

Fulda, den 11.09.2024

 

DER MAGISTRAT DER STADT FULDA
Umlegungsstelle

 

Oberbürgermeister
gez. Dr. Heiko Wingenfeld

Öffentliche Bekanntmachung - Vereinfachte Umlegung Nr. 1/2024 ,,Gieseltalradweg“ Gemarkungen Istergiesel und Zell

1. Der vom Magistrat der Stadt Fulda – Umlegungsstelle – am 27.05.2024 gefasste Beschluss über die     
Vereinfachte Umlegung ,,Gieseltalradweg“ ist am 21.08.2024 unanfechtbar geworden.

 

2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) der bisherige      Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ausgetauschte oder einseitig zugeteilte Grundstücksteile und Grundstücke werden so, wie sie stehen und liegen, Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.

 

3. Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen.

 

4. Der Magistrat der Stadt Fulda – Umlegungsstelle – veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

 

5. Die Geldleistungen sind fällig.

 

Fulda, den 11.09.2024

 

DER MAGISTRAT DER STADT FULDA

Umlegungsstelle

Oberbürgermeister
gez. Dr. Heiko Wingenfeld