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Bereitstellungsdatum: 09.04.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW15 (2024)

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend

Am Donnerstag, 18.04.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Mehrzweckraum der Katholischen Kindertagesstätte St. Pius, Dr.-Dietz-Straße 17a, 36043 Fulda, statt.

Fulda, 4. April 2024
Die Vorsitzende:
Dorothee Hauck-Hiersch

Tagesordnung
1. Begehung der Katholischen Kindertagesstätte St. Pius
2. LGBTQ+ Räume in Fulda - Antrag Nr. 94 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum Haushalt 2024

Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Mittwoch, 10.04.2024, 19:15 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Bürgerbus
4. Haushaltsanträge 2025
5. Stadtteilfahrt
6. Anträge und Anfragen

Jürgen Jahn, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Mittwoch, 10.04.2024, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Verwendung Kultur- und Seniorenmittel 2024
4. Termine und Veranstaltungen 2024
5. Anträge zum Haushalt 2025
6. Europawahl am 09. Juni 2024
7. Anträge und Verschiedenes

Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Zell

Dienstag, 16.04.2024, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Zell, Sitzung des Ortsbeirates Zell

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2024
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Haushaltsanträge für 2025
5. Anfragen und Anträge

Georg Günder, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Dienstag, 16.04.2024, 19:00 Uhr, im Musikzimmer der Grillenburg, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel
4. Burgfest 2024
5. Haushaltsanträge 2025
6. Besetzung Ortsgericht Fulda V
7. Anträge und Anfragen
8. Verschiedenes

Stefan Euler, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Maberzell

Dienstag, 16.04.2024, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Maberzell,

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Haushaltsanträge für das Kalenderjahr 2025
3. Verwendung von Kulturmitteln
4. B 254: Lärmschutz und Geschwindigkeitskontrollen
5. Umgang mit dem anonymen Briefeschreiber
6. Anträge und Anfragen

Dieter Klüh, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Mittwoch, 17.04.2024, 20:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Kohlhaus,

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Geplante Veränderungen am Spielplatz Ortesweg
4. Osterputzaktion 2024 der Feuerwehr
5. Parkplatzsituation "Am Zollhaus"
6. Anfragen und Anträge

Reinhard Kremser, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Besges

Mittwoch, 17.04.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Besges

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Haushaltsanträge 2025
3. Sachstand Baumaßnahme Ernteweg
4. Weitere Verwendung der Kulturmittel 2024
5. Europawahl am 09.06.2024 - Wahlhelfer
6. Anträge, Anfragen, Verschiedenes

Wolfgang Wald, Ortsvorsteher

Sitzung des Ausländerbeirates der Stadt Fulda

Am Dienstag, den 16.04.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausländerbeirates der Stadt Fulda im Magistratsitzungszimmer des Stadtschlosses statt.

Fulda, 28. März 2024 

Der Vorsitzende

Abdulkerim Demir

Tagesordnung

 

  1. Begrüßung

  2. Europawahl 2024

  3. Antrag der Rederecht

  4. Theater Ulüm (29.09.2024)

  5. Antrag Straßenbenennung nach Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau

  6. Verschiedenes

 

 

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

Am 09.06.2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,  
2. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union [siehe Fußnote 1)] eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 19.05.2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Absatz 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
 

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.

Fulda, 09.04.2024
Ulrike Richter
Gemeindewahlleiterin

Fußnote: 1) Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 199 „Erweiterung Hedwigstift“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
  • Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 18.03.2024 über die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 199 „Erweiterung Hedwigstift“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Das Planungsgebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 199 „Erweiterung Hedwigstift“ liegt im Ortskern Horas entlang der Schlitzer Straße. Der zukünftige Geltungsbereich wird im Nordosten bis Südosten von der Kirchstraße, im Süden von der Marienstraße, im Westen von der Schlitzer Straße sowie im Nordwesten von der Bonifatiusstraße umfasst.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 182/8, Flur 3, Gemarkung Horas. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,51 ha.  Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich: [siehe Abbildung!]


Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 199 „Erweiterung Hedwigstift“, die Vorhabenpläne sowie die dazugehörige Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung- und entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben: 

Montag bis Donnerstag:          9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr 
Freitag:                                     9:00 – 13.00 Uhr.

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1613 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. Eine nach § 214, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214, Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
 

Fulda, 05.04.2024                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

 

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VOB/A § 3 EU

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt im Rahmen der Sanierung der Bonifatiusschule Metallbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/25383 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung des Deutsch-Amerikanischen Sportzentrums Gerüstbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/25359 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für die Toranlage am Parkplatz der Kugelfabrik Tiefbauarbeiten, Leitungen und Ausstattung sowie die Toranlage mit Einzäunung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/25358 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Versteigerung von Fundsachen

Das Bürgerbüro der Stadt Fulda veranstaltet am Samstag, 11. Mai 2024, ab 10 Uhr im Innenhof des Stadtschlosses (Schlossstraße 1, 36037 Fulda) eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen.

- Es werden allgemeine Fundgegenstände wie Fahrräder, Schmuck, Handys, Kleidung und vieles mehr versteigert. 
- Bei dieser Versteigerung können ggf. auch beschlagnahmte oder sichergestellte Gegenständen des Polizeipräsidiums Osthessen zur Versteigerung angeboten werden. 
- Bei dieser Versteigerung ist nur BARZAHLUNG möglich.

Bürgerbüro der Stadt Fulda
Hillenbrand (Amtsleiter)