Bereitstellungsdatum: 09.07.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW28 (2024)
Donnerstag, 11.07.2024, 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Harmerz, Sitzung des Ortsbeirates Harmerz
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 04.04.2024
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Dorffest 2024
5. Verwendung Kulturmittel
6. Anfragen und Anträge
Martin Haseneier, Ortsvorsteher
Donnerstag, 11.07.2024, 20:30 Uhr, Bürgerhaus Rodges, Sitzung des Ortsbeirates Rodges
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Änderung Bauleitplanung/Flächennutzungsplan vor dem Haimberge
3. Anstehendes Dorfjubiläum
4. Kulturmittel
5. Anträge und Anfragen, Verschiedenes
Timo Diegelmann, Ortsvorsteher
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 004-04727 vom 01.07.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Michaela Witzel
Am Kleegarten 6
36043 Fulda
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 01.07.2024
Im Auftrag
gez. Vogel
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung der ABC-Landschule Maberzell Ingenieurleistungen für Starkstrom- und Schwachstromanlagen aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/26965 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Aufgrund des § 7 der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg vom 16. Dezember 1977 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) in der zurzeit geltenden Fassung und dem § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2005 (GVBL. I S. 218), hat die Verbandsversammlung am 16.04.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird
im Erfolgsplan
in der Einnahme (Ertrag) auf 2.229.705,00 EUR
in der Ausgabe (Aufwand) auf 2.229.705,00 EUR
im Vermögensplan
in der Einnahme auf 1.699.115,00 EUR
in der Ausgabe auf 1.699.115,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 900.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 5
Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung am 16.04.2024 beschlossene Stellenplan.
Künzell, den 17.04.2024
Zweckverband Gruppenwasserwerk Florenberg
gez. (Siegel)
Zentgraf Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes (Haushaltssatzung)
Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß den Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg in der z. Zt. geltenden Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
3. Genehmigung zur Aufnahme von Krediten
Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung hat am 01.07.2024 die Genehmigung zur Aufnahme des in § 2 des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredits zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von
900.000,00 Euro
(in Worten: „neunhunderttausend Euro“)
gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeverordnung (HGO) i.V.m. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) erteilt.
4. Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) liegt zur Einsichtnahme von
Montag, den 15.07.2024, bis einschließlich Mittwoch, den 24.07.2024
im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer-Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.
Künzell, den 02.07.2024
Zweckverband
Gruppenwasserwerk Florenberg
gez.
Zentgraf
Verbandsvorsitzender