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Bereitstellungsdatum: 01.04.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW14 (2025)

Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Donnerstag, 03.04.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gläserzell,

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Veranstaltungen und Terminplan 2025
5. Kultur- und Seniorenmittel
6. Strauch- und Grabenschnitt
7. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft

Roman Namyslo, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Bernhards

Donnerstag, 03.04.2025, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Bernhards im Sitzungszimmer,

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Kulturmittelabrechnung
3. Beantragung zum Haushaltsplan 2026
4. Neuwahl Ortsgerichtsschöffen
5. Anträge/Anfragen

Uwe Riethmüller, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Mittwoch, 09.04.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Oberrode,

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht stellv. Ortsvorsteherin
3. Haushaltsanträge 2026
4. Seniorenveranstaltung 2025
5. Anträge und Anfragen
 

Simone Kanne, stellv. Ortsvorsteherin

Haushaltssatzung der Stadt Fulda für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltssatzung der Stadt Fulda 
für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

 

         im ordentlichen Ergebnis           

         mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                         273.079.050 €
         mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                            279.400.050 € 
         mit einem Fehlbedarf von                                                                -6.321.000 €


         im außerordentlichen Ergebnis
         
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                               501.000 € 
         mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                             0 € 
         mit einem Überschuss von                                                                   501.000 €

         im Jahresergebnis 
         
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                        273.580.050 €
         mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                           279.400.050 €
         mit einem Fehlbetrag von                                                                -5.820.000 €    

im Finanzhaushalt

       mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen 
       aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                6.091.700 €

       und dem Gesamtbetrag

       der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     21.022.350 €
       der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                       84.379.400 €
       des Finanzmittelflusses aus Investitionstätigkeit von                             -63.357.050 €

 

       der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                  45.000.000 € 
       der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                      6.091.050 €
       des Finanzmittelflusses aus Finanzierungstätigkeit von                            38.908.950 €
      

       mit einem Zahlungsmittelbedarf von                                                       -18.356.400 €

festgesetzt.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 45.000.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 66.920.000 € festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 30.000.000 € festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgelegt worden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2024, veröffentlicht am 17.12.2024).

 

Danach betragen diese für das Haushaltsjahr 2025 (nachrichtlich):

1. Grundsteuer

     a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)                   144 v.H.

     b) für Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             313 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                               380 v.H.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

Fulda, den 13.12.2024                                                           Der Magistrat

                                                                                     gez. Dr. Wingenfeld

                                                                                      Oberbürgermeister

 

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt:

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

G e n e h m i g u n g

Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für:

    1. In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme des in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Fulda für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--66.920.000 EUR-- 
(in Worten: „Sechsundsechzigmillionenneunhundertzwanzigtausend Euro“).

    2. In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--45.000.000 EUR--
(in Worten: „Fünfundvierzigmillionen Euro“).

3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages an Liquiditätskrediten für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von

--30.000.000 EUR--
(in Worten: „Dreißigmillionen Euro“).

 

RPKS - Z5-33 c 01/4-2017/14

Kassel 25. Februar 2025 

 

Regierungspräsidium Kassel

 

gez.

 

(Weinmeister)

Regierungspräsident

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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04. April bis 12. April 2025

montags, dienstags, donnerstags                von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr 
mittwochs                                                    von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
freitags                                                         von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
samstags                                                       von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Bürgerbüro des Stadtschlosses öffentlich aus.


Fulda, 26. März 2025                                                Der Magistrat

                                                                           gez. Dr. Wingenfeld          

          (Siegel)                                                          Oberbürgermeister

     

Allgemeinverfügung der Stadt Fulda zur Erweiterung der Betriebszeiten der Außengastronomie

Nach § 10 Abs. 3 der Richtlinien zur Satzung der Stadt Fulda über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren erlässt der Magistrat der Stadt Fulda folgende Regelungen:

   1. Die zulässige Betriebszeit für die Außengastronomie wird an Freitagen, Samstagen und an den Vortagen der gesetzlichen Feiertage bis 24 Uhr erweitert.

    2. Diese Erweiterung gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Stadtteile.

    3. Diese Regelung gilt vom 16.05.2025 bis zum Ablauf des 06.09.2025.

Hinweis:

Die Regelungen des Hessischen Feiertagsgesetzes sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen oder abweichende Festsetzungen, insbesondere in Bebauungsplänen oder Baugenehmigungen, bleiben durch diese Allgemeinverfügung unberührt.

Begründung:

Nach § 10 Abs. 3 der Richtlinien zur Satzung der Stadt Fulda über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren, zuletzt geändert durch Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda vom 22.05.2023, ist der Magistrat ermächtigt, durch Allgemeinverfügung für einen von ihm festzulegenden Zeitraum im jeweiligen Kalenderjahr die Betriebszeiten für die Außengastronomie jeweils freitags, samstags und am Vortag der gesetzlichen Feiertage sowie an den Tagen der Domplatzkonzerte im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Stadtteile gem. § 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Fassung vom 22.05.2023 auf 24.00 Uhr zu erweitern. Von dieser Ermächtigung hat der Magistrat der Stadt Fulda durch Beschluss Nr. 87/2025 vom 17.03.2025 Gebrauch gemacht.

Die Veranstaltungen in der Stadt Fulda sind auch in diesem Jahr wieder große Publikumsmagnete, die viele Gäste von nah und fern anziehen. Um den Gästen den Aufenthalt in der Stadt Fulda samt seinem kulinarischen Angebot zu ermöglichen, ist es wichtig, auch nach 23 Uhr die Möglichkeit zum Verweilen in der Außengastronomie zu ermöglichen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da beispielsweise die Veranstaltungszeiten des Musicals bis nach 22 Uhr gehen. Der Musicalsommer, die Domplatzkonzerte und andere Veranstaltungsformate sind bedeutende kulturelle Veranstaltungen, die jedes Jahr zahlreiche Besucher in unsere Stadt locken. Diese Events tragen nicht nur zur kulturellen Vielfalt bei, sondern sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Gastronomiebetriebe in unserer Stadt.  Darüber hinaus trägt die Verlängerung der Betriebszeiten dazu bei, die Attraktivität unserer Stadt als Veranstaltungsort zu steigern und somit auch langfristig mehr Besucher anzulocken.

Aus diesem Grund ist der Beginn dieser Regelung parallel zu den großen Veranstaltungsreihen angesetzt. Mit dem Open Air Festival „Kultur.findet.Stadt“ beginnt die erfolgreiche Veranstaltungsserie in Fulda. An diesem Wochenende sollte der Beginn der erweiterten Außengastronomie sein. Das Ende wird mit dem letzten Tag des Weinfestes am 06.09.2025 sein. Alle weiteren publikumsträchtigen Veranstaltungen liegen im genannten Zeitraum, wie z. B. die Domplatzkonzerte, Stadtfest etc. Von dieser verlängerten Außengastronomie ist mit keiner erheblichen Lärmbelästigung zu rechnen.

In diesem Vorschlag eingebunden waren das Citymarketing Fulda e.V. sowie die Ämter 81, 80 und 41.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider­spruch beim Magistrat der Stadt Fulda, Rechts- und Ordnungsamt, Schlossstraße 1, 36037 Fulda eingelegt werden.

 

Fulda, 28.03.2025

Der Magistrat der Stadt Fulda 
Im Auftrag

gez. Sascha Siebert                             

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Anatolii Riabukha

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 
51/04 UVK 005-04953 vom 24.03.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herr 
Anatolii Riabukha 
Ukraine

 

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 24.03.2025

 

Im Auftrag 
gez. Höhl

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Samoila-Alexandru Birsan

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben,

dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
Az.: 51/04 UVK 006-04949 vom 25.03.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Samoila-Alexandru Birsan
Hunedoara
Rumänien


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3 Zimmer: 236,
Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 25.03.2025
Im Auftrag
gez. Honikel

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Entwässerungsarbeiten im Bereich der Sturmiusschule / Kita Miteinander aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/30994 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Schülerbeförderung-Schwimmbadfahrten 2025 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31018 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.