Bereitstellungsdatum: 16.07.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW29 (2024)
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für das Gebäude „Gallasiniring 8+10 Tischlerarbeiten (Innentüren) aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/27127 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt die Fortschreibung des Landschaftsplanes der Stadt Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/27032 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-01542 vom 08.07.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn
Muhamet Hyseni
Riederingerstr. 3
85614 Kirchseeon
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 08.07.2024
Im Auftrag
gez. Herbert
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) und § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda in ihrer Sitzung am 01. Juli 2024 den Abschluss der Sanierung folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Florengasse/Duume“ gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2010, welche mit Bekanntmachung am 15. Januar 2011 rechtverbindlich wurde, wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Fulda, den 16. Juli 2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
Gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister