Bereitstellungsdatum: 30.07.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW31 (2024)
Donnerstag, 08.08.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Vergabe kulturelle Mittel
4. Unser Dorf hat Zukunft
5. Seniorenveranstaltung
6. Verschiedenes
Knut Heiland, Ortsvorsteher
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Durchführung des Weihnachtsmarktes 2024 die Stromversorgungsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/27277 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat stellte am 01.07.2024 gemäß § 11 Absatz 8 Kommunales Abgabengesetz in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Satzung der Stadt Fulda für die Erhebung der Kanalbeiträge vom 24.03.1986 in der derzeit gültigen Fassung fest, dass nach Rechtskraft der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Fulda, Stadtteil Neuenberg „Haderwaldstraße“ (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB) vom 11.05.2020 für die jetzt baulich nutzbaren Grundstücke in den Teilbereichen A bis F der Satzung die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage besteht. Als Zeitpunkt für die Möglichkeit des Anschlusses an das öffentliche Leitungsnetz des Abwasserkanals wird der 07.07.2020 festgestellt.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Fulda, 09.07.2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 über die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3, Abs. 2 BauGB und § 4, Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell Nr. 4 „Nördlich Pfingstweide“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell Nr. 4, „Nördlich Pfingstweide“ umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Grundstücke in der Gemarkung Kämmerzell:
Die folgenden Flurstücke liegen in der Flur 7: Flurstücke 92 (Gerloser Weg), 93/1, 93/3, 93/4, 94 (Dietershaner Weg), 95, 18/1, 18/2 und in Teilen die Flurstücke 21 und 46 (Veilchenstraße), 66 (Geranienstraße) und 74 (Lilienstraße). Darüber hinaus gehört ein Teil des Flurstückes 27 (Oleanderstraße), Flur 10, Gemarkung Kämmerzell zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich:
Siehe Planskizze A
Eine externe Ausgleichsfläche zur Kompensation des Eingriffes in die Natur befindet sich 300 Meter nördlich des Neubaugebietes und betrifft das Flurstück 21 in der Flur 7, ebenfalls Gemarkung Kämmerzell. Weitere vier externe Kompensationsflächen werden zur Ausgleichsberechnung aus dem Ökokonto der Stadt Fulda herangezogen und betreffen folgende Flurstücke:
- Gemarkung Fulda, Flur 11, Flurstück 54/1 tlw.
- Gemarkung Istergiesel, Flur 1, Flurstücke 75 und 223 tlw.
- Gemarkung Kämmerzell, Flur 9, Flurstück 5/1
- Gemarkung Gläserzell, Flur 2, Flurstück 11
Siehe Planskizzen B -E
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell Nr. 4 „Nördlich Pfingstweide“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1619 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- Eine nach § 214, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214, Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Fulda, 26.07.2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 über die im Rahmen der Offenlegung nach §§ 3, Abs. 2 und 4, Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Feststellungsbeschluss für die o.g. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Nördlich Pfingstweide“ gefasst.
Gemäß Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 19.06.2024 mit AZ: RPKS-21-61a 1209/1-2024/2 wurde die Genehmigung zur 13. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Nördlich Pfingstweide“ erteilt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Der Geltungsbereich der 13. Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha und beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Grundstücke in der Gemarkung Kämmerzell:
Alle Flurstücke liegen in der Flur 7, Flurstücke: 92 (Gerloser Weg), 93/1, 93/3, 93/4, 94 (Dietershaner Weg), 95, 18/1, 18/2 und in Teilen die Flurstücke 21 und 46 (Veilchenstraße), 66 (Geranienstraße) und 74 (Lilienstraße).
Darüber hinaus gehört ein Teil des Flurstückes 27 (Oleanderstraße), Flur 10, Gemarkung Kämmerzell, zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung.
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich.
Siehe Skizze
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Nördlich Pfingstweide“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist während den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1619 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Die wirksame Flächennutzungsplanänderung kann über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Fulda, 26.07.2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister