Bereitstellungsdatum: 29.08.2023 Amtliche Bekanntmachungen der KW35 (2023)
Am Dienstag, 05.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses statt.
Fulda, 25. August 2023
Der Vorsitzende: Dr. Albert Post
Tagesordnung
1. Sachstandsbericht "Jüdische Erinnerungsorte in Fulda"
2. Erweiterung der OB Galerie - Antrag Nr. 124 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 13.03.2023
3. Änderung der Regelungen zur Nutzung städtischer gedeckter und ungedeckter Sportanlagen (Magistratsvorlage)
Am Mittwoch, 06.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 24. August 2023
Die Vorsitzende: Lea Widmer
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem Beirat
3. Eventuell gemeinsame Besichtigung des Bürgerbüros
4. Infos und Debatte zur bevorstehenden Landtagswahl im Oktober mit Schwerpunkt Teilhabe und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen. Bericht vom Treffen der hessischen Behindertenbeauftragten und Beiratsvorsitzenden der großen Städte in Hessen
6. Stand und Debatte zum Inklusionslogo für Fulda und zu einem Logo für den BMB für mehr Sichtbarkeit der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen
7. Debatte und aktueller Stand zum ermäßigten Parken am Rosenbad für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Pkw als Mobilitätshilfe angewiesen sind
8. Sonstiges
Mittwoch, 06.09.2023, 19:30 Uhr, Feuerwehrhaus Kämmerzell, Enzianstraße 5, Schulungsraum, Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
2. Genehmigung des Protokolls vom 14.06.2023
3. Bericht des Ortsvorstehers zu offenen und aktuellen Themen
4. Wahl zweiter stellv. Ortsgerichtsvorsteher und Schöffe Stadtbezirk Fulda IV
5. Altpapiersammlung 2024
6. Backhausfest 2023
7. Landtagswahl 2023
8. Sachstand Anbau / Sanierung Bürgerhaus
9. Sachstand / Terminplanung Relaxbänke
10. Sachstand Grillplatz / Grillhütte „Kläranlage“ Kämmerzell
11. Abrechnung Kulturmittel 2023
12. Anfragen & Anträge
Christian Ruppel, Ortsvorsteher
Am Donnerstag, 07.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Café bunt.Werk, Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda statt.
Fulda, 23. August 2023
Die Vorsitzende: Dorothee Hauck-Hiersch
Tagesordnung
1. Vorstellung des Jugendforums de luxe
2. Beratung der Studie der Hochschule Fulda SEGUVA „Selbstbestimmt und gut versorgt im Alter“ gemeinsam mit dem Seniorenbüro, der Stadtteilkoordination und der Hochschule Fulda
3. „Benennung öffentlicher Verkehrsanlagen nach Frauen“ - Antrag Nr. 130/2023 vom 09.05.2023 der Stadtverordneten Ute Riebold (Die Partei)
am 12. September 2023 um 18.00 Uhr
im Magistratssitzungszimmer des Stadtschlosses
Tagesordnung
TOP 1: Antrag agah Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Führerscheinumschreibung
TOP 2: Bürgeranhörung
TOP 3: Diskussion über Bedarf einer eigenständigen Ausländerbehörde Stadt Fulda
TOP 4: Wahl des 2. Stellvertretenden Vorsitzenden
TOP 5: agah Fortbildungsreihe für Ausländerbeiräte
TOP 6: Verschiedenes
Fulda, 28.08.2023
gez. Demir (Vorsitzender)
Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in Fulda
Gemäß § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda sind alle Gräber in einer der Würde des Friedhofs entsprechenden Weise gärtnerisch herzurichten und dauernd zu pflegen. Leider wurde festgestellt, dass die aufgeführten Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet und gepflegt sind. Die Grabstätten sind ungepflegt und mit Unkraut bewachsen, so dass sie nicht mehr der Würde des Friedhofes entsprechen. Sie weisen auf wenig Respekt vor den in den Gräbern Bestatteten und auf wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen der anderen Friedhofsbenutzer hin.
Die Verfügungsberechtigten/Empfänger der Grabanweisung der aufgeführten Gräber werden deshalb hiermit aufgefordert, bis zum 4. Oktober 2023 die Grabstätten ordnungsgemäß herzurichten und in Zukunft in einem würdigen Zustand zu halten.
Name der/des zuletzt Verstorbenen
| Friedhof | Abteil | Grab-Nummer |
Amar, Friedrich | Frauenberg | 112 | 541 |
Angeli, Franziska | Frauenberg | 104 | 1047 |
Auth, Veronika | Harmerz | 3 | 209 |
Bachus, Therese | Frauenberg | 104 | 209 |
Büttner, Wilhelmine | Zentralfriedhof | 25 | 69-70 |
Christ, Elisabeth | Frauenberg | 112 | 434 |
Dehler, Hildegard | Lehnerz | 6 | 11 |
Dietrich, Karl | Zentralfriedhof | 76 | 208 |
Duwe, Theodor | Frauenberg | 8 | 71-72 |
Gawlitza, Hedwig | Haimbach | 2 | 113-114 |
Goebel, Frieda | Zentralfriedhof | 5 | 58-59 |
Goergen, Lotte | Frauenberg | 5 | 176-177 |
Gömpel, Franziska | Frauenberg | 112 | 540 |
Grünkorn, Josephine | Frauenberg | 5 | 57-58 |
Gundlach, Margot | Zentralfriedhof | 39 | 623 |
Heinrich, Limane | Frauenberg | 104 | 1027 |
Hohmann, Josef | Neuenberg | 6 | 31 |
Jahn, Waltraud | Frauenberg | 104 | 1304 |
Keidel, Ludwig | Lehnerz | 6 | 50-51 |
Klein, Jutta | Frauenberg | 121 | 317 |
Kleuser, Aloisia | Frauenberg | 116 | 220 |
Kreißl, Anna | Gläserzell | 9 | 33-34 |
Kunath, Walther | Maberzell | 9 | 3 |
Lottis, Kurt | Frauenberg | 9 | 325 |
Paschitzky, Katharina | Frauenberg | 15 | 422 |
Pienz, Anna Liese | Frauenberg | 119 | 537 |
Reinhard, Alwine Charlotte u. Josef | Zentralfriedhof | 7 | 40 |
Reith, Maria | Kämmerzell | 10 | 17-18 |
Ruppert, Barbara | Frauenberg | 15 | 216 |
Sauer, Maria | Frauenberg | 104 | 1062 |
Schmitt, Johanna | Frauenberg | 119 | 426 |
Schwab, Aloys | Frauenberg | 116 | 411-412 |
Sebott, Franz | Frauenberg | 116 | 729 |
Thünken, Klara | Zentralfriedhof | 29 | 269 |
Uhlig, Hildegard | Zentralfriedhof | 20 | 145 |
Vogel, Richard | Frauenberg | 108 | 118 |
Zülch, Georg | Zentralfriedhof | 62 | 224 |
Wird diese Aufforderung nicht befolgt, so kann gemäß § 37 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda das Nutzungsrecht an den Grabstätten entschädigungslos entzogen werden. Die Grabstätten werden dann von der Stadt geräumt, eingeebnet und eingesät. Die Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Sachdienliche Hinweise zu den genannten Gräbern werden vom Amt für Grünflächen-, und Stadtservice, Friedhofsamt, entgegengenommen (Friedhofsbüro auf dem Zentralfriedhof; Tel.-Nr.: 0661/102-1796
oder per Mail an friedhof(at)fulda.de).
Fulda, den 23. 08. 2023 | Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Wingenfeld Oberbürgermeister |
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Aktenzeichen und Datum des zuzustellenden Dokuments: Az.: 51/04 UVK 007-04000 vom 28.07.2023
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Selamawit SEMERE
Gallasiniring 2
36043 Fulda
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Die Dokumente können vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 235, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 22.08.2023
Im Auftrag
gez. Schäfer
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 28.03.2022 über die im Rahmen der Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 194 „In den Zeppelingärten“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1254/2, 1455/2, 1526/2, 1568/2, 1571/2, 1670/2, 1673/2, 1674/2, 1675/2, 1676/2, 2/10, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/24, 2/25, 2/26, 2/27, 2/28, 2/29, 2/30, 2/40, 2/41, 2/43, 2/44, 2/45, 2/47, 3006/2, 3048/2 sowie teilweise 2/19, Flur 13, Gemarkung Fulda.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,07 ha.
Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 194 „In den Zeppelingärten“ sowie die dazugehörige Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Stadtplanungsamt, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu folgenden Zeiten während der Dienststunden gegeben:
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1613 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- Eine nach § 214, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214, Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Fulda, 25.08.2023
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister