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Bereitstellungsdatum: 29.07.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW31 (2025)

Feststellung über das Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda

Feststellung über das Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871).

Herr Michael Gehring, Mitglied der CDU-Fraktion, hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda mit Wirkung zum 09. Juli 2025 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an seine Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei „Christlich Demokratische Union Deutschlands“, entsprechend der Anzahl der auf ihn/sie entfallenen Stimmen.

Der Wahlleiter hat gem. o. g. Bestimmung

Herrn Reginald Bukel, 36039 Fulda

als Nachrücker festgestellt. 

Gegen vorstehende Feststellungen kann gem. §§ 25-27 KWG binnen zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Sascha Siebert, Schlossstr. 1, 36037 Fulda, Einspruch erhoben werden.

Fulda, 15. Juli 2025

gez. Sascha Siebert
Wahlleiter der Stadt Fulda

Feststellung über das Nachrücken in den Ortsbeirat Bernhards

Feststellung über das Nachrücken in den Ortsbeirat Bernhards gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871).

Das Mitglied des Ortsbeirates Bernhards, Frau Loreen Vonderau, hat mit Wirkung zum 18.07.2025 ihr Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an ihre Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlages der Bernhardser Wählerliste (BWL),

Frau Martina Vonderau-Schnell, 36039 Fulda.

Gegen vorstehende Feststellungen kann gem. §§ 25-27 KWG binnen 2 Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Sascha Siebert, Schlossstr. 1, 36037 Fulda, Einspruch erhoben werden.

Fulda, 23.07.2025

gez. Sascha Siebert 
Wahlleiter der Stadt Fulda

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Abdihalkin Ahmed

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument

der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-04966 vom 21.07.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Abdihalkin Ahmed
letztes bekanntes Aufenthaltsland: Somalia


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 21.07.2025
Im Auftrag
gez. Krause

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Tobias Kirchhoff

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom
13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 006-04709 vom 21.07.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Tobias Kirchhoff
An der Grillenburg 9
36039 Fulda

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die
Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung
öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 235, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen
kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse
Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 21.07.2025
Im Auftrag
Gez. Dietrich