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Bereitstellungsdatum: 03.09.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW36 (2024)

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 09.09.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 29. August 2024
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung
1. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2024 gemäß § 28 GemHVO 2. Kenntnisnahme Liquiditätsbericht zum 31.12.2023 an die Aufsichtsbehörde
2. Einstellentgelte der städtischen Parkeinrichtungen des Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ - Anmietung City-Parkhaus
3. Änderungen in den Kita-Betriebsverträgen mit kirchlichen Trägern ab 01.01.2025
4. Neuwahl im Ortsgericht Fulda V - erste stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin oder erster stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
5. Sofortmaßnahme nach Entgleisung - Gleiserneuerung der gesamten Gleisanlage ab Bahnübergang Gerloser Weg / Hermann-Muth-Straße am
   Industriestammgleis "Eisweiher" in Fulda
6. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im II. Quartal 2024
7. Sicherheitsgefühl im sog. Bermudadreieck - Haushaltsantrag Nr. 29/2023 der CDU-Fraktion
8. Einrichtung von Ortsbeiräten für den Aschenberg und die Fulda-Galerie nach der nächsten Kommunalwahl - Antrag Nr. 187/2024 der Fraktion „Bündnis
   90/Die Grünen“
9. Prüfung evtl. zusätzlicher Mittel für kleine Reparaturen für die Ortsbeiräte in den Stadtteilen - HH-Antrag Nr. 42/2023 der SPD/Volt-Fraktion vom 07.
   November 2023
10. Beantwortung von "kleinen Anfragen" auf digitalem Weg - Antrag Nr. 159/2024 der AfD/B-C-Fraktion
11. Erneuter Antrag auf Rederecht in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung - Antrag Nr. 176/2024 des Ausländerbeirates der Stadt Fulda

Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln! Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss!
12. Klinikum Fulda gAG - Statusbericht des Vorstandes, Herr Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Menzel und Herr Burkhard Bingel
13. 240. Vergleichende Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken II“, Schlussbericht
14. Vertrauliche Finanzangelegenheit und Grundstücksgeschäfte

Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Donnerstag, 05.09.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 26. August 2024
Der Vorsitzende:
Helge Mühr

Tagesordnung
1. Sachstand "Digitalisierung"
2. Einstellentgelte der städtischen Parkeinrichtungen des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ - Anmietung City-Parkhaus
3. Aus- und Umbau der Pacelliallee (L 3174) zwischen Dr.-Dietz-Straße und An St. Johann - Vorstellen der Planung
4. Sanierung der Nonnengasse – - Berichtsantrag Nr. 84 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum Haushalt 2024
5. Sanierung der Buttlarstraße zwischen Leipziger Straße und Gerloser Weg - Prüfantrag Nr. 110 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum Haushalt 2024
6. Berichterstattung, wie das dichte Netz der Fuldaer Straßenbeleuchtung dazu genutzt werden kann, Sensorik zur Erfassung unterschiedlicher Daten zu
   installieren und welche Anwendungsfälle sich daraus ergeben - Antrag Nr. 190 der FDP-Fraktion vom 16.06.2024
7. Untersuchung von Anwendungsfällen für den Einsatz von KI-Assistenz-Systemen - Antrag Nr. 189 der FDP-Fraktion vom 16.06.2024

1. Nachtrag zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Donnerstag, 05.09.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 29. August 2024
Der Vorsitzende:
Helge Mühr

Nachtrag zur Tagesordnung
8. Zustand des Fuldaer Bahnhofs - Antrag Nr. 175/2024 der AfD/Bündnis-C-Fraktion vom 17.05.2024
9. „Wirtschaftspolitik“ - Berichtsantrag Nr. 172/2024 der Stadtverordnetenfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 23.04.2024

Gemeinsame Sitzung der Wirtschaftsausschüsse von Stadt und Landkreis

Am Donnerstag, 12.09.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Verkehr und Planung des Kreistages des Landkreises Fulda im Marmorsaal des Stadtschlosses statt.

Fulda, 30. August 2024
Der Vorsitzende:
Helge Mühr

Tagesordnung
1. Information über die Entwicklung und Umsetzung der Projekte der Region Fulda GmbH
2. Verschiedenes

Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen

Am Mittwoch, 04.09.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 26. August 2024
Die Vorsitzende:
Lea Widmer

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem Beirat
3. Debatte und Ideensammlung zum Thema Inklusives Museum mit den gesammelten Eindrücken aus dem historischen Museum Frankfurt
4. Debatte zweier weitere Artikel der UN–Behindertenrechtskonvention in Bezug auf Fulda
5. Verschiedenes
6. Begehung des Schlossparks und nach Möglichkeit des Schlossturm

Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Mittwoch, 04.09.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. B-Plan Dietershan
4. Aktueller Stand Umbau Bürgerhaus
5. Anträge und Anfragen

Haiko Fillauer, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Mittwoch, 04.09.2024, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Seniorenveranstaltung
4. Anträge und Verschiedenes

Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Zell

Donnerstag, 12.09.2024, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Zell, Sitzung des Ortsbeirates Zell

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung der Niederschrift vom 04.07.2024
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Seniorenfahrt 26.09.2024
5. Anfragen und Anträge

Georg Günder, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Donnerstag, 12.09.2024, 20:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Mittelrode, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Abrechnung Kultur-/Seniorenmittel
5. Aufstellen des Weihnachtsbaums
6. Terminplanung 2025
7. Anfragen und Anträge

Steffen Krug, Ortsvorsteher

Satzung zur Stärkung des Innovationsbereichs Bahnhofstraße


Auf Grund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S.90,93), des § 3 des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) vom 21. Dezember 2005 (GVBl. I S. 867), geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2021 (GVBl. S. 54) und des § 1 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda am 1. Juli 2024 folgende Satzung zum innerstädtischen Geschäftsquartier „Bahnhofstraße“ erlassen:


§ 1
Geltungsbereich


Diese Satzung gilt in dem in Anlage 1 kartographisch abgegrenzten Bereich. Die betroffenen Grundstücke sind in der Anlage 2 aufgelistet. Beide Anlagen sind Bestandteil der Satzung.


§ 2
Ziele des Innovationsbereichs

Ziele der Festsetzung des Innovationsbereichs sind:
(1) Erhöhen der Besucherfrequenz und Verlängerung der Aufenthaltsdauer
(2) Anhebung der Wohlfühl- und Erlebnisqualität
(3) Verbesserung des Einkaufserlebnisses und Freizeitwertes
(4) Sicherung und Stärkung des Angebots bei Handel und Gastronomie
(5) Der Erhalt und die Weiterentwicklung der Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote
(6) Etablierung bislang nicht vorhandener Angebote
(7) Professionelle Vermarktung des Innovationsbereichs, stärkere Vernetzung und Koordination der privaten und öffentlichen Aktivitäten
(8) Unterstützung bei der Erreichung eines tragfähigen Branchenmixes


§ 3
Maßnahmen im Innovationsbereich

Zur Erreichung der Ziele sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
(1) Städtebauliche Aufwertungen des öffentlichen Raums insbesondere durch Gestaltungselemente wie z.B. schattenspendende Klimainseln, Fassadenbegrünung, Vertikalbegrünung, Wasserspender, temporäre Beete, etc.
(2) Fortführung der weihnachtlichen Beleuchtung und Dekoration
(3) Image- und Standortinformationsmaßnahmen wie z.B. das gemeinsame Auftreten und koordinierte Werbung für den Standort sowie Gewinnung und Überzeugung potentieller neuer Mieter und Interessenten mit Ansiedlungsargumenten und Entscheidungshilfen mit Unterstützung der Eigentümer
(4) Durchführung von Veranstaltungen, die die Aktivitäten und den Nutzen des Innovationsbereichs für die Eigentümer der Immobilien, für die Einzelhändler und für die Besucher der Stadt darstellen: Musik, Kleinkunst, Weihnachtsmarkt, Beteiligung am Stadtfest, etc.
(5) Serviceleistungen für die Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit wie z.B. Graffitti-Entfernung an Gebäuden und Einsatz von Hausmeisterdiensten
(6) Managementleistungen zur Planung, Koordination und Umsetzung der oben genannten Maßnahmen
Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus einem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept.
 

§ 4
Aufgabenträger

Aufgabenträger gemäß § 4 INGE ist der Verein „Fulda BID Bahnhofstraße e.V.“


§ 5
Abgabenerhebung

(1) Die Stadt Fulda erhebt gemäß § 7 Abs. 1 INGE zum Ausgleich des Vorteils, der durch die Einrichtung und die Maßnahmen des Innovationsbereichs entsteht, Abgaben bei den Grundstückseigentümern der in dem Innovationsbereich gelegenen Grundstücke.
(2) Die Abgaben und die sich darauf beziehenden Zinsen und Auslagen ruhen auf den betroffenen Grundstücken als öffentliche Last und, solange ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, auf diesem.
(3) Abgabenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abgabenbescheides Eigentümer der Grundstücke des in § 1 genannten Gebietes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist die erbbauberechtigte Person abgabenpflichtig. 
Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil abgabenpflichtig. Mehrere Abgabenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(4) Auf schriftlichen Antrag kann die Stadt Fulda Grundstückseigentümer ganz oder teilweise von der Abgabenpflicht befreien, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 INGE vorliegen.
(5) Die Abgabe wird für die Dauer der Einrichtung des Innovationsbereichs in ihrer Gesamthöhe festgesetzt und in auf jeweils ein Jahr bezogenen Teilbeträgen zu Beginn jedes Abrechnungsjahres fällig. Das Abrechnungsjahr beginnt am 01. Januar eines jeden Jahres. Abweichend davon wird die Fälligkeit des ersten Teilbetrages der Abgabe mit dem Abgabenbescheid festgesetzt.
(6) Die Höhe der Abgabe errechnet sich als Produkt aus dem Hebesatz und dem nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellten Einheitswert des jeweiligen Grundstücks.
(7) Der Hebesatz beträgt 4,0 %.
(8) Ändert sich während der Geltungsdauer der Satzung der Einheitswert oder wird dieser von den Finanzbehörden nicht mehr ermittelt, wirkt sich dies nicht auf die Höhe der Abgabe aus.


§ 6
Kosten und Mittelverwendung


(1) Die Kosten für die standortbezogenen Maßnahmen betragen gemäß dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept aus dem Antrag zur Einrichtung eines Innovationsbereichs Bahnhofstraße für die Dauer von fünf Jahren insgesamt 640.000,00 Euro.
(2) Nach § 8 Abs. 1 INGE steht das Abgabenaufkommen mit Ausnahme eines angemessenen Pauschalbetrages für den Verwaltungsaufwand einschließlich der Koordinationsaufwendungen, der bei der Stadt Fulda verbleibt, dem in § 4 genannten Aufgabenträger zu.
(3) Der Pauschalbetrag nach § 8 Abs. 1 S. 2 INGE zur Abgeltung des gemeindlichen Aufwandes beträgt einmalig 7.500 Euro. Er wird im ersten Leistungsbescheid an den Aufgabenträger ausgewiesen und einbehalten.
(4) Der Aufgabenträger verwaltet die Einnahmen aus dem Abgabenaufkommen abgesondert von seinen eigenen Mitteln und verwendet sie treuhänderisch ausschließlich für die im Maßnahmen- und Finanzierungskonzept aufgeführten Maßnahmen. Er stellt sicher, dass die Aufrechnung mit eigenen Verbindlichkeiten, die nicht aus seiner Tätigkeit als Aufgabenträger resultieren, ausgeschlossen ist.
(5) Die Mittel, die nicht für die Umsetzung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts verwendet wurden, sind vom Aufgabenträger nach Außerkrafttreten der Satzung an die Stadt Fulda zurückzuzahlen. Die Stadt erstattet diese Mittel entsprechend der Höhe der jeweils erhobenen Abgaben an die Grundeigentümer. Kommt es nach dem Auslaufen des INGE-Projektes zu einer Fortsetzung durch ein erneutes INGE-Projekt, werden nicht verwendete Mittel auf den neuen Aufgabenträger übertragen.


§ 7
Geltungsdauer


Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Fulda, den 01.07.2024
Der Magistrat der Stadt der Fulda
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld


Anlagen
Anlage 1: Gebietsabgrenzung des Innovationsbereichs
Anlage 2: Liste der im Innovationsbereich gelegenen Grundstücke
Anlage 3: Das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept

Öffentliche Ausschreibung gemäß § 4 Abs. 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz

Aufgrund der vorzeitigen Niederlegung des Amtes des bisherigen Amtsinhabers ist gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes für den Bezirk Fulda I (umfasst die Kernstadt) die Schiedsperson neu zu wählen. 

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Eine Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. 

Interessenten für die Übernahme dieses Ehrenamtes müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, dürfen nicht als Rechtsanwalt/anwältin zugelassen oder als Notar/in bestellt sein, fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichter/in oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausüben bzw. im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig sein. Außerdem dürfen für die Bewerber/innen kein/e Betreuer/innen bestellt sein, sie sollten in dem betreffenden Schiedsamtsbezirk wohnen, das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 75 Jahre sein. 

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. 

Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die die Voraussetzungen zur Wahl erfüllen und zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit wären, werden gebeten, Ihre formlose Bewerbung schriftlich bis zum 30. September 2024 an den Magistrat der Stadt Fulda, Hauptamt - Hauptabteilung, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, zu richten.

 

 

 

 

 

Fulda, 21. August 2024                               Der Magistrat der Stadt Fulda 
                                                                        Dr. Heiko Wingenfeld 
                                                                          Oberbürgermeister

Allgemeinverfügung der Stadt Fulda

Unbewohnbarkeitserklärung, Nutzungsuntersagung und Räumungsverfügung 
betreffend die Liegenschaft Leipziger Straße 104, 36037 Fulda


Gemäß § 6 Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) erlässt die Stadt Fulda, Amt für Jugend Familie und Senioren, folgende Regelungen:

1. Das gesamte Gebäude in der Liegenschaft Leipziger Straße 104, 36037 Fulda, inklusive sämtlicher darin befindlichen Wohnungen (Keller, Erdgeschoss, 1.
   sowie 2. Obergeschoss, Mansardengeschoss und Dachgeschoss) werden für unbewohnbar erklärt. 

2. Die Nutzung sämtlicher Wohnungen und Räume der Liegenschaft Leipziger Straße 104, 36037 Fulda, ist bis auf Weiteres untersagt. 

3. Die Wohnungen der Liegenschaft Leipziger Straße 104, 36037 Fulda, sind bis zum 30.11.2024 zu räumen (Räumungsverfügung). 

4. Für den Fall der Nichtbeachtung der Räumungsverfügung nach Nr. 3 wird die kostenpflichtige Zwangsräumung und Vollstreckung für den 02.12.2024,
   10:00 Uhr, angedroht. 

5. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem 04. September 2024 als bekannt gegeben. Sie tritt an diesem Tage in Kraft. 

6. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 

Hinweis zur Einsichtnahme:

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Anschrift Bonifatiusplatz 1+3, 36037 Fulda, Raum 012, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Schlossstraße 1, 36037 Fulda Widerspruch eingelegt werden.
 

Fulda. 30. 08. 2024
Magistrat der Stadt Fulda 
gez. Drilling
Sachgebiet Wohnungs- und Obdachlosenangelegenheiten

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung Serhii Dudko

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument


der Behörde: 
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 006-04806 vom 27.08.2024

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Serhii Dudko
Ukraine


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten
kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile
zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung
zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 27.08.2024
Im Auftrag
gez. Honikel

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Dragan Mitrasinovic

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom
13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument

der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Aktenzeichen und Datum des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 003-04760 vom 28.08.2024
51/04 UVK 003-04770 vom 28.08.2024
51/04 UVK 003-04769 vom 28.08.2024


Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Dragan Mitrasinovic
Haimbacher Str. 36
36041 Fulda


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 28.80.2024
Im Auftrag
gez. Möller

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Beschaffung von vier Stromerzeugern 100 kVA und eines mobilen Lastwiderstands für die Feuerwehr in Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16//27934 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Beschaffung von zwei Elektrofahrzeugen aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/27932 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gem. § 12 UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Konzession für den Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/27938 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Nachrückverfahren im Ortsbeirat Haimbach

Bekanntmachung 

Das Mitglied des Ortsbeirates Haimbach, Frau Maresa Belle, hat mit Wirkung zum 31.08.2024 ihr Mandat niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. Nr. 26, S.318), sowie Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Nr. 65, S. 915) tritt an ihre Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Christlichen Demokratischen Union Deutschland (CDU), Herr Karsten Keller, 36041 Fulda-Haimbach.
Das Nachrücken wird gem. § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes festgestellt und bekannt gemacht.

Gegen die Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25-27 des genannten Gesetzes gegeben.

Fulda, den 27.08.2024
Der Oberbürgermeister als Wahlleiter
gez. Dr. Heiko Wingenfeld