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Bereitstellungsdatum: 18.06.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW25 (2024)

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 24.06.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 13. Juni 2024

Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt


Tagesordnung
1. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Fulda zum 31.12.2023 gem. § 112 Abs. 5 HGO
2. KAF Kinder-Akademie, Werkraum Museum gGmbH – Änderung Gesellschaftsvertrag
3. Konzessionsvertrag Wasser - Neuabschluss mit der RhönEnergie Fulda GmbH
4. Konzessionsvertrag Gas - Neuabschluss mit der OsthessenNetz GmbH
5. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Fulda und den Kommunen Petersberg, Künzell und Eichenzell bzgl. interkommunale Gewerbegebiete - Verzicht auf Zahlungsansprüche und Letter of Intent
6. Neugründung einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Themenfeld des Krisenmanagements
7. Einrichtung eines Innovationsbereiches in der Bahnhofstraße nach dem hessischen Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) - Satzung und öffentlich rechtlicher Vertrag
8. Abschluss der städtebaulichen Sanierung „Florengasse/Duume“
9. Grundhafte Erneuerung von Teilflächen der Marienburger Straße im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung durch den Abwasserverband
10. Schlagloch- und Mängelmelder - Antrag Nr. 152/2023 der AfD/Bündnis-C-Fraktion vom 29.12.2023
11. Digitales Amtsblatt - Antrag Nr. 156/2024 der Stadtverordneten Ute Riebold (Die PARTEI) vom 5. Februar 2024
12. Einführung einer gestaffelten Mittagspause im Bürgerbüro - Antrag Nr. 154/2024 der Stadtverordneten Ute Riebold (Die PARTEI) vom 23.01.2024
13. "Foll integriert" - Antrag Nr. 165/2024 der Stadtfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 18. März 2024

Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln! Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss!
14. Grundstücksgeschäfte

Sitzung des Ortsbeirates Besges

Mittwoch, 19.06.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Besges, Sitzung des Ortsbeirates Besges

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Sachstand Erneuerung Bürgerhaus
3. Johannisfeuer Besges am 21.06.2024
4. Anträge, Anfragen, Verschiedenes

Wolfgang Wald, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Malkes

Mittwoch, 26.06.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Malkes,

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Neuer Standort Dorfeingangsschild
3. Wassergräben und Gully - Schächte bei Starkregen
4. Backhaus- und Jakobusfest 2024 - Planungsstand
5. Besprechung/Planung Seniorenmittag
6. Planung einer WhatsApp - Gruppe für die Bürger von Malkes
7. Anfragen/Verschiedenes

Rudolf Schultheis, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Mittwoch, 03.07.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Haimbach – Kleiner Saal-, Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
3. Antonius: Bericht über bestehende Bauvorhaben
4. Bericht des Ortsvorstehers
5. Anträge und Anfragen

Manfred Belle, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Zell

Donnerstag, 04.07.2024, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Zell, Sitzung des Ortsbeirates Zell

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung der Niederschrift vom 16.04.2024
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Austausch Unwetterereignisse
. Anfragen und Anträge

Georg Günder, Ortsvorsteher

Versteigerung von Fundsachen

Das Bürgerbüro der Stadt Fulda veranstaltet am Samstag, 10. August 2024, ab 10 Uhr im Innenhof des Stadtschlosses (Schlossstraße 1, 36037 Fulda) eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen (Besichtigung ab 9.30 Uhr möglich).

- Es werden allgemeine Fundgegenstände wie Fahrräder, Schmuck, Handys, Kleidung und vieles mehr versteigert. 
- Alle zu ersteigernden Objekte sind Fundsachen und Sicherstellungen, die nicht aus dem Fundbüro abgeholt wurden und deren gesetzliche    Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Bei dieser Versteigerung werden auch beschlagnahmte oder sichergestellte Gegenstände des Polizeipräsidiums Osthessen zur Versteigerung angeboten werden.
- Bei dieser Versteigerung ist vor Ort Barzahlung, EC-Zahlung und die Zahlung per PayPal möglich.

Bürgerbüro der Stadt Fulda
Hillenbrand (Amtsleiter)

 

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Ausbaus der Gerbergasse-West Tief- und Straßenbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/26630 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“

 

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

  • Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB gefasst.

 

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Kernstadt, getrennt durch den Frauenberg. Die Entwicklungsfläche erstreckt sich entlang der Mackenrodtstraße zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet Eisweiher östlich, des Horasbachtals nördlich und dem Bereich Niesiger Straße mit straßenbegleitenden Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern westlich.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 142/10, 140/4, 141/2, 128/1, 129/1, 129/3, 129/4, 132/3, 132/4, 134/2 und 133/1 der Flur 2 in der Gemarkung Horas sowie 4/4, 5/3, 6/1, 8/1, 10/1 und 10/2 der Flur 4 in der Gemarkung Niesig vollständig. Die Flurstücke 140/6, 141/1, 142/3 142/4, 142/8, 142/9 der Flur 4 in der Gemarkung Horas sowie 135/3 der Flur 2 in der Gemarkung Horas. Die Flurstücke 101/1 und 101/2 der Flur 2 in der Gemarkung Niesig werden teilweise erfasst

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 6 ha.

Die Lage des Geltungsbereichs ist in der Planskizze dargestellt.

 

                                                           [Siehe Skizze!]

 

Die Stadt Fulda beabsichtigt neue Sportplatzflächen auszuweisen. Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Ausweisung neuer öffentlicher Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ geschaffen werden. Durch die zusätzlichen Sportflächen entlang der Mackenrodtstraße in Fulda-Horas sollen dem Breitensport als auch vor allem dem ansässigen Verein FV Horas neue Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden, da der vorhandene Sportplatz an der Wiener Straße aufgrund Topographie und ausgeschöpfter Flächen keine Perspektive für eine weitere Entwicklung hat. Parallel ist auch angestrebt, eine der Kindertagesstätte angrenzende Fläche als Entwicklungsoption für eine Erweiterung (Flurstück 124/2, Flur 2, Gemarkung Horas) in eine Fläche für Gemeinbedarf zu ändern. Ein Teilbereich des Flurstückes 135/3 der Flur 2 in der Gemarkung Horas soll zudem den Siedlungskörper hinsichtlich Wohnbebauung vervollständigen.

 

Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen. Zur Erstbeteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Rahmen des Umweltberichtes zunächst eine Bestandsbeschreibung zu folgenden Schutzgütern erstellt:

 

  • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Geologie, Boden, Wasser, Landschaft, Klima und Luft, 

  • Mensch, Erholungsnutzung, Kultur- und Sachgüter sowie zu

  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,

  • Schutzgebiete,

  • Darstellungen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne.

 

Dazu wurden folgende umweltbezogene Informationen herangezogen:

 

•        Schutzgebiete und –objekte nach Naturschutz- und Wasserrecht

•        Regionalplan Nordhessen (2009)

•        Landschaftsplan der Stadt Fulda (2004)

•        Klimaanalyse Stadtregion Fulda (2016)

•        Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung der Stadt Fulda (2004)

•        Flächennutzungsplan (2014)

•        Internet-Viewer des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) (BodenViewer Hessen, Gruschu Wiewer Hessen, Natureg Viewer Hessen)

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB findet in der Zeit vom

 

20.06.2024 bis 22.07.2024

statt.

 

Während dieser Zeit werden der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag                                   von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                     von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                          von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                                von 09:00–12:00 Uhr,

 

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

 

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist unter

 

http://www.bauen-fulda-stadt.de

 

einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

 

Stellungnahmen zum Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung@fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda - Amt für Stadtplanung und –entwicklung - vorgebracht werden:

 

Montag bis Donnerstag:      9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,

Freitag:                                  9:00 – 13:00 Uhr.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

 

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

 

Fulda, 13.06.2024                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

 

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“
  • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

  • Beschluss zur Erstbeteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Erstbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportplatz Mackenrodtstraße“ beschlossen.

 

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Kernstadt, getrennt durch den Frauenberg. Die Entwicklungsfläche erstreckt sich entlang der Mackenrodtstraße zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet Eisweiher östlich, des Horasbachtals nördlich und dem Bereich Niesiger Straße mit straßenbegleitenden Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern westlich.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 142/10, 140/4, 141/2, 128/1, 129/1, 129/3, 129/4, 132/3, 132/4, 134/2 und 133/1 der Flur 2 in der Gemarkung Horas sowie 4/4, 5/3, 6/1, 8/1, 10/1 und 10/2 der Flur 4 in der Gemarkung Niesig vollständig. Die Flurstücke 140/6, 141/1, 142/3 142/4, 142/8, 142/9 der Flur 4 in der Gemarkung Horas und die Flurstücke 101/1 und 101/2 der Flur 2 in der Gemarkung Niesig werden teilweise erfasst.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 6 ha

 

Die Lage des Geltungsbereichs ist in der Planskizze dargestellt.

[Siehe Planskizze!]

Der Vereins- und Breitensport, besonders in den unteren Ligen, erfährt stetiges Wachstum. Auch der FV 1910 Horas e.V. als einer der mitgliedsstärksten Vereine der Stadt Fulda mit rund 500 Mitgliedern und 15 für den Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften erfährt kontinuierliches Wachstum und sichert durch seine innerstädtische Lage die sportliche Versorgung der Bevölkerung in allen Altersstufen. Das derzeitige Vereinsgelände an der Wiener Straße/Ecke Einhardstraße stößt aufgrund seiner Topographie, Flächenknappheit und Ausstattung an seine Grenzen, um Liga sowie Trainingsbetrieb für alle Mannschaften zu gewährleisten. Der FV Horas blickt auf eine über 100-jähre Vereinstätigkeit zurück, sodass die gewachsenen Strukturen unmittelbar mit dem Stadtteil verknüpft sind und damit langfristig ein neuer Standort die Zukunft des Breitensportes im Bereich Horas sichern soll.

Nördlich des Frauenberges entlang der Mackenrodtstraße ist geplant, derzeit durch Saisongärten und Grünland genutzte Flächen für ein Sportgelände für Vereine insbesondere des FV Horas zu errichten. Hierzu soll primär eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen werden. Durch die Baurechtschaffung ist es möglich perspektivisch bis zu drei Plätze, wobei zwei Plätze wettkampforientierte Maße annehmen sollen, ein Vereinsheim, als auch einen Parkplatz zu erstellen. Im Sinne der Bündelung von öffentlichen Einrichtungen ist zudem geplant für die gegenüberliegende Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen geschaffen werden.     

 

Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen. Zur Erstbeteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Rahmen des Umweltberichtes zunächst eine Bestandsbeschreibung zu folgenden Schutzgütern erstellt:

 

  • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Geologie, Boden, Wasser, Landschaft, Klima und Luft,

  • Mensch, Erholungsnutzung, Kultur- und Sachgüter sowie zu

  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,

  • Schutzgebiete,

  • Darstellungen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne.

 

Dazu wurden folgende umweltbezogene Informationen herangezogen:

 

•        Schutzgebiete und –objekte nach Naturschutz- und Wasserrecht

•        Regionalplan Nordhessen (2009)

•        Landschaftsplan der Stadt Fulda (2004)

•        Klimaanalyse Stadtregion Fulda (2016)

•        Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung der Stadt Fulda (2004)

•        Flächennutzungsplan (2014)

•        Internet-Viewer des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) (BodenViewer Hessen, Gruschu Wiewer Hessen, Natureg Viewer Hessen)

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB findet in der Zeit vom

 

20.06.2024 bis 22.07.2024

statt.

Während dieser Zeit werden der Bebauungsplanvorentwurf, die Flurkarte zum Bebauungsplanvorentwurf und die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag                              von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                    von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

 

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

 

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist unter

 

http://www.bauen-fulda-stadt.de

 

einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-

 

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanvorentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung@fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda - Amt für Stadtplanung und –entwicklung - vorgebracht werden:

 

Montag bis Donnerstag:      9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,

Freitag:                                  9:00 – 13:00 Uhr.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

 

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

 

Fulda, 13.06.2024                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister