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Bereitstellungsdatum: 11.06.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW24 (2024)

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend

Am Donnerstag, 13.06.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 4. Juni 2024
Die Vorsitzende:
Dorothee Hauck-Hiersch

Tagesordnung
1. Bericht über die Tätigkeit der Erziehungsberatungsstelle
2. „Foll integriert“ - Antrag Nr. 165 der Stadtfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 18. März 2024

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 18.06.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 6. Juni 2024
Der Vorsitzende:
Michael Ruppel

Tagesordnung
1. 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Bronnzell Südwest“ - Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 (7) BauGB - Beschluss zur Feststellung der Flächennutzungsplanänderung
2. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Bronnzell Nr. 11 „Südwest“ - Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 (7) BauGB - Beschluss zur Satzung gemäß § 10 BauGB
3. 22. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Sicherung und Erweiterung Bauhof“ - Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Dietershan Nr. 6 „Sicherung des Bau- und Betriebshofes Dietershaner Straße 5“ - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
5. Haushaltsantrag Nr. 73 der Stadtverordnetenfraktion Bündnis90/Die Grünen zum Thema „Bienenstadt Fulda, Reloaded“
6. Sachstandsbericht zur "Digitale Karte Fulda" hier: HH-Antrag der Stadtfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nr. 77, „Digitale Karte von Fulda modernisieren“ vom 06.11.2023

Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Donnerstag, 20.06.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Konferenzraum „Wasserkuppe“ bei der Fa. Zufall Logistics Group, Hermann-Muth-Straße 4, 36039 Fulda, statt.

Fulda, 7. Juni 2024
Der Vorsitzende:
Helge Mühr

Tagesordnung
1. Logistik – Bericht zur Fortführung des Konzeptes „effiziente und nachhaltige städtische Logistik für die Stadt Fulda“ - Haushaltsantrag Nr. 17 der CDU-Fraktion vom 06.11.2023
2. Radverkehr - Berichtsantrag zur Umsetzung des "Radverkehrskonzepts der Stadt Fulda, 2. Fortschreibung 2021" - Antrag Nr. 166/2024 der Stadtfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 05.03.2024
3. Sachstandsbericht zur Entwicklung der Planung zum Stadtcamping - Haushaltsantrag Nr. 8 der FDP-Fraktion vom 08.11.2023

Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen

Am Mittwoch, 19.06.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 6. Juni 2024
Die Vorsitzende:
Lea Widmer

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem Beirat
3. Beschluss eines Änderungsvorschlages für die Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen
4. Probleme bei der Barrierefreiheit der aktuellen öffentlichen Toilette am Dom. Debatte von einfachen Änderungsvorschlägen zur Verbesserung und Veranschaulichung der Thematik
5. Debatte einer Anforderungsliste: “Was gehört zu einem barrierefreien und inklusiven Hessentag?“
6. Debatte: Die UN-Behindertenrechtskonvention in Fulda – „Wo stehen wir?, Was brauchen wir in Fulda?, Was läuft schon gut?“ - Insbesondere zu den Themen: „Frauen“ und „Kinder“
7. Bei geeignetem Wetter: Besichtigung des Schlossparks mit Betrachtung der Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
8. Verschiedenes BMB vom 19.06.2024

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Adrian Marinescu

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde: 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle 
Datum und Aktenzeichen der zuzustellenden Dokumente:
51/04 UVK 003-03345 vom 05.06.2024

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Adrian Marinescu 
Rumänien

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 05.06.2024

Im Auftrag 
gez. Möller

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Valerii Korin

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle 
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 
51/04 UVK 001-04503 vom 03.06.2024

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Herrn 
Valerii Korin 
Yuvilejnyj Ave 61-70 
61000 Charkiw 
Ukraine

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 03.06.2024

Im Auftrag 
gez. Herbert

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Abbrucharbeiten für das Gebäude „Gallasiniring 26-ehemaliges Pfarrheim“ aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/26512 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Stadtteil Johannesberg Straßenbauarbeiten für die Fußwegverbindung zwischen den Straßen „Am Zirkenbacher Kreuz“ und dem „Marbachweg“ aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/26460 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Vor dem Haimberge“

Amtliche Bekanntmachung

 

15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Vor dem Haimberge“ 
Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB entschieden. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 10, 11, 16/3, 39 und Teilbereiche der Flurstücke 38/1 und 41 der Flur 4 in der Gemarkung Rodges sowie die Flurstücke 5/4 der Flur 8, 40/9 und 40/10 der Flur 5 in der Gemarkung Haimbach mit einer Gesamtfläche von rund 10,41 ha.

Der Geltungsbereich wird im Norden, Westen und Südosten von landwirtschaftlichen Flächen und im Osten durch den Westring (K 110) begrenzt.

Südlich befindet sich der größtenteils bewaldete Haimberg, der in der Vergangenheit als Steinbruch bewirtschaftet wurde und anschließend renaturiert werden soll.

 

Die Lage des Geltungsbereichs ist in der Planskizze dargestellt.

 

                                                         [Siehe  Skizze!]

 

Das aktuelle Radverkehrskonzept der Stadt Fulda sieht eine naturräumliche Radwegeverbindung im westlichen Bereich des Fuldaer Stadtgebiets vor. Ein Teilstück dieses geplanten Radwegs führt entlang des Westrings und knickt nördlich des bestehenden Bauhofs auf einen Wirtschaftsweg ab.

Direkt angrenzend an den geplanten Radweg befindet sich ein ortsansässiger Bauhof. Um die Nutzung als Bauhof in diesem Bereich zu festigen, sollen die Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bauhof verbindlich gesichert und um eine optionale Erweiterungsfläche ergänzt werden. Um hierfür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die nach § 2 (4) BauGB vorgeschriebene Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen sind enthalten:

 

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit Angaben zu aktuellen Flächennutzungen und Biotoptypen, nachgewiesenen Tierarten, besonders streng geschützten Arten, Bewertung der Nutzungstypen sowie Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf Lebensräume;

  • Fläche, Geologie, Boden und Wasser mit Angaben zum geologischen Untergrund, Geländerelief, Vorbelastungen des Bodens, Bodenfunktionsbewertung, Grundwasser, Oberflächengewässer und Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser;

  • Luft, Klima, Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels mit Angaben zu Lokalklima, Vorbelastungen, klimatischen Ausgleichsfunktionen, Lufthygiene sowie klimatischen Auswirkungen;

  • Landschaftsbild und Erholungsnutzung mit Aussagen zur landschaftlichen Eigenart, visuellen Empfindlichkeiten, angrenzenden Erholungsräumen am Haimberg und Auswirkungen auf das Landschaftsbild;

  • Bevölkerung und menschliche Gesundheit mit Aussagen zu betroffenen Siedlungsgebieten, verkehrsbedingten Schallemissionen und zusätzlich zu erwartenden Lärmbelastungen;

  • Schutzgebiete mit Angaben zu Naturschutz- und Wasserschutzgebieten;

  • Planerische Vorgaben mit Aussagen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne;

  • Abfall, Abwasser und erneuerbare Energien mit Aussagen zur Entsorgung und dem Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser;

  • Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Aussagen zu möglichen Maßnahmen zur Verminderung von Eingriffsfolgen sowie zur Entwicklung neuer Lebensräume und Ersatzlebensräume für besonders streng geschützte Arten.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

 

  • Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, mit Bezug auf die Einleitung von Fremdwasser, der Ver- und Entsorgung

  • Regierungspräsidium Kassel, Umweltschutz, mit Bezug auf den Bodenschutz sowie bodenfunktionale Kompensation

  • Ortsbeirat Rodges bezüglich der Sinnhaftigkeit des Radweges und der Verkehrssicherheit.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

 

                         13.06.2024 bis 15.07.2024

statt.

 

Während dieser Zeit werden der Entwurf der 15. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag                                   von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                  von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

 

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

 

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist unter

 

http://www.bauen-fulda-stadt.de

 

einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und -entwicklung – vorgebracht werden:

 

Montag bis Donnerstag:          9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,

Freitag:                                     9:00 – 13:00 Uhr.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) S. 4 BauGB in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmwRG gemäß § 7 (3) S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

 

Fulda, den 06.06.2024                                 

Der Magistrat der Stadt Fulda

 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

 

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 2 „Vor dem Haimberge“

Amtliche Bekanntmachung

 

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 2 „Vor dem Haimberge“ 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB gefasst und über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB entschieden. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

 

Das Plangebiet wird im Norden, Westen und Südosten von landwirtschaftlichen Flächen und im Osten durch den Westring (K 110) begrenzt.

Südlich befindet sich der größtenteils bewaldete Haimberg, der in der Vergangenheit teilweise als Steinbruch bewirtschaftet wurde und heute renaturiert wird.

 

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Flurstücke 10, 11, 16/3, 39 und Teilbereiche der Flurstücke 38/1 und 41 der Flur 4 in der Gemarkung Rodges sowie die Flurstücke 5/4 der Flur 8, 40/9 und 40/10 der Flur 5 in der Gemarkung Haimbach mit einer Gesamtfläche von rund 10,41 ha.

 

Der Geltungsbereich der externen Ausgleichsfläche bei Nonnenrod umfasst die Flurstücke 85/29, 9 und einen Teilbereich des Flurstücks 9/1 der Flur 7, das Flurstück 33/14 der Flur 6 in der Gemarkung Harmerz sowie die Flurstücke 111, 83, 84/3 und einen Teilbereich des Flurstücks 84/1 der Flur 4 in der Gemarkung Zell mit einer Gesamtfläche von etwa 2,5 ha.

 

Der Geltungsbereich der externen Ausgleichsfläche in der Johannisstraße umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 331/4 der Flur 5 in der Gemarkung Neuenberg mit einer Fläche von etwa 323 m².

 

Die Lage der Geltungsbereiche ist aus den nachfolgenden Abbildungen ersichtlich:

 

[Siehe Planskizzen]

 

Das aktuelle Radverkehrskonzept der Stadt Fulda sieht eine nahräumliche Radwegeverbindung im westlichen Bereich des Fuldaer Stadtgebiets vor. Ein Teilstück dieses geplanten Radwegs führt entlang des Westrings und knickt nördlich des bestehenden Bauhofs auf einen bestehenden Wirtschaftsweg ab. Dieser Abschnitt der Radwegeverbindung soll künftig die Stadtteile Haimbach und Besges bzw. Mittelrode und Besges verbinden. Direkt angrenzend an den geplanten Radweg befindet sich ein ortsansässiger Bauhof.

Um die Nutzung als Bauhof in diesem Bereich zu festigen, sollen die Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bauhof verbindlich gesichert und um eine optionale Erweiterungsfläche ergänzt werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen geschaffen werden.     

 

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Schutzgut Mensch mit Angaben zu aktuellen Schallemissionen aus dem Straßenverkehr und dem Betrieb eines Bauhofs, Beeinträchtigungen der Anwohner während der Bauphase, zusätzliche Emissionen durch die Erweiterung des Bauhofs und den geplanten Betrieb einer Sieb- und einer Brecheranlage.

 

  • Biotop- und Nutzungstypen mit Biotoptypenkartierung, Bewertung der Biotoptypen, Verluste von Lebensräumen durch die Bauvorhaben, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Entwicklung neuer Lebensräume.

  • Artenschutz mit Kartierergebnissen zu den Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien und Ameisen-Bläulinge, Störwirkungen während der Bauphase, Lebensraumverlust und Gefährdungen von Tierarten durch die Bauvorhaben, Vermeidungs-, Ausgleichs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für besonders streng geschützte Arten.

  • Geologie und Boden mit Aussagen zu Bodenarten und -funktionen, Ergebnissen örtlicher Bodenuntersuchungen, Vorbelastungen, Gefährdungen des Bodens durch Baustellenbetrieb und Versiegelung, bodenbezogene Bilanzierung sowie Bodenschutzkonzept mit Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

  • Wasser mit Angaben zu Hydrogeologie, Grundwasser, Oberflächengewässer, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf Grund- und Oberflächenwasser, Auswirkungen der Bauvorhaben auf die Grundwasserneubildung und den Oberflächenabfluss, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen zugunsten des Wasserhaushalts.

  • Klima mit Aussagen zu Kaltluftbildung und –abfluss sowie lufthygienischen Vorbelastungen, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf die Lufthygiene, Auswirkungen der Bauvorhaben auf das Lokalklima, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch Gebäudebegrünung und umfangreiche Gehölzpflanzungen.

  • Landschaftsbild und Erholung mit Aussagen zum Landschaftscharakter und der Eignung für die Naherholung, Beeinträchtigungen während der Bauphase, Veränderung des Landschaftscharakters durch die Bauvorhaben, Vermeidungsmaßnahmen, Baumpflanzungen sowie Maßnahmen zur Eingrünung der Bauhoferweiterungsfläche.

 

Des Weiteren liegen folgende Fachgutachten zum Plangebiet vor:

 

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Bestandserhebung, Wirkung des Vorhabens, Betroffenheit der erfassten Arten sowie Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

  • Schalltechnische Untersuchung von Einrichtungen zur Lagerung und Behandlung von Böden und Bauschutt

  • Bodenschutzkonzept mit Erfassung und Bewertung der Bodenfunktionen, Ableitung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen und Eingriffs-/ Ausgleichsbewertung.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

 

  • Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, mit Bezug auf die Einleitung von Fremdwasser, der Ver- und Entsorgung

  • OsthessenNetz GmbH mit Bezug auf vorhandene Leitungen und die notwendige Trafostation

  • Regierungspräsidium Kassel, Umweltschutz, mit Bezug auf den Bodenschutz sowie bodenfunktionale Kompensation

  • Ortsbeirat Rodges bezüglich der Sinnhaftigkeit des Radweges und der Verkehrssicherheit.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

 

                         13.06.2024 bis 15.07.2024

statt.

 

Während dieser Zeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit integriertem Umweltbericht, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die schalltechnische Untersuchung, das Bodenschutzkonzept sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag                                   von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                  von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

 

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

 

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist unter

 

http://www.bauen-fulda-stadt.de

 

einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter
 https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

 

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und -entwicklung – vorgebracht werden:

 

Montag bis Donnerstag:          9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,

Freitag:                               9:00 – 13:00 Uhr.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) S. 4 BauGB in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

 

Fulda, 06.06.2024

Der Magistrat der Stadt Fulda

 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister