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Bereitstellungsdatum: 18.03.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW12 (2025)

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 24.03.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 13. März 2025
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung
1. Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Fulda für das Jahr 2025
2. Einsatz eines Kommunalen Gebärdensprach-Avatars (KGA) für die städtische Website - Prüfantrag Nr. 86 der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" zum Haushalt 2025
3. Antrag auf Hörunterstützung und Handout für Besucherinnen und Besucher der Stadtverordnetenversammlung - Antrag Nr. 200/2024 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 28. September 2024

Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss.
4. Grundstücks- und Kreditangelegenheiten

1. und 2. Nachtrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 24.03.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 21. März 2025
Der stellv. Vorsitzende:
Steffen Werner

1. und 2. Nachtrag zur Tagesordnung
- Fulda informiert digital - Antrag Nr. 209/2025 der Stadtverordneten Ute Riebold vom 04.02.2025

Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss.
- Grundstücksangelegenheiten

Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Montag, 24.03.2025, 19:00 Uhr, im Musikzimmer der Grillenburg, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel und Seniorenmittel
4. Haushaltsanträge 2026
5. Osterputzaktion
6. Anträge und Anfragen
7. Verschiedenes

Stefan Euler, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Zell

Dienstag, 25.03.2025, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Zell, Sitzung des Ortsbeirates Zell

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung der Niederschrift vom 30. Januar 2025
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Haushaltsanträge für 2026
5. Anfragen und Anträge

Georg Günder, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell

Mittwoch, 26.03.2025, 19:30 Uhr, Feuerwehrhaus Kämmerzell, Enzianstraße 5, Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
2. Genehmigung des Protokolls vom 06. November 2024
3. Bericht des Ortsvorstehers zu offenen und aktuellen Themen
4. Stand Sanierung Bürgerhaus
5. Stand Neubaugebiet Kämmerzell
6. Osterputz 2025
7. Anträge zum Haushalt 2026
8. Abrechnung & Anträge Kultur- und Seniorenmittel 2025
9. Planung Kommunalwahl 2026 - Terminierung Listenerstellung
10. Anfragen & Anträge aus der Bürgerschaft

Christian Ruppel, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Lüdermünd

Mittwoch, 26.03.2025, 20:00 Uhr, Feuerwehrhaus Lüdermünd, Sitzung des Ortsbeirates Lüdermünd

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers und Genehmigung des Protokolls
2. Verwendung der Kulturmittel 2025
3. Aktuelles zu laufenden Anträgen/Projekte
4. Anträge zum Haushalt 2026
5. Veränderung vom Fußboden der Fahrzeughalle
6. Anträge/Anfragen

Thomas Schmitt, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Donnerstag, 27.03.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Vergabe kulturelle Mittel
4. Vorbereitung Osterputz
5. Vorbereitung Fest am 29. März
6. Haushaltsanträge 2026
7. Aufbau Jugendgruppe
8. Verschiedenes

Knut Heiland, Ortsvorsteher

Fundsachenversteigerung - Fahrräder

Unter dem Motto „Fahrradfrühling – Ersteigern, Aufsteigen, Losfahren!" veranstaltet das Fundbüro der Stadt Fulda am Samstag, den 26. April 2025, im Schlossinnenhof des Stadtschlosses (Schlossstraße 1, 36037 Fulda) eine Fahrradversteigerung. Start ist 11 Uhr. Besichtigt werden können die Fahrräder ab 10.30 Uhr.

4. Änderungssatzung zur Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege

Aufgrund des Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe -  in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022) und des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I. S. 142) sowie der §§ 1 bis 5 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2025 folgende Änderungssatzung zur Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege beschlossen:
 

 

 

Artikel I

 

Die Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege vom 18.06.2018, zuletzt geändert durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 08.02.2021, 16.12.2022 und 18.03.2024, wird wie folgt geändert:

 

§ 14 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

Die Zahlung einer laufenden Geldleistung setzt die Erteilung einer Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII voraus. Die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson wird als monatlicher Pauschalbetrag zum Ende eines Monats für den vergangenen Monat gezahlt.

 

Die Monatspauschale errechnet sich wie folgt:

 

Die Anzahl der notwendigen und vom Jugendamt anerkannten wöchentlichen Betreuungsstunden pro Kind wird mit dem Faktor 4,33 und dann mit folgenden Beträgen multipliziert:

 

1.
1,24 € für die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen (Der Sachaufwand reduziert sich, wenn der Kindertagespflegeperson kostenfreie Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.),

 

2.
4,94 € zur Anerkennung der Förderleistung der Kindertagespflegeperson, wenn diese eine anerkannte Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson im Umfang von mindestens 160 Unterrichtseinheiten nachweist oder
5,14 € zur Anerkennung der Förderleistung der Kindertagespflegeperson, wenn diese eine anerkannte Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson im Umfang von mindestens 300 Unterrichtseinheiten nachweist.

Hierauf wird die Landesförderung gemäß § 32 a Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) i. d. F. vom 25.06.2020 angerechnet, d. h. die Landesförderung gilt mit Auszahlung des monatlichen Pauschalbetrages als weitergeleitet.

 

Der Betrag nach Ziff. 2 reduziert sich um 0,05 €, wenn die Kindertagespflegeperson NICHT im Umfang von mindestens 3 Tagen an einer Fortbildung zum hessischen Bildungs- und Erziehungsplan teilnimmt und dies nicht im Abstand von höchstens fünf Jahren wiederholt.

 

Der Betrag nach Ziff. 2 reduziert sich um 1,65 €, wenn die Kindertagespflegeperson nicht die Teilnahme an einer Aufbauqualifizierung im Umfang von 20 Unterrichtsstunden im vorherigen Kalenderjahr nachweist; abweichend davon genügt im Kalenderjahr der erstmaligen Übernahme einer Tagespflege der Nachweis einer Teilnahme im laufenden Kalenderjahr.

 

Weist die Kindertagespflegeperson eine Qualifikation als pädagogische Fachkraft nach § 25 b Abs. 1 HKJGB nach und ist sie für die Kindertagespflege geeignet, so erhöht sich der Betrag nach Ziff. 2 um 0,20 €.

 

Mit der Monatspauschale sind alle Aufwendungen der Kindertagespflegeperson pauschal abgegolten.

Die Kindertagespflegeperson ist verpflichtet eine regelmäßige Unterschreitung der aner-kannten wöchentlichen Betreuungsstunden zu melden, damit die Pauschalzahlung an die tatsächliche Betreuungsleistung angepasst werden kann.

 

Private Zuzahlungen von Dritten an die Kindertagespflegeperson sind nicht vorgesehen. Werden Zuzahlungen geleistet, so entfällt der Anspruch auf die laufende Geldleistung.

 

Eine Gewährung von Geldleistungen an unterhaltspflichtige Personen ist ausgeschlossen.

 

 

 


Artikel II

 

Die übrigen Regelungen der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege bleiben unverändert.

 

 


Artikel III

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2025 in Kraft.
 

 

 

 

Fulda, 17.02.2025 
Der Magistrat der Stadt Fulda

 

 

 

Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

 

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Oleksandr Cherpak

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben,
dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle


Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
Az.: 51/04 UVK 006-04938 vom 11.03.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Oleksandr Cherpak
Ukraine


öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3 Zimmer: 236,
Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 11.03.2025
im Auftrag
gez. Honikel 

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Khalid Abdulsalam Abdu Ibrahim

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass die Dokumente 

der Behörde: 
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle


Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 
51/04 UVK 001-04539 vom 11.03.2025 
51/04 UVK 001-04540 vom 11.03.2025 
51/04 UVK 001-04541 vom 11.03.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 
Herr 
Khalid Abdulsalam Abdu Ibrahim 
unbekannt

 

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 11.03.2025 
Im Auftrag 
gez. Höhl 

 

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Dusan Dordevic

Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

 

 

Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 18.03.2025

 

Name des Adressaten:
Dusan Dordevic 

letzte bekannte Anschrift: 
Vor den Löserbecken 4,
64331 Weiterstadt

Kassenzeichen 200100152480-200-1

 

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des Herrn Dusan Dordevic ist unbekannt.

 

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

 

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

 

Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 011, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden.

 

 

Fulda, 18.03.2025

Der Magistrat der Stadt Fulda 
Im Auftrag                                                    

 

 

gez. Schmitt 
Stellv. Leiterin der Kämmerei                                                       (Dienstsiegel)

 

 

 

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Pflege von Sporthartplätzen an Sportanlagen von Schulen, am Stadion Johannisaue sowie auf der BGS-Leichtathletikanlage im Stadtgebiet Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/30794 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Kanal- und Oberflächenerneuerung im Wirtschaftshof des Friedhof Frauenberg aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/30728 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Planungs- und Bauüberwachungsleistungen HLS für das Bauvorhaben „Neubau einer Notunterkunft in der Steubenallee 3-5“ aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/30762 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Mäh-und Mulcharbeiten an Straßen, Wegen und Gewässern in der Stadt Fulda 2025-2026 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/30806 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.