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Bereitstellungsdatum: 16.04.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW16 (2024)

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 23.04.2024, 18:30 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Tagungsraum des g:artentreffs „WirGarten“, Torhaus, Sickelser Straße 10. 36041 Fulda statt.

Fulda, 12. April 2024
Der Vorsitzende: Michael Ruppel

Tagesordnung

  1. Mensch und Tier auf Augenhöhe im WirGarten Fulda - Impulsvortrag durch die Geschäftsführung des WirGartens
  2. 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell ‚Nördlich Pfingstweide' - Beschluss über das Abwägungsergebnis aus der Offenlage gemäß § 1 (7) BauGB - Feststellungsbeschluss der 13. Änderung des Flächennutzungsplans
  3. Bebauungsplan Nr. 4 ‚Nördlich Pfingstweide‘ der Stadt Fulda im Stadtteil Kämmerzell - Beschluss der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB aus der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
  4. 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Vor dem Haimberge“ -Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB -Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  5. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 2 „Vor dem Haimberge“ -Beschluss zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB -Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB -Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  6. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“ - Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
  7. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“ -Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  8. Anlage von Memoriam-Gärten auf den Friedhöfen der Stadt Fulda SV-Antrag Nr. 158 vom 23.01.2024 - Antrag der Stadtfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  9. Umfrage hinsichtlich der optischen Integration von Neubauten in das bestehende historische Erscheinungsbild der Innenstadt Antrag der AfD / Bündnis-C Fraktion Nr. 153 vom 03.01.2024
Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen

Am Mittwoch, 24.04.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer F 012 (Magistratssitzungszimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 10. April 2024
Die Vorsitzende: Lea Widmer

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem BMB
3. 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – Wo steht Fulda inzwischen?
4. Barrierefreiheit im Stadtschloss – Aufzug mit Blindenschrift markieren
5. Bei geeignetem Wetter: Begehung des Schlossparks und Debatte um Möglichkeiten der Barrierefreiheit für alle
6. Verschiedenes BMB

Sitzung des Ortsbeirates Bronnzell

Donnerstag, 18.04.2024, 20:00 Uhr, Landgräfin Anna Schule Bronnzell, Sitzung des Ortsbeirates Bronnzell

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Anträge zum Haushalt 2025

Stefan Ihrig, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Donnerstag, 25.04.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Vergabe kulturelle Mittel
4. Unser Dorf hat Zukunft
5. Europawahl
6. Haushaltsanträge 2025
7. Verschiedenes

Knut Heiland, Ortsvorsteher

Anmeldung der Schulneulinge

Zum 01. August 2025 werden alle die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 02. Juli 2018 bis 01, Juli 2019 geboren sind sowie die Kinder, die bei der letzten Einschulung zurückgestellt wurden.

Zur Anmeldung müssen die Kinder in der jeweils zuständigen Grundschule vorgestellt werden. Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch ist dabei mitzubringen.

Die Schulanfänger können in der Zeit von

Montag, dem 22, April 2024
bis Freitag, dem 10, Mai 2024

in der Schule vorgestellt werden. I.d.R. laden die jeweiligen Grundschulen zur Vorstellung ein, soweit die Schulanfänger bekannt sind. Die Schulen können auch andere Termine festsetzen. Familien mit schulpflichtig werdenden Kindern (siehe Absatz 1), die ab August in den jeweiligen Grundschulbezirk gezogen sind und keine Einladung erhalten haben, melden sich direkt bei der für sie zuständigen Grundschule. Die Schule kann im Schulamt der Stadt Fulda unter der Telefonnummer (06 61) 102-14 04 erfragt werden.

Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, setzen sich bitte rechtzeitig vor diesem Termin mit der zuständigen Schule in Verbindung. Es kommen dafür die Kinder in Frage, die zwischen dem 02. Juli 2OI9 und dem 01. Juli 2020 geboren sind.

Fulda, den 20. April 2024
Der Magistrat der Stadt Fulda

Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

3. Änderungssatzung zur Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege

Aufgrund des Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe -  in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022) und des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I. S. 142) sowie der §§ 1 bis 5 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2024 folgende Änderungssatzung zur Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege vom 18.06.2018, zuletzt geändert durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 08.02.2021 und 16.12.2022, wird wie folgt geändert:

1.        § 8 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
Die Verpflichtung zur Zahlung des Betreuungsbetrags und des Verpflegungsentgeltes erstreckt sich auch auf Abwesenheitszeiten des Kindes und auf die Zeiten der Schließung während der Betriebsferien der Kindertagesstätte oder aus sonstigem Grund (wie beispielsweise Streik).

2.        § 8 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
Der Betreuungsbetrag und das Verpflegungsentgelt ist jeweils am ersten eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig.

3.        § 8 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
Erfolgt die Betreuung über Mittag, so ist ein Verpflegungsentgelt wie folgt pauschal zu zahlen:

Für Kinder unter 3 Jahren (ausschließlich des Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet)
monatlich 48,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 5 Tagen pro Woche,
monatlich 38,40 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 4 Tagen pro Woche,
monatlich 28,80 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 3 Tagen pro Woche,
monatlich 19,20 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 2 Tagen pro Woche und
monatlich 9,60 € bei regelhafter Betreuung an einem Tag pro Woche.

Für Kinder ab dem Monat, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird, bis zum Schuleintritt   
monatlich 60,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 5 Tagen pro Woche,
monatlich 48,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 4 Tagen pro Woche,
monatlich 36,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 3 Tagen pro Woche,
monatlich 24,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 2 Tagen pro Woche und
monatlich 12,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an einem Tag pro Woche.

Für Kinder ab dem Schuleintritt
monatlich 80,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 5 Tagen pro Woche und monatlich 64,- € bei regelhafter Betreuung an nur 4 Tagen pro Woche.
Zur Vermeidung von Essensresten sind die Eltern verpflichtet, frühzeitig mitzuteilen, wenn das Kind das Essen nicht in Anspruch nehmen wird.


Artikel II

Die übrigen Regelungen der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege bleiben unverändert.


Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2024 in Kraft.

 

Fulda, 18.03.2024 
Der Magistrat der Stadt Fulda

Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Erweiterung Sportplatz Haimbach“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 05.02.2024 über die im Rahmen der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Feststellungsbeschluss für die o.g. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Erweiterung Sportplatz Haimbach“ gefasst.

Gemäß Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 25.03.2024 mit AZ: RPKS-21-61a 1209/1-2024/1 wurde die Genehmigung zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Erweiterung Sportplatz Haimbach“ erteilt.

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Haimbach. Es grenzt nordöstlich an ein Wohngebiet und an den bestehenden Sportplatz an. Außer in östlicher Richtung befinden sich rundherum landwirtschaftliche Flächen. Es wird nordöstlich von der Eichhornstraße erschlossen, einer nach dem Bau des Westrings zurückgebauten Verbindungsstraße zwischen Haimbach und Rodges. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von knapp 2,04 ha.

Das Plangebiet befindet sich teilweise auf den Flurstücken 20/43 und 20/45. Östlich grenzt es an den vorhandenen Sportplatz, Flurstück 20/39, nördlich grenzt es an die Eichhornstraße, Flurstück 25/22. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Haimbach, Flur 1.

Der genaue Geltungsbereich ist aus der Planskizze ersichtlich. [siehe Abbildung]

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Erweiterung Sportplatz Haimbach“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist während den nachfolgenden Servicezeiten gegeben:

Montag bis Donnerstag:                    9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr 
Freitag:                                               9:00 – 13.00 Uhr.

Darüber hinaus kann mit vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden.  

Die wirksame Flächennutzungsplanänderung kann über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Fulda, 05.04.2024 
Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 192 „Erweiterung Mediana Wohnstift“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
  • Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 18.03.2024 den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 192 „Erweiterung Mediana Wohnstift“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes grenzt östlich an die bestehenden Strukturen des Mediana Wohnstift Seniorenheims an. Westlich wird das Gebiet durch den bestehenden Schulkomplex der Heinrich-von-Bibra-Schule begrenzt. Im Norden und Nordosten grenzt das Plangebiet an die der Künzeller Straße zugeordneten Wohngrundstücke sowie an die Künzeller Straße an.

Der Geltungsbereich des Bauvorhabens umfasst die Flurstücke 59/37, 942/61 sowie 1153/165, 61/2 und teilweise 59/36, Flur 16, Gemarkung Fulda und hat eine Größe von etwa 1.932 m². Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich [siehe Abbildung!].

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 192 „Erweiterung Mediana Wohnstift, die Vorhabenpläne sowie die dazugehörige Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:

Montag bis Donnerstag:         9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr 
Freitag:                                    9:00 – 13.00 Uhr.

Darüber hinaus kann mit vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden.  

Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan im Internetauftritt der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. Eine nach § 214, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214, Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.


Fulda, 05.04.2024                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister 

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für verschiedene Objekte der Stadt Fulda Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glasreinigung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/25584veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung der Rabanus-Maurus-Schule die Erneuerung der Lüftungsanlage aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/25581 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Neubaus Kindergarten Haimbach Fachplanung für Freianlagen und Ingenieurbauwerke aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/25538 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Oberflächenneugestaltung der Friedrichstraße Tief- und Straßenbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/25637 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.  

Hinweis auf einen Teilnahmewettbewerb gemäß VgV § 17 (1)

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau der Feuerwehr Süd Generalplanungsleistungen aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/25638 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.