Bereitstellungsdatum: 19.08.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW34 (2025)
Am Dienstag, 26.08.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 15. August 2025
Der Vorsitzende:
Michael Ruppel
Tagesordnung
- Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 8 „Wohnpark West“ 1. Änderung - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB - Beschluss zur Durchführung der Offenlegung gemäß § 3 (2) und der TÖB Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
- Bericht zum Sachstand zur Gestaltungssatzung „Gründerzeitliches Bahnhofsviertel Fulda“ und zur Prüfung einer möglichen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima für das Stadtgebiet Fulda – Berichtsantrag Nr. 79 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06. November 2024
- Einrichtung von Naschpyramiden in der Innenstadt - Antrag Nr.215 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18. März 2025
- Bericht zum Fahrzeugpark und den technischen Geräten, hinsichtlich des Anteils alternativer Antriebsarten - Antrag der CDU-Fraktion vom 17. März 2025
- Gewährung von beantragten und erteilten Wohnbaufördermitteln in den vergangenen Jahren - Berichtsantrag Nr. 9 der CDU-Fraktion zum Haushalt 2025 vom 02. November 2024
Mittwoch, 20.08.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Besges, Sitzung des Ortsbeirates Besges
Tagesordnung
- Bericht des Ortsvorstehers
- Sachstand Renovierung Bürgerhaus
- Anträge, Anfragen, Verschiedenes
Wolfgang Wald, Ortsvorsteher
Donnerstag, 28.08.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gläserzell, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell
Tagesordnung
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
- Bericht des Ortsvorstehers
- Veranstaltungen und Terminplan 2025/26
- Stand - Kultur-/Seniorenmittel
- PV Projekt im Bereich Fuldatal
- Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft
Roman Namyslo, Ortsvorsteher
Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 19.08.2025
Name des Adressaten: Schrimpf Group GmbH
Geschäftsführer: Lukasz Rosinski
letzte bekannte Geschäftsanschrift: Kyritzer Weg 5, 17329 Krackow
Kassenzeichen 200100172496-100-1
Eine Zustellung unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift der Firma ist nicht möglich. Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des Geschäftsführers der o. g. Firma, Herrn Lukasz Rosinski oder ein neuer Firmensitz sind unbekannt.
Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 015, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden.
Fulda, 19.08.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
Im Auftrag
(Dienstsiegel)
gez. Schmitt
Stv. Leiterin der Kämmerei
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Dachdeckerarbeiten für die Cuno-Raabe-Schule aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/33381 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 26.05.2025 über die im Rahmen der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Feststellungsbeschluss für die o.g. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Wohnen Am Ziergraben“ gefasst.
Gemäß Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 31.07.2025 mit AZ: 0030-21-061a 10.02.09-00005#2025-00001 wurde die Genehmigung zur 21. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Wohnen Am Ziergraben“ erteilt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gläserzell nördlich der Grünlandfläche „Am Ziegenstück“. Es umfasst einen Teilbereich der Grünlandfläche sowie einen Teilbereich des Wirtschaftsweges „Am Ziergraben“. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Nördlich durch das Grundstück der Katharinenschule in Gläserzell sowie der Wohnbebauung südlich der Terrassenstraße;
südwestlich und südöstlich durch die Grünlandfläche „Am Ziegenstück;
westlich durch die Wohnbebauung an der Sudetenstraße.
Das Änderungsgebiet hat eine Flächengröße von rd. 0,3 ha und umfasst in der Gemarkung Fulda, Flur 4, die Flurstücke 66/30, 66/31 und Teilbereiche der Flurstücke 66/32 und 108/11.
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Planskizze ersichtlich.
[siehe Skizze!]
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Wohnen Am Ziergraben“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist während den nachfolgenden Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Die wirksame Flächennutzungsplanänderung kann über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Fulda, 14.08.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 26.05.2025 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Gläserzell Nr. 9 „Wohnen Am Ziergraben“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gläserzell am nördlichen Rand der Grünlandfläche „Am Ziegenstück“. Es umfasst Teile der Grünlandfläche und wird im Norden, im Westen und im Süden durch Wohnbebauung und einer Gemeinbedarfsfläche flankiert. Das Plangebiet wird über die Zuwegung „Am Ziergraben“ über die „Abt-Hadamar-Str.“ erschlossen. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt drei Geltungsbereiche. Das Plangebiet (A) sowie zwei externe Kompensationsflächen (B) und (C).
Das Geltungsbereich (A) wird wie folgt begrenzt:
Nördlich durch das Grundstück der Katharinenschule Gläserzell sowie der Wohnbebauung südlich der Terrassenstraße;
südlich durch die bestehende Wohnbebauung an der Hochstraße;
südwestlich und südöstlich durch die Grünlandfläche „Am Ziegenstück“;
westlich durch die Wohnbebauung an der Sudetenstraße
Der Geltungsbereich (A) hat eine Flächengröße von rd. 1,6 ha und umfasst in Gemarkung Gläserzell, Flur 4, die Flurstücke 66/30, 66/31, 66/32 und die Flurstücke 66/33 und 108/11 teilweise.
Der Geltungsbereich (B) umfasst in der Gemarkung Kämmerzell, Flur 9 die Flurstücke 4/1, 4/2 und 4/3.
Der Geltungsbereich (C) umfasst in der Gemarkung Bernhards, Flur 3 das Flurstück 38.
Die Geltungsbereiche sind aus den nachstehenden Abbildungen ersichtlich:
[Siehe Planskizzen (A), (B), (C)!]
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Gläserzell Nr. 9 „Wohnen Am Ziergraben“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Fulda, 14.08.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister