Bereitstellungsdatum: 29.04.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW18 (2025)
Am Dienstag, 06.05.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 25. April 2025
Der Vorsitzende: Dr. Albert Post
Tagesordnung
1. Anbringen einer Gedenkplakette am Hauptzollamt - Antrag Nr. 204/2025 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.02.2025
2. Neuplatzierung der Gedenktafel für Maharam Schiff - Antrag Nr. 206/2025 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.02.2025
3. Regenschirme versus Überdachung des Museumshofes - Antrag Nr. 208/2025 der Stadtverordneten Ute Riebold „Die PARTEI“ vom 04.02.2025
4. Kulturförderung statt überzogene GEMA-Gebühren - Antrag Nr.163/2024 der SPD/Volt-Fraktion vom 29.02.2024
5. Schulentwicklungsplan - aktuelle Daten aus der Lehrer- und Schülerdatenbank des Landes Hessen (LUST)
Donnerstag, 08.05.2025, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Maberzell, Sitzung des Ortsbeirates Maberzell
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Fulda: "Agri-PV-Anlagen am Schindgraben"
3. Verwendung von Kulturmitteln
4. Anträge und Anfragen
Dieter Klüh, Ortsvorsteher
Am Mittwoch, 07.05.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 23. April 2025
Die Vorsitzende: Lea Widmer
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem Beirat
3. Kulturveranstaltungen: Besucher im Rollstuhl brauchen Informationen zur Barrierefreiheit auf einen Blick und stets einen geregelten barrierefreien Eingang
4. Einsatz der Simulationsbrillen im Beratungsalltag des Beirats und auf Veranstaltungen
5. Orientierungssystem im Stadtschloss / Behörden inklusiv gestalten
6. Sonstiges BMB vom 07.05.2025
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Aktenzeichen und Datum des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 001-04978 vom 22.04.2025
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Vladislav Ivanchenko
Ukraine
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 22.04.2025
Im Auftrag
gez. Vogel
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde: Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-03476 vom 11.04.2025
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Wenscelas Abongo
letztes bekanntes Aufenthaltsland Kamerun
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 11.04.2025
Im Auftrag
gez. Krause
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für das Bauvorhaben „Neubau Wertstoffhof Stadt Fulda“ die Fachplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31409 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Lieferung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31539 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Planungsleistungen Hochbau- Gebäude und Innenräume / Ingenieurbau für das Bauvorhaben „Neubau Wertstoffhof Stadt Fulda“ aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31395 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der denkmalgerechten Rekonstruktion der Kaisersaalterrasse am Stadtschloss Fulda landschaftsgärtnerische Arbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31393 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt im Rahmen des Neubaus des Wachgebäudes der Hauptfeuerwache Fulda Fachplanungs- und Ingenieurleistungen aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31305 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Sanierung der Heizzentrale in der Schlossstraße 2 (ehemals Kurfürst) aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31470 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
- Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Zustimmung zum Entwurf des Durchführungsvertrages
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 31.03.2025 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurden die Beteiligung Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird gemäß §13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung durchgeführt.
Dem Entwurf zum Durchführungsvertrag wurde zugestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 15A „Am Aschenberg“ befindet sich zwischen „Dokkumstraße“ im Osten und „Wiener Straße“ im Westen. Südlich und nördlich wird das Plangebiet von weiteren Wohnbauflächen mit Gärten begrenzt.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 604/4, Flur 2, in der Gemarkung Horas mit einer Gesamtfläche von ca. 2.207 m² und ist aus der nebenstehenden Abbildung ersichtlich.
[Siehe Planskizze!]
Die Vorhabenträgerin plant auf dem Grundstück Dokkumstraße 11 die Errichtung eines weiteren Mehrfamilienwohnhauses in Anlehnung an die bereits vorhandenen Wohngebäude, die in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Der Neubau soll zukünftig in Anlehnung an die Richtlinie der Stadt Fulda zur Förderung des bezahlbaren Mietwohnungsbaus „Mittlere Einkommen“ vom 20.12.2023 errichtet werden. Entsprechend verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zu einer Mietpreisbildung für einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Durchführungsvertrages.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sollen zur Realisierung der Planungsziele die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB kann abgesehen werden. Aus Gründen der Umweltvorsorge wurde für den Bebauungsplan dennoch ein Umweltsteckbrief erstellt. Dieser enthält eine Abschätzung der Umweltfolgen mit Angaben zu folgenden Themen:
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden und Wasser,
- Klima, Luft und Klimawandel,
- Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung,
- Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und -objekte,
- Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen,
- Artenschutzrechtliche Prüfung und Umweltschäden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom
01.05.2025 bis 02.06.2025
statt.
Während dieser Zeit werden der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die Vorhabenpläne im Internet veröffentlicht, zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, DonnerstaG | von 08:00–18:00 Uhr |
Mittwoch | von 08:00–12:00 Uhr |
Freitag | von 08:00–15:00 Uhr |
und Samstag | von 09:00–12:00 Uhr, |
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter
http://www.bauen-fulda-stadt.de
einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Mit der Durchführung des Verfahrens wurde gemäß § 4 b BauGB das Büro KH Planwerk GmbH beauftragt.
Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanvorentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an info(at)kh-planwerk.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und -entwicklung – vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag: | 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr, |
Freitag: | 9:00 – 13:00 Uhr. |
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie vom beauftragten Büro KH Planwerk unter der Telefonnummer 0361/219 28 88 11 oder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1613 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Fulda, 23.04.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) (BauGB)
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 31.03.2025 die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Solarpark Kämmerzell“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB gefasst.
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen liegen nordöstlich von Kämmerzell und umfassen in der Gemarkung Kämmerzell das Flurstück 12/11 in der Flur 5 und einen Teilbereich des Flurstücks 12 in der Flur 4 mit einer Größe von insgesamt etwa 9,4 ha.
Die Lage des Geltungsbereichs ist in der Planskizze dargestellt.
[Siehe Planskizze!]
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität in Deutschland und speziell in Hessen. Das Photovoltaik-Unternehmen Greenovative verfügt über jahrelange Erfahrungen im Bereich von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und plant die Entwicklung eines Solarparks in Kämmerzell. Auf zwei Flächen soll eine Strommenge von rund 8.000 MWh im Jahr erzeugt werden.
Die durch die Stadt Fulda erstellte Flächenanalyse zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen zeigt die benannten Flächen als potentielle Eignungsflächen für Photovoltaik-Anlagen.
Zur Entwicklung des Solarparks in Kämmerzell ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Diese soll durch Greenovative im Vollverfahren nach Baugesetzbuch durchgeführt werden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan soll entsprechend im Parallelverfahren aufgestellt werden.
Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen. Zur Erstbeteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Rahmen des Umweltberichtes zunächst eine Bestandsbeschreibung zu folgenden Schutzgütern erstellt:
- Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden (Geologie), Wasser, Landschaft, Klima und Luft,
- Mensch, Erholungsnutzung, Kultur- und Sachgüter sowie zu
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
- Schutzgebiete,
- Darstellungen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne.
Dazu wurden folgende umweltbezogene Informationen herangezogen:
• Schutzgebiete und -objekte nach Naturschutz- und Wasserrecht
• Regionalplan Nordhessen (2009)
• Landschaftsplan der Stadt Fulda (2004)
• Klimaanalyse Stadtregion Fulda (2016)
• Flächennutzungsplan (2014)
• Internet-Viewer des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) (BodenViewer Hessen, Gruschu Wiewer
Hessen, Natureg Viewer Hessen)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB findet in der Zeit vom
01.05.2025 bis 02.06.2025
statt.
Während dieser Zeit werden der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Internet veröffentlicht, zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag | von 08:00-18:00 Uhr |
Mittwoch | von 08:00-12:00 Uhr |
Freitag | von 08:00-15:00 Uhr |
und Samstag | von 09:00-12:00 Uhr, |
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist unter
http://www.bauen-fulda-stadt.de
einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Mit der Durchführung des Verfahrens wurde gemäß § 4 b BauGB das Planungsbüro TEAM 4 beauftragt.
Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an wehner(at)team4-planung.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda - Amt für Stadtplanung und –entwicklung - vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag: | 9:00-12:30 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, |
Freitag: | 9:00-13:00 Uhr. |
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie vom beauftragten Planungsbüro TEAM 4 unter der Telefonnummer 0911/393570 oder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.
Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleit- planverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Fulda, 23.04.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 (1) BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) (BauGB)
- Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 31.03.2025 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurden die Beschlüsse zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Erstbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB gefasst.
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen liegen nordöstlich von Kämmerzell und umfassen in der Gemarkung Kämmerzell das Flurstück 12/11 in der Flur 5 und einen Teilbereich des Flurstücks 12 in der Flur 4 mit einer Größe von insgesamt 9,4 ha.
Die Lage des Geltungsbereichs ist in der Planskizze dargestellt.
[Siehe Skizze!]
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität in Deutschland und speziell in Hessen. Das Photovoltaik-Unternehmen Greenovative verfügt über jahrelange Erfahrungen im Bereich von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und plant die Entwicklung eines Solarparks in Kämmerzell. Auf zwei Flächen soll eine Strommenge von rund 8.000 MWh im Jahr erzeugt werden.
Die durch die Stadt Fulda erstellte Flächenanalyse zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen zeigt die benannten Flächen als potentielle Eignungsflächen für Photovoltaik-Anlagen.
Zur Entwicklung des Solarparks in Kämmerzell ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Dieser soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan durch Greenovative im Vollverfahren nach Baugesetzbuch aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend im Parallelverfahren geändert werden.
Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen. Zur Erstbeteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Rahmen des Umweltberichtes eine Bestandsbeschreibung sowie eine Konfliktanalyse zu folgenden Schutzgütern erstellt:
- Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden (Geologie), Wasser, Landschaft, Klima und Luft,
- Mensch, Erholungsnutzung, Kultur- und Sachgüter sowie zu
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
- Schutzgebiete,
- Darstellungen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne.
Dazu wurden folgende umweltbezogene Informationen herangezogen:
• Schutzgebiete und -objekte nach Naturschutz- und Wasserrecht
• Regionalplan Nordhessen (2009)
• Landschaftsplan der Stadt Fulda (2004)
• Klimaanalyse Stadtregion Fulda (2016)
• Flächennutzungsplan (2014)
• Internet-Viewer des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
(BodenViewer Hessen, Gruschu Wiewer Hessen, Natureg Viewer Hessen)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB findet in der Zeit vom
01.05.2025 bis 02.06.2025
statt.
Während dieser Zeit werden der Bebauungsplanvorentwurf, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung mit integriertem Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag | von 08:00-18:00 Uhr |
Mittwoch | von 08:00-12:00 Uhr |
Freitag | von 08:00-15:00 Uhr |
und Samstag | von 09:00-12:00 Uhr, |
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist unter
http://www.bauen-fulda-stadt.de
einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Mit der Durchführung des Verfahrens wurde gemäß § 4 b BauGB das Planungsbüro TEAM 4 beauftragt.
Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanvorentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an wehner(at)team4-planung.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda - Amt für Stadtplanung und -entwicklung - vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag: | 9:00-12:30 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, |
Freitag: | 9:00-13:00 Uhr. |
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie vom beauftragten Planungsbüro TEAM 4 unter der Telefonnummer 0911/393570 oder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.
Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Fulda, 23.04.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister