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Bereitstellungsdatum: 21.01.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW04 (2025)

Bundestagswahl 2025 - Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung 
der Stadt Fulda 
über das Recht auf Einsicht in das 
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 
für die Wahl zum Deutschen Bundestag 
am 23.02.2025

 

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Fulda wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Diensträumen der 

Stadt Fulda, Bürgerbüro, 15.2 – Bürgerservice und Wahlen, Schlossstraße 1, 36037 Fulda

(0661 102 1111, wahlen(at)fulda.de)

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
 

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 15:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Stadt Fulda, Bürgerbüro, 15.2 – Bürgerservice und Wahlen, Schlossstraße 1, 36037 Fulda Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
 

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
 

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 173 - Landkreis Fulda

    - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder 
    - durch Briefwahl

teilnehmen.
 

5.  Einen Wahlschein erhält auf Antrag

      5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

      5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

                 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das                                   Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die                           Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis                           zum 07.02.2025) versäumt hat,

                  b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz                         1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der                                                         Bundeswahlordnung entstanden ist,

                   c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst                               nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
 

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

   - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 
   - einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
   - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten
     Wahlbriefumschlag und
   - ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so    rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform   ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Fulda, den 21.01.2025 
Die Gemeindebehörde

gez. Siebert 
Gemeindewahlleiter 

Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses

Am Dienstag, 28.01.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses statt.

Fulda, 17. Januar 2025
Der Vorsitzende:
Dr. Albert Post

Tagesordnung
1. Ausstellungsprogramm des Vonderau Museums für das Jahr 2025
2. Einrichtung eines Ganztagsangebots des Profil II an der Grundschule Lehnerz (gemäß § 15 Hess. Schulgesetz)

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend

Am Donnerstag, 30.01.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 16. Januar 2025
Die Vorsitzende:
Dorothee Hauck-Hiersch

Tagesordnung
1. "Sozialer Zusammenhalt" - Überblick über die Förderprogramme
2. Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt - Neuausweisung eines Fördergebietes im Fuldaer Südend
3. Kindertagesstätten- und Kindertagespflegebedarfsplanung 2024 - Antrag Nr. 179/2024 der CDU-Stadtverordnetenfraktion
4. "Sofortprogramm zur Heranziehung von Asylbewerbern in gemeinnütziger Arbeit" - Antrag Nr. 192/2024 der ehemaligen AfD/Bündnis C-Fraktion vom 16.08.2024
5. Änderungen in der Förderung von Kindertagespflege – laufende Geldleistung gemäß § 23 SGB VIII

Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Montag, 27.01.2025, 19:00 Uhr, im Musikzimmer der Grillenburg, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel und Seniorenmittel
4. Termine 2025
5. Anträge und Anfragen
6. Verschiedenes

Stefan Euler, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Mittwoch, 29.01.2025, 20:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Kohlhaus, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Bundestagswahl 2025
4. Belegungsplan Friedhof Kohlhaus
5. Hutzelfeuer der Feuerwehr Kohlhaus am 09.03.2025
6. Anfragen und Anträge

Reinhard Kremser, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Donnerstag, 30.01.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Vergabe kulturelle Mittel
4. Vorbereitung Osterputz
5. Bundestagswahl
6. Unser Dorf hat Zukunft
7. Verschiedenes

Knut Heiland, Ortsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung - Wechsel der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Fulda I

Die bisherige Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Fulda I, Herr Hans-Jürgen Weide, hat sein Amt niedergelegt. Gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes hat der Magistrat der Stadt Fulda Frau Christiane Hartmann zu dessen Nachfolgerin gewählt und dem Amtsgericht zur Berufung vorgeschlagen.
Die neu gewählte Schiedsperson ist unter der Tel.Nr. 0661 / 102-1587 zu erreichen. Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden.
Das Amtsgericht Fulda hat Frau Christiane Hartmann vereidigt.

Fulda, 21. Januar 2025
Der Magistrat der Stadt Fulda

Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29906 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Neubaus der Kita Lehnerz Fliesenarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29817 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die technische Eventdienstleistung für die Veranstaltung Kultur.findet.Stadt 2025 in Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29791 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.