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Bereitstellungsdatum: 13.05.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW20 (2025)

Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Donnerstag, 15.05.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 6. Mai 2025
Der Vorsitzende:
Helge Mühr

Tagesordnung

  1. aktueller Sachstandsbericht "Smart City"
  2. Vorstellung des Plakatierungsprozesses mit RPA (Prozessautomatisierung durch Softwareroboter)
  3. Ausbau Münsterfeldallee - Haushaltsantrag Nr. 05 der CDU-Fraktion vom 02.11.2024
  4. Busbeschleunigung - Haushaltsantrag Nr. 06 der CDU-Fraktion vom 02.11.2024
  5. Ziegel - Gehwege - Haushaltsantrag Nr. 54 der CWE-Vertreter vom 05.11.2024
  6. Prüfung der Bereitstellung von Räumlichkeiten für Vereine und Jugendorganisationen in der Innenstadt - Prüfantrag Nr. 22 der CDU-Fraktion zum Haushalt 2025
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 13.05.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 30. April 2025
Der Vorsitzende:
Michael Ruppel

Tagesordnung

  1. 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Vor dem Haimberge“ - Beschluss über die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB - Beschluss zur Feststellung
  2. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 2 „Vor dem Haimberge“ - Beschluss über die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB - Beschluss zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  3. 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Wohnen Am Ziergraben“ - Beschluss über das Abwägungsergebnis gemäß § 1(7) BauGB - Feststellungsbeschluss der 21. Änderung des Flächennutzungsplans
  4. Bebauungsplan, Stadtteil Gläserzell Nr. 9 „Wohnen Am Ziergraben“ - Beschluss über das Abwägungsergebnis gemäß § 1 (7) BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
  5. Förderprogramm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – Neuaufnahme Fördergebiet „Bahnhofsquartier“
  6. Änderung der „Richtlinie der Stadt Fulda zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus“ vom 20.12.2023.
  7. Vernetzung und Angebote im Bildungsbereich zum Klimaschutz Antrag Nr. 100 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 06.11.2024
  8. Antrag Die Partei Stadtverordnete Ute Riebold vom 04.02.2025 Regenschirme versus Überdachung des Museumshofes
  9. Bildung eines Haushaltsansatzes für eine Machbarkeitsstudie zur Fassadenbegrünung an städtischen Gebäuden Antrag Nr. 113 der SPD/Volt Stadtverordnetenfraktion vom 06.11.2024
  10. Haushaltsantrag Nr. 98 der Stadtfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.11.2024 Bericht zum Prüfantrag gemäß Sitzung vom 19.11.2024 Modernisierung der Bühnentechnik im Kanzler Palais
  11. Haushaltsantrag Nr. 2 Produktbereich 09-10-40 - Entwicklung Neuordnung und Sanierung von Gebieten Bericht zu Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen Neuenberger Straße
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 19.05.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 9. Mai 2025
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung

  1. Beteiligungsbericht 2024 der Stadt Fulda
  2. Änderung der „Richtlinie der Stadt Fulda zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus“ vom 20.12.2023
  3. 1. Nachtrag zur Satzung der Stadt Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige - Entschädigung für die Mitglieder der Regionalversammlung
  4. Förderprogramm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – Neuaufnahme Fördergebiet „Bahnhofsquartier“
  5. Gründung einer Trägergesellschaft (gGmbH) für ein potentielles zahnmedizinisches Studienangebot
  6. Neugestaltung der Kanalstraße zwischen Karlstraße und Robert-Kircher-Straße Neugestaltung Gehstreifen auf dem Eduard-Schick-Platz - Auftragsvergabe
  7. Kündigung Mitgliedschaft in der Genossenschaft „KommunalCampus eG“


Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss.
   8. Grundstücksangelegenheiten und sonstige Finanzangelegenheit

Sitzung des Akteneinsichtsausschusses

Am Montag, 19.05.2025, 19:30 Uhr, findet eine Sitzung des Akteneinsichtsausschusses der Stadtverordnetenversammlung zu den Verträgen und Förderungen des Vereins „Fulda stellt sich quer e.V.“ im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 9. Mai 2025
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung

  1. Akteneinsicht - Verträge und Förderungen des Vereins "Fulda stellt sich quer e.V." durch die Stadt Fulda - Antrag Nr. 217/2025 der AfD-Fraktion vom 18.03.2025
Sitzung des Akteneinsichtsausschusses

Am Montag, 19.05.2025, 20:30 Uhr, findet eine Sitzung des Akteneinsichtsausschusses der Stadtverordnetenversammlung zu den Verträgen der Stadt Fulda mit dem Verein „Welcome In! Fulda e.V.“ im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 9. Mai 2025
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung

  1. Akteneinsicht - Verträge der Stadt Fulda mit dem Verein "Welcome In! Fulda e.V." - Antrag Nr. 213/2025 der AfD-Fraktion vom 17.03.2025
Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Mittwoch, 14.05.2025, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Tagesordnung

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
  2. Bericht des Ortsvorstehers
  3. Termin und Planung Seniorenveranstaltung
  4. Vorbereitung Kommunalwahl 2026
  5. Anträge und Verschiedenes


Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Donnerstag, 22.05.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  3. Neuwahl SchriftführerIn
  4. Vergabe kulturelle Mittel
  5. Gefrierhaus
  6. Johannes-Nehring-Straße
  7. Seniorenveranstaltung am 23.05.
  8. Jugendgruppe
  9. Verschiedenes


Knut Heiland, Ortsvorsteher

Fundsachenversteigerung

Die nächste Fundsachenversteigerung des Fundüros der Stadt Fulda findet am Samstag, 21. Juni, 2025 um 10 Uhr im Innenhof des Stadtschlosses (Schlossstraße 1, 36037 Fulda) statt. Bereits ab 09:30 Uhr können die zu versteigernden Objekte besichtigt werden.
Versteigert werden u. a. Schmuck, Smartphones, Kleidung, Fahrräder, Haushaltsgeräte und Werkzeuge.

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich Fundsachen oder Gegenständen aus Sicherstellungen, die nicht abgeholt wurden und deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Auch beschlagnahmte Gegenstände des Polizeipräsidiums Osthessen werden versteigert.

Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich. 

Widmung einer Wegeparzelle als Öffentlicher Fußweg

Die nachstehend genannte Fläche wird gemäß dem Hessischem Straßengesetz in der Fassung vom 08. Juni 2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBL. S. 426, 430), dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet.

Widmung:
Name der Straße: Teilstrecke des Fußweges „Franze Päädee“
Lagebezeichnung: Gemarkung Oberrode, Flur 5, Flurstück 23/2
Festsetzung der Klassifizierung: Bei der Straße handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße im Sinne von § 3 Absatz 1 Nr. 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG)
Funktion: Öffentlicher Fußweg
Träger der Baulast: Magistrat der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, 36037 Fulda
Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt:
„öffentlicher Fußgängerverkehr“.

Der gewidmete Teilfläche des Weges ist im nachstehenden Plan rot gekennzeichnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Fulda, Tiefbauamt, Stadtschloss, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, erhoben werden.


Fulda, 15. April 2025
Der Magistrat der Stadt Fulda (Siegel)
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Ruslan Gustovic Sharkozi

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben,
dass das Dokument der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 007-04937 vom 05.05.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Ruslan Gustovic Sharkozi
Charkiw


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 235, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 05.05.2025
Im Auftrag
gez. Dietrich

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Alten Jüdischen Friedhof Tief- und Landschaftsbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31711 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Alten Jüdischen Friedhof Metallbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31713 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Planungsleistungen Elektrotechnik für das Bauvorhaben „Neubau einer Notunterkunft in der Steubenallee 3-5“ aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31659 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau des Wertstoffhofes Planungsleistung Tragwerk Wärmeschutz aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/31735 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“
  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 31.03.2025 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) entschieden. Gleichzeitig wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

 

Die Stadt Fulda beabsichtigt, neue Sportplatzflächen auszuweisen. Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung neuer öffentlicher Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ geschaffen werden. Durch die zusätzlichen Sportflächen entlang der Mackenrodtstraße in Fulda-Horas soll dem Breitensport, als auch vor allem dem ansässigen Verein FV Horas, eine neue Entwicklungsmöglichkeit gegeben werden, da der vorhandene Sportplatz an der Wiener Straße aufgrund Topographie und ausgeschöpfter Flächen keine Perspektive für eine weitere Entwicklung hat. Parallel wird angestrebt, eine der Kindertagesstätte angrenzende Fläche als Entwicklungsoption für eine Erweiterung (Flurstück 124/2, Flur 2 Gemarkung Horas), in eine Fläche für Gemeinbedarf zu ändern. Ein Teilbereich des Flurstückes 135/3 in der Flur 2, Gemarkung Horas, soll zudem den Siedlungskörper hinsichtlich Wohnbebauung vervollständigen.

 

Der Stadtteil Fulda-Horas befindet sich nordwestlich der Kernstadt, getrennt durch den Frauenberg. Die Entwicklungsfläche erstreckt sich entlang der Mackenrodtstraße zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet Eisweiher östlich, des Horasbachtals nördlich und dem Bereich Niesiger Straße mit straßenbegleitenden Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern westlich.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 142/10, 140/4, 141/2, 128/1, 129/1, 129/3, 129/4, 132/3, 132/4 und 134/2 in der Flur 2, Gemarkung Horas, sowie 4/4, 5/3, 6/1, 8/1, 10/1 und 10/2 in der Flur 4, Gemarkung Niesig vollständig. Die Flurstücke 140/6, 141/1, 142/3 142/4, 142/8, 142/9 in der Flur 4, Gemarkung Horas, sowie 135/3 in der Flur 2, Gemarkung Horas, und die Flurstücke 101/1 und 101/2 im Flur 2, Gemarkung Niesig, werden teilweise erfasst.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 6,34 ha, wovon 5,1 ha die öffentliche Grünfläche betreffen sowie 1,1 ha Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, 0,09 ha Gemeinbedarf und 0,05 ha Wohnbaufläche.

Der Geltungsbereich ist in der Planskizze dargestellt. [siehe Skizze!]

 

 

Die nach § 2 (4) BauGB vorgeschriebene Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen sind enthalten:

 

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit Angaben zu aktuellen Flächennutzungen und Biotoptypen, Vogelarten, besonders streng geschützten Arten, Bewertung der Nutzungstypen sowie Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf Lebensräume;

  • Fläche, Geologie, Boden und Wasser mit Angaben zum geologischen Untergrund, Bodenarten, Geländerelief, Bodenfunktionsbewertung, Grundwasserneubildung und Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser;

  • Luft, Klima mit Angaben zu Luftqualität, Lokalklima sowie klimatischen Auswirkungen;

  • Landschaftsbild und Erholungsnutzung mit Aussagen zu charakteristischen Gehölz- und Grabenstrukturen, angrenzenden Erholungsräumen und Auswirkungen auf das Ortsbild;

  • Bevölkerung und menschliche Gesundheit mit Aussagen zu den umweltbezogenen Auswirkungen durch Lärmemissionen;

  • Schutzgebiete mit Angaben zur Betroffenheit der Schutzgebiete nach §§ 23 – 26 BNatSchG;

  • Planerische Vorgaben mit Aussagen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne;

  • Abfall, Abwasser und erneuerbare Energien mit Aussagen zur Entsorgung und zur sparsamen Nutzung von Energie;

  • Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Aussagen zu möglichen Maßnahmen zur Verminderung von Eingriffsfolgen sowie zur Entwicklung neuer Lebensräume.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

 

  • Abwasserverband Fulda mit Bezug zur Ableitung des Schmutz- und Niederschlagwassers.

  • Landkreis Fulda Fachdienst Bauen und Wohnen mit Bezug zu Lärm- und Lichtimmissionen sowie Wasser und Landwirtschaft.

  • Regierungspräsidium Darmstadt Kampfmittelräumdienst zum Umgang mit Kampfmitteln.

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 Immissionsschutz und Energiewirtschaft in Bezug zu Lärm- und Lichtimmissionen. 

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.2, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz mit Bezug zum Grundwasserschutz.

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.4, Kommunales Abwasser, Gewässergüte mit Bezug zur Versickerung des Niederschlagwassers.

 

Weitere Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen bzw. Belangen sind nicht eingegangen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

 

                         15.05.2025 bis 18.06.2025.2025

statt.

 

Während dieser Zeit werden der Entwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Inhalten im Internet veröffentlicht, zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag                              von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                    von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

 

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

 

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de

einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

 

 

 

Stellungnahmen zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch anstadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda - Amt für Stadtplanung und -entwicklung - vorgebracht werden:

 

Montag bis Donnerstag:      9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,

Freitag:                                 9:00 – 13:00 Uhr.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

 

Fulda, 07.05.2025                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

 

 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

 

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“
  • Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB
  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 31.03.2025 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB entschieden und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. Gleichzeitig wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.

Der Stadtteil Fulda-Horas befindet sich nordwestlich der Kernstadt, getrennt durch den Frauenberg. Die Entwicklungsfläche erstreckt sich entlang der Mackenrodtstraße zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet Eisweiher östlich, des Horasbachtals nördlich und dem Bereich Niesiger Straße mit straßenbegleitenden Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern westlich.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 142/10, 140/4, 141/2, 128/1, 129/1, 129/3, 129/4, 132/3, 132/4, 134/2 und 133/1 in der Flur 2, Gemarkung Horas, sowie 4/4, 5/3, 6/1, 8/1, 10/1 und 10/2 in der Flur 4, Gemarkung Niesig, vollständig. Die Flurstücke 140/6, 141/1, 142/3 142/4, 142/8, 142/9 in der Flur 4, Gemarkung Horas, und die Flurstücke 101/1 und 101/2 in der Flur 2, Gemarkung Niesig, werden teilweise erfasst.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 6,6 ha, wobei der Teilbereich A (öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz u. Gemeinbedarf) eine Fläche von 5,5 ha hat. Der Teilbereich B zur Renaturierung der Grabenparzelle hat eine Größe von rund 1,1 ha.

Zusätzliche Ökokontoflächen im Rahmen des Ausgleichs betreffen die Gemarkung Istergiesel, in der Flur 1, Flurstücke 78,79 und 223, und die Gemarkung Horas in der Flur 5 - Flurstücke 90, 91, 92, 238/93, 239/93 sowie 249/89.

Die Geltungsbereiche sind aus den nebenstehenden Abbildungen ersichtlich: [Siehe Skizzen!]

Der Vereins- und Breitensport, besonders in den unteren Ligen, erfährt stetiges Wachstum. Auch der FV 1910 Horas e.V., als einer der mitgliedsstärksten Vereine der Stadt Fulda mit rund 500 Mitgliedern und 15 für den Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften, erfährt kontinuierliches Wachstum und sichert durch seine innerstädtische Lage die sportliche Versorgung der Bevölkerung in allen Altersstufen. Das derzeitige Vereinsgelände an der Wiener Straße/Ecke Einhardstraße stößt aufgrund seiner Topographie, Flächenknappheit und Ausstattung an seine Grenzen um Liga, wie auch Trainingsbetrieb, für alle Mannschaften zu gewährleisten. Der FV Horas blickt auf eine über 100-jähre Vereinstätigkeit zurück, sodass die gewachsenen Strukturen unmittelbar mit dem Stadtteil verknüpft sind und damit langfristig ein neuer Standort die Zukunft des Breitensportes im Bereich Horas gesichert werden soll.

Nördlich des Frauenberges entlang der Mackenrodtstraße ist geplant derzeit durch Saisongärten und Grünland genutzte Flächen für ein Sportgelände für Vereine, insbesondere des FV Horas, zu errichten. Hierzu soll primär eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen werden. Durch die Baurechtschaffung ist es möglich perspektivisch bis zu drei Plätze, wobei zwei Plätze wettkampforientierte Maße annehmen sollen, ein Vereinsheim, als auch einen Parkplatz zu erstellen. Im Sinne der Bündelung von öffentlichen Einrichtungen ist zudem geplant für die gegenüberliegende Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgt die erforderliche Flächennutzungsplanänderung.

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:

  • Schutzgut Mensch mit Angaben zu Beeinträchtigungen der Anwohner während der Bauphase, zusätzliche Emissionen durch Verkehr sowie Lärmbelastungen durch Trainings- und Ligabetrieb auf den Sportplätzen.

  • Biotop- und Nutzungstypen mit Biotoptypenkartierung, Bewertung der Biotoptypen, Verluste von Lebensräumen durch den Sportanlagenbau, Parkplatz und Vereinsheim, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Entwicklung neuer Lebensräume.

  • Artenschutz mit Ergebnissen einer tierökologischen Bestandserhebung, Aussagen zum Erhaltungszustand der erfassten Arten, Störwirkungen während der Bauphase, Lebensraumverlust sowie Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

  • Fläche, Geologie und Boden mit Aussagen zu Bodenarten, landwirtschaftlicher Nutzungseignung, Bodenfunktionen und Vorbelastungen (Sportplätze, Vereinsheim, Parkplätze) des Bodens, Gefährdungen des Bodens durch Baustellenbetrieb, Neubebauung und Versiegelung, bodenbezogene Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

  • Wasser mit Angaben zu Hydrogeologie, Grundwasser, Oberflächengewässer, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf den Wasserhaushalt, Auswirkungen der Neubebauung (v.a. Sportplätze, Vereinsheim, Parkplätze) sowie der Renaturierung /Verlegung des Lehnerzgrabens auf die Grundwasserneubildung und den Oberflächenabfluss, Umgang mit anfallendem Außengebietswasser, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen zugunsten des Wasserhaushalts.

  • Klima mit Aussagen zu Kaltluftbildung und –abfluss sowie lufthygienischen Vorbelastungen, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf die Lufthygiene, Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Lokalklima, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch Gehölzpflanzungen und Gebäudebegrünung.

  • Orts- und Landschaftsbild mit Aussagen zum Landschaftscharakter, Möglichkeiten der Naherholung, Störwirkungen während der Bauphase, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftscharakters durch das Bauvorhaben, Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Eingrünung des Sportgeländes.

Des Weiteren liegen folgende Fachgutachten zum Plangebiet vor:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Bestandserhebung, Wirkung des Vorhabens, Betroffenheit der erfassten Arten sowie Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

  • Schalltechnische Untersuchung mit Beurteilung der Prognose der Lärmpegel für Nachbarschaft und Nutzer   

  • Bodenschutzkonzept mit Erfassung und Bewertung der Bodenfunktionen, Ableitung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen und Eingriffs-/Ausgleichsbewertung

  • Be- und Entwässerungskonzeption für die geplanten Sport-, Grün- und Parkflächen als auch Anpassung von Leitungsbeständen

  • Gewässerökologische Gestaltungskonzeption und Pflegemaßnahmen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

  • Abwasserverband Fulda mit Bezug zur Ableitung des Schmutz- und Niederschlagwassers.

  • Landkreis Fulda Fachdienst Bauen und Wohnen mit Bezug zu Lärm- und Lichtimmissionen sowie Wasser und Landwirtschaft.

  • Regierungspräsidium Darmstadt Kampfmittelräumdienst zum Umgang mit Kampfmitteln.

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 Immissionsschutz und Energiewirtschaft in Bezug zu Lärm- und Lichtimmissionen. 

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.2, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz mit Bezug zum Grundwasserschutz.

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.4, Kommunales Abwasser, Gewässergüte mit Bezug zur Versickerung des Niederschlagwassers.

 

Aus der Öffentlichkeit wurden 17 Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten abgegeben, wovon eine Stellungnahme als Unterschriftensammlung einer Anwohnergemeinschaft mit 16 Beteiligten zu verstehen ist. Die überwiegende Anzahl der Stellungnahmen greifen die Themen Schallimmissionen, Licht, Natur- und Landschaftsraum und klimatische Funktionen auf.   

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

                                 15.05.2025 bis 18.06.2025

statt.

Während dieser Zeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit integriertem Umweltbericht, die schalltechnische Untersuchung, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, das Bodenschutzkonzept, die Be- und Entwässerungskonzeption, die Geoökologische Umverlegung und Aufwertung des Lehnerzgraben sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                              von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                    von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und -entwicklung – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:          9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,

Freitag:                                     9:00 – 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.


Fulda, 07.05.2025                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister