Bereitstellungsdatum: 23.01.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW04 (2024)
Am Montag, 29.01.2024, 18:00 Uhr,
findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 19. Januar 2024
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt
Tagesordnung
1. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Fulda - Beschluss über eine neue Fassung
2. Beteiligungsbericht 2023 der Stadt Fulda
3. Überprüfung der Vergabe von Haushaltsmitteln an den Verein „Fulda stellt sich quer e.V.“ - Antrag Nr. 142/2023 der AfD/Bündnis-C-Fraktion vom 10.7.2023
Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln!!! Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss!!!
4. Grundstücksangelegenheiten
Am Donnerstag, 25.01.2024, 18:00 Uhr,
findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 16. Januar 2024
Der Vorsitzende:
Helge Mühr
Tagesordnung
1. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Fulda - Beschluss über eine neue Fassung
2. Fahrradreparaturstation - Antrag Nr. 122 zum Haushalt 2023 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 09.11.2022
3. Beibehaltung des Einzugsradius der Bushaltestellen von 300 m - SV-Antrag Nr. 147/2023 der Ute Riebold (Vertreterin der „Die PARTEI“) vom 12.09.2023
4. Hinweisschild zum "Fair-Dreieck" am Luckenberg - Antrag Nr. 143/2023 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 02.09.2023
Dienstag, 06.02.2024, 19:00 Uhr, im Musikzimmer der Grillenburg, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel und Seniorenmittel 2024
4. Burgfest 2024
5. Haushaltsanträge 2025
6. Anträge und Anfragen
7. Verschiedenes
Stefan Euler, Ortsvorsteher
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 190 „Hinter den Höfen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 15.12.2023 über die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 190 „Hinter den Höfen“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Das Planungsgebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 190 „Hinter den Höfen“ liegt im Ortskern Horas entlang der Schlitzer Straße. Der zukünftige Geltungsbereich wird im Nordosten von der Schlitzer Straße, im Südosten von den Flurstücken 125/21, 125/6 und 126, im Südwesten von dem Flurstück 123/6 sowie im Nordwesten von der Straße An den Höfen begrenzt.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 125/20, Flur 3, Gemarkung Horas.
Die Größe des Plangebiets beträgt 0,19 ha.
Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich:
[Siehe Abbildung!]
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 190 „Hinter den Höfen“, die Vorhabenpläne sowie die dazugehörige Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung- und entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu folgenden Zeiten während der Dienststunden gegeben:
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1613 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- Eine nach § 214, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214, Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Fulda, 19.01.2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 004-04583 vom 17.01.2024
51/04 UVK 004-04589 vom 17.01.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Serkhat Turgut
Türkei
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 17.01.2024
Im Auftrag
gez. Vogel
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 004-04504 vom 17.01.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Andrii Vyshnevskyi
Juschnoukrajinsk OT Mykolajiw
Ukraine
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 17.01.2024
Im Auftrag
gez. Vogel
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 001-04616 vom 19.01.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn
Muhamed Ibrisevic
Brka bb.
76100 Brcko/Brka
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 19.01.2024
Im Auftrag
gez. Herbert
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung der Kita Edelzell Dachabdichtungsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/24248 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.