Bereitstellungsdatum: 11.03.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW11 (2025)
Am Donnerstag, 20.03.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 6. März 2025
Der Vorsitzende:
Helge Mühr
Tagesordnung
1. Sachstandsbericht "Digitalisierung"
2. Sachstandsbericht zum weiteren Planungsstand beim Thema „Stadtcamping“ - Antrag Nr. 199/2024 der CDU-Fraktion vom 27.09.2024
Am Dienstag, 18.03.2025, 18:30 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung statt.
Ort Stadtteiltreff Nordend - Am Waldschlösschen 30-36
Im Vorfeld der Sitzung findet für die Ausschussmitglieder um 17.30 Uhr ein Stadtteilrundgang im Nordend statt.
- Treffpunkt: Stadtteiltreff Nordend - Am Waldschlösschen 30-36.
Folgende Örtlichkeiten werden angelaufen:
- Stadtteiltreff Nordend und Quartiersplatz - Am Waldschlösschen vorbei - Zur Magdeburger Str. 25 - Standort Quartierszentrum - An der Waides zur Bahnunterführung als Stadtteileingang Leipziger Straße - Entlang der Leipziger Str. in die Wörthstr an dem Wohnbauprojekt Zeppelingärten vorbeí - Über die Tannenbergstr in die Grünanlage Galgengraben - Am Spielplatz vorbeí in die Birkenallee - Durch das Baumstraßenviertel
Fulda, 7. März 2025
Der Vorsitzende:
Michael Ruppel
Tagesordnung
1. Erörterung der vorangegangenen Begehung im Nordend - Fragestellungen und Beantwortungen
2. 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ - Beschluss zur Aufstellung der FNP-Änderung gemäß § 2 (1) BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 11 „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 (1) BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
4. 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Solarpark Kämmerzell“ - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell Nr. 6 „Solarpark Kämmerzell“ - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
6. Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 15A „Am Aschenberg“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB - Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Beteiligung
Mittwoch, 12.03.2025, 18:00 Uhr, Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Senioren- und Kulturmittel 2025
4. Jugendsammelwoche und Osterputz
5. Haushaltsanträge für 2026
6. Anträge und Anfragen
Haiko Fillauer, Ortsvorsteher
Montag, 17.03.2025, 20:00 Uhr, Clubhaus der SG Johannesberg, Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg
Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel
4. Haushalt 2026
5. Osterputz 2025
6. Seniorentag 2025
7. Ausblick auf 2026
8. Anträge und Anfragen
Erwin Stock, Ortsvorsteher
Am Mittwoch, 19.03.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses statt.
Fulda, 4. März 2025
Die Vorsitzende:
Lea Widmer
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem Beirat
3. Information: Barrierefreiheit durch kontrastreiche Gestaltung - eine Hilfe, nicht nur für Sehbehinderte
4. Information: barrierefreie Innenraumbeleuchtung
5. Die Beleuchtungsrichtlinie der Stadt Fulda, Aspekte der Sternenstadt - Selbstverpflichtung und Aspekte der Barrierefreiheit
6. Verschiedenes
7. Interne Wahl der "Nachbesetzungsliste" für den Beirat der Menschen mit Behinderungen unter den stimmberechtigten Mitgliedern
1. Nachtrag zur Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda
Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93, jeweils in Verbindung mit den §§ 15 Abs. 7, 17 Abs. 3, 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602) sowie der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17.02.2025 folgenden Nachtrag der Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda vom 06.10.2021 beschlossen
Artikel 1
Die Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda vom 06.10.2021 wird wie folgt geändert:
Nr. 2.5, 2.8 und 2.9 der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda – Gebührenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr Fulda - werden wie folgt neu gefasst:
2 Fahrzeuggebühren je 15 Minuten
2.5 Tanklöschfahrzeuge
TLF 4000 52,45 €
2.8 Wechselladerfahrzeuge und Abrollbehälter
Abrollbehälter Gefahrgut 67,60 €
Abrollbehälter Logistik 24,70 €
2.9 Gerätewagen
Gerätewagen Logistik 42,00 €
Gerätewagen Logistik 2 (GW-L 2) -
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Der Nachtrag tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Fulda, den 17.02.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
Az.: 51/04 UVK 001-04864 vom 05.03.2025
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Vasil Koman
Ukraine
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 05.03.2025
Im Auftrag
gez. Honikel
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
Az.: 51/04 UVK 006-04280 vom 05.03.2025
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Sergiy Gaydamaka
Ukraine
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236,
Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 05.03.2025
Im Auftrag
gez. Honikel
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
Az.: 51/04 UVK 006-04605 vom 07.03.2025
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Oleksandr Serhiiovych Chornyi
Kosmonavtov 3
49127 Dnipro
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236,
Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 07.03.2025
Im Auftrag
gez. Honikel
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau eines Wanderparkplatzes in Haimbach Landschafts- und Wegebauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/30627 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung der Marquardschule Planungs- und Ingenieurleistungen Hochbau - Tragwerksplanung und Bauphysik – aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/30643 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt im Rahmen des Ersatzneubaus der Cuno-Raabe-Schule Rohbauarbeiten am Bauteil B (ehem. Kirchengebäude) aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/30644 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für die Neugestaltung der Freianlage des U3-Bereichs der Kita Maberzell Garten- und Landschaftsbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/30670 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg
Am Mittwoch, den 26.03.2025 – 17.15 Uhr - findet im kleinen Rathaussaal der Gemeinde Künzell eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg statt, zu der hiermit eingeladen wird.
TAGESORDNUNG:
1. Feststellung des Jahresabschlussergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie Entlastung des Verbandsvorstandes.
2. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zwecks Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024
3. Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes (Haushaltssatzung) 2025 mit Stellenplan
4. Grundsatzbeschluss – Ermächtigung des Verbandsvorstandes zur Neuaufnahme eines Investitionskredites
gez.
Hubert Drott
stellv. Vorsitzender
Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg
Am Mittwoch, den 26.03.2025 - 17.30 Uhr - findet im kleinen Rathaussaal der Gemeinde Künzell eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg statt, zu der hiermit eingeladen wird.
TAGESORDNUNG:
1. Feststellung des Jahresabschlussergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie Entlastung des Verbandsvorstandes
2. Bestellung des Wirtschaftsprüfers zwecks Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024
3. Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes (Haushaltssatzung) 2025 mit Stellenplan
4. Grundsatzbeschluss – Ermächtigung des Verbandsvorstandes zur Neuaufnahme eines Investitionskredites
5. Grundsatzbeschluss – technisches Zählerwesen
6. Verschiedenes
gez.
Johannes Groß
Vorsitzender