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Bereitstellungsdatum: 05.09.2023 Amtliche Bekanntmachungen der KW36 (2023)

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Kilmaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 12.09.2023, 17:00 Uhr, 
findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im antonius-Kaffee am antonius-Hof, Saturnstraße 14, 36041 Fulda-Haimbach statt. 

Fulda, 1. September 2023 

Der Vorsitzende: 
Michael Ruppel 

Tagesordnung 

1.  Besichtigung des antonius-Hofes in Haimbach mit Erläuterung des Planungsstands zur "antonius gemeinsam Mensch" Gärtnerei
2.  13. Änderung des verbindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell "Nördlich Pfingstweide"
-    Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
-    Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3.   Bebauungsplan Nr. 4 "Nördlich Pfingstweide" der Stadt Fulda im Stadtteil Kämmerzell; hier:
-    Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
-    Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
-    Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 4.    Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Nr. 113 - Errichtung von öffentlichen Trinkbrunnen in Fuldas Innenstadt
 5.    Antrag Nr. 132 der Stadtfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 08.05.2023 zur Kooperation mit dem Verein Tobacycle e. V.
 6.    HH-Antrag Nr. 108 der Stadtfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2022 Freibadwasser für das Stadtgrün nutzen
 7.    Antrag Nr. 136 der SPD/VOLT-Fraktion: Im Bereich der Innenstadt und auf Strecken, die stark von Fußgängern frequentiert werden, sind ausreichende Sitzgelegenheiten einzurichten.

Ortsbeiratssitzung Gläserzell

Dienstag, 12.09.2023, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Gläserzell, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Veranstaltungen und Terminplan 2023
5. Stand Kultur-/Seniorenmittel
6. Alternativen zum TEO Konzept
7. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft

 Roman Namyslo, Ortsvorsteher

Ortsbeiratssitzung Kohlhaus

Mittwoch, 13.09.2023, 20:00 Uhr,
Ortsvorsteherbüro Kohlhaus, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Landtagswahl 2023
4. Seniorenfahrt 2023
5. Anfragen und Anträge

Reinhard Kremser, Ortsvorsteher

Ortsbeiratssitzung Lehnerz

Dienstag, 19.09.2023, 19:00 Uhr,
Musikzimmer der Grillenburg, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Tagesordnung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel
4. Stand Sanierung Grillenburg
5. Anträge und Anfragen
6. Verschiedenes

 Stefan Euler, Ortsvorsteher

Hinweis auf offenes Verfahren gemäß VGV § 15 - Architektenleistungen

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Ausbaus der Boniftatiusschule zur Ganztagsschule Architektenleistungen gem. HOAI 2021 § 34 Gebäude LPH 2-9 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16// 22264 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 - Landschaftsgärtnerische Arbeiten für den Rückbau des LGS-Geländes

Die Landesgartenschau Fulda 2.023 gGmbH, Schlossstraße 12, 36037 Fulda schreibt Landschaftsgärtnerische Arbeiten für den Rückbau des LGS-Geländes aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22342 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Philipp Wolf

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, 
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 006-04530 vom 08.08.2023

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressat:
Philipp Wolf
Am Haidberg 5
36093 Künzell


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Zustellung nicht gewährleistet ist, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bonifatiusplatz 1+3

Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 31.08.2023
Im Auftrag
gez. Schuhmann

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates in der Stadt Fulda am 08.10.2023

Das Wählerverzeichnis zur Direktwahl für die Wahlbezirke der Stadt Fulda wird in der Zeit vom 18.09.2023 bis zum 22.09.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. 

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eine Auskunftssperre eingetragen ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens bis 22.09.2023, im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, 
Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum  17.09.2023 beim Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedsstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen. 

Fulda, denn 31.08.2023

Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Fulda
Gez. Ulrike Richter