Bereitstellungsdatum: 28.05.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW22 (2024)
Dienstag, 28.05.2024, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Planung Europawahl
5. Seniorennachmittag Planung
6. Austausch Unwetterereignisse
7. Aufgabenverteilung Ortsbeiratstätigkeiten
8. Anträge und Verschiedenes
Georg Krönung, Ortsvorsteher
Dienstag, 04.06.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gläserzell, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Veranstaltungen und Terminplan 2024
5. Europawahl am 09.06.2024
6. Trasse der 110 KW-Leitung in Gläserzell
7. Familiennachmittag
8. Bauwagen - Vordach
9. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft
Roman Namyslo, Ortsvorsteher
Mittwoch, 05.06.2024, 19:15 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Stadtteilfahrt 2024
4. Anträge und Anfragen
Jürgen Jahn, Ortsvorsteher
Donnerstag, 06.06.2024, 19:30 Uhr, Ortsvorsteherbüro Mittelrode, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Verwendung Kultur- und Seniorenmittel
5. Stadtteilfahrt 2024
6. Wirtschaftswege- und Flutgrabensanierung Gemarkung Mittelrode
7. Hochwasserlage bei Starkregenereignissen
8. Anfragen und Anträge
Steffen Krug, Ortsvorsteher
Am Dienstag, den 11.06.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausländerbeirates der Stadt Fulda im Magistratsitzungszimmer des Stadtschlosses statt.
Fulda, 24. Mai 2024
Der Vorsitzende
Abdulkerim Demir
Tagesordnung
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Bekanntmachung
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung) wird nachstehender Beschluss öffentlich bekannt gemacht:
I. Einleitungsbeschluss
Einleitungsbeschluss
Auf Veranlassung von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement wird nach § 4 des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung) für folgende Grundstücke (Flurstücke) ein Grenzbereinigungsverfahren eingeleitet:
Verfahrensgebiet: | „L3429“
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Aktenzeichen: | 22-FD-02-07-03-00-B-2018#002 |
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Gemeinde: | Fulda |
Gemarkung: Flur: Flurstücke:
Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstücke | Bernhards (0059) 1 57, 58/1, 59, 60/1, 64
Petersberg Steinau (0239) 1 1, 8/1, 9/1, 10/1, 31, 46/2, 47, 48, 49 |
Die vermessungstechnischen Arbeiten werden vom Amt für Bodenmanagement Fulda durchgeführt.
Träger der Baumaßnahme: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda
Dieser Beschluss wurde am 14.05.2024 vom Amt für Bodenmanagement Fulda als zuständige Behörde gefasst.
II. Beteiligte im Grenzbereinigungsverfahren
Nach § 5 GrBerG HE sind im Grenzbereinigungsverfahren folgende Personen bzw. Stellen beteiligt:
1. Eigentümerinnen und Eigentümer der im Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke (Flurstücke),
2. Träger der Baumaßnahme,
3. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
4. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruches mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechtes, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt.
Die unter 4. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts der oben genannten Behörde zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Grenzbereinigungsplan erfolgen. Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird die oben genannte Behörde dem Anmeldenden eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechtes setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen. Wechselt die Person eines Berechtigten während des Grenzbereinigungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet.
III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Es wird hiermit aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Grenzbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der oben genannten Behörde anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer von oben genannten Behörde gesetzten Frist, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen. Der Inhaber eines Rechtes, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Grenzbereinigungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
IV. Verfügungssperre
Nach § 7 GrBerG HE dürfen von der Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Grenzbereinigungsplanes im Verfahrensgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der oben genannten Behörde Grundstücke geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen werden.
V. Betretungsrecht
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zu dulden, dass Beauftragte der oben genannten Behörde zur Vorbereitung und Durchführung der Grenzbereinigung Grundstücke betreten und dort die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten ausführen.
VI. Einsicht
Der Einleitungsbeschluss kann beim Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1, 36041 Fulda während den Dienststunden eingesehen werden. Um Terminvereinbarung bei Frau Bernhard unter 0611/535-1170 wird gebeten.
VII. Bekanntgabe
Dieser Einleitungsbeschluss gilt am Tag nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
VIII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Einleitungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1 36041 Fulda schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
IX. Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren kann im Internet unter der Adresse
https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Fulda, den 14.05.2024 Amt für Bodenmanagement
Fulda
Im Auftrag
[Dienstsiegel] gez. Wagner
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers mit Winterdienststreugerät aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/26164 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung der Domschule Fulda Dachdeckungsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/26113 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.