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Bereitstellungsdatum: 15.04.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW16 (2025)

Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode Tagesordnung

Donnerstag, 24.04.2025, 20:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Mittelrode, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Haushaltsanträge 2026
5. Seniorenveranstaltung 2025
6. Anfragen und Anträge

Steffen Krug, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Bronnzell

Freitag, 25.04.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Bronnzell, Sitzung des Ortsbeirates Bronnzell

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Kulturmittel
3. Anträge zum Haushalt 2026
4. 60 Jahre BGH

Stefan Ihrig, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg

Montag, 28.04.2025, 20:00 Uhr, Clubhaus der SG Johannesberg, Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg

Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Seniorentag 2025
4. Ausblick auf 2026
5. Ergänzung HH-Anträge 2026; Personalangelegenheit Stadtteilarbeiter
6. Anträge und Anfragen

Erwin Stock, Ortsvorsteher

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Mitteilung an die SIMMOV GmbH

Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 15.04.2025 
Name des Adressaten: SIMMOV GmbH 
letzte bekannte Anschrift: Kyritzer Weg 5, 17329 Krackow

Kassenzeichen 200100210445-100-1

Eine Zustellung unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift der Firma ist nicht möglich. Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des Geschäftsführers der o. g. Firma, Herrn Lukasz Rosinski oder ein neuer Firmensitz sind unbekannt.

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 012 oder E 015, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden.

 

Fulda, 15.04.2025

Der Magistrat der Stadt Fulda

Im Auftrag

                                                                  (Dienstsiegel)

Hildebrandt 
Leiter der Kämmerei 

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Vasyl Vasylovych Petruk

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 005-04942 vom 09.04.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herr
Vasyl Vasylovych Petruk
Am Dingelfeld 2

36039 Fulda

öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 09.04.2025
Im Auftrag
gez. Höhl