Bereitstellungsdatum: 24.09.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW39 (2024)
Am Mittwoch, 02.10.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Tagungsraum „Mond“ im Morgensternhaus - tagung by tegut…, Gerloser Weg 70, 36039 Fulda, statt.
Fulda, 19. September 2024
Der Vorsitzende: Helge Mühr
Tagesordnung
1. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden
2. Sanierung der Mehlerstraße - Haushaltsantrag Nr. 53 der SPD/Volt
Stadtverordnetenfraktion vom 07.11.2023
3. Als verkehrslenkende Maßnahme für den ruhenden und fließenden Verkehr, für die
Verbesserung der Luftqualität im Innenstadtbereich und zur CO2-Reduktion wird ein
Kombi-Park- und ÖPNV-Ticket „Rosenau“ beantragt - Antrag Nr. 164/2024 der Fraktion
„Bündnis 90/Die Grünen“ vom 05.03.2024
4. Kampagne zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf landwirtschaftlichen Feld- und
Radwegen - Haushaltsantrag Nr. 23 der CDU-Fraktion vom 06.11.2023
5. Erweiterung abschließbarer Fahrradabstellplätze in Bahnhofsnähe - Antrag Nr. 184/2024
der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 14.06.2024
Am Dienstag, 01.10.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 20. September 2024
Der Vorsitzende: Michael Ruppel
Tagesordnung
1. 19. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Fulda „Niederrode Dorfwiese“
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Niederrode Nr. 3 „Dorfwiese“
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3. Umgestaltung Friedrichstraße hier: Antrag Nr. 185/2024 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN VOM
18.06.2024
4. Förderprojekt „1. Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Fulda“
Freitag, 27.09.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Malkes
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Neuer Standort Dorfeingangsschild
3. Wassergräben und Gully - Schächte bei Starkregen
4. Besprechung/Planung Seniorenmittag
5. Planung einer WhatsApp-Gruppe für die Bürger von Malkes
6. Anfragen/Verschiedenes
Rudolf Schultheis, Ortsvorsteher
Montag, 30.09.2024, 20:00 Uhr, Clubhaus der S.G. Johannesberg 1926 e.V., Agricolastraße 8, Fulda-Johannesberg
Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Abrechnung Seniorentag 04.09.2024
4. Verkehr-Parkmöglichkeiten „Am Holderstrauch / Lukasstraße“
5. Kulturmittel
6. Anträge und Anfragen
Erwin Stock, Ortsvorsteher
Mittwoch, 02.10.2024, 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Harmerz, Don-Bosco-Straße 1,
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 11.07.2024
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Verwendung Kulturmittel
5. Anfragen und Anträge
Martin Haseneier, Ortsvorsteher
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2024 für den Bereich des gründerzeitlichen Bahnhofviertels einen Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB gefasst. Mit der Erhaltungssatzung soll gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden.
Aufgrund des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses können nach Maßgabe des § 172 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Anträge auf Errichtung, Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage im gründerzeitlichen Bahnhofsviertel, soweit sie nach Landesrecht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind, gemäß § 172 Abs. 2 nach § 15 Abs. 1 BauGB bis zur Dauer von 12 Monaten zurückgestellt werden, wenn zu befürchten ist, dass die Verfolgung der mit der Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB angestrebten Ziele durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung mit einer Größe von ca. 12 ha ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte schwarz umrandet dargestellt (siehe Abbildung).
Die abgebildete Flurkarte kann auch im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de „Bebauungspläne im Direktdownload – Gemarkung Fulda“ eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.
Fulda, 18.09.2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld