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Bereitstellungsdatum: 30.09.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW40 (2025)

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Am Donnerstag, 02.10.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Fürstensaal des Stadtschlosses statt.

Fulda, 23. September 2025
Die Stadtverordnetenvorsteherin:
Margarete Hartmann

       Tagesordnung I

  1. Haushaltsplan 2026 einschließlich Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“
  2. Wahl von zwei Vertretern/innen der Einsatzabteilung in die Brandschutzkommission auf Vorschlag der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fulda gemäß § 20 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung
  3. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV - 2025-10-02
  4. Mündlicher Bericht über im HFA ggf. nicht einstimmig beschlossene Grundstücksangelegenheiten

    Tagesordnung II
  5. Jahresabschluss 2024 Stadt Fulda
  6. Verschmelzung der Klinikum Fulda Klinisches Studienzentrum GmbH auf die Klinikum Fulda gAG
  7. 1. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2025 gemäß § 28 GemHVO
  8. Grundstücks- und Finanzangelegenheiten
  9. Landesgartenschau Fulda 2.023 gGmbH – Übernahme Geschäftsanteil
  10. 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Feuerwehrwache Süd“ - Beschluss über das Abwägungsergebnis aus der Offenlegung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB - Beschluss über die erneute Offenlegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  11. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Zirkenbach Nr. 5 „Feuerwehrwache Süd“ - Beschluss über das Abwägungsergebnis aus der Offenlegung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB - Beschluss über die erneute Offenlegung gemäß § 4a Abs. 7 BauGB - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  12. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 202 „Stadteingang Leipziger Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  13. 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ - Beschluss über das Abwägungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 BauGB - Feststellungsbeschluss der 27. Änderung des Flächennutzungsplans
  14. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 11 „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ - Beschluss über die Ergebnisse Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB - Beschluss zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB - Zustimmung zum Entwurf des Durchführungsvertrages

Die Anfragen und Anträge können unter
www.fulda.de/stadtverordnetenversammlung und im Bürgerbüro eingesehen werden.


Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen.

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15 - Tanklöschfahrzeug

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für die Feuerwehr Fulda die Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000-W aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/34148 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“

Amtliche Bekanntmachung

Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2025 festgestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 3.192.282,96 € an den allgemeinen Haushalt der Stadt Fulda 1.151.958,11 € auszuschütten. Der verbleibende Betrag von 2.040.324,85 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS:

An den Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“, Fulda


Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Fulda – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Fulda für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des EigBGes und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Grundlage für die Prüfungsurteile

 

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Absatz 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des EigBGes in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtige Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • erlangen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Fulda, den 28. Mai 2025

gez. 
Muth & Co. GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Ralf Kammer (Wirtschaftsprüfer) 
Marco Bug (Wirtschaftsprüfer)

 

Der Jahresabschluss ist im Internet abrufbar unter: 
https://www.fulda.de/rathaus-politik/finanzen/beteiligungen


Fulda, 30.09.2025

Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“
Der Eigenbetriebsleiter
gez. Dag Wehner, Bürgermeister

Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Neuhof-Mitte-A 66

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 
des Flurbereinigungsverfahrens Neuhof-Mitte-A 66

Im Flurbereinigungsverfahren Neuhof-Mitte-A 66 (UF 1587) lade ich alle Teilnehmer gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) - in der derzeit geltenden Fassung - zu einer Teilnehmerversammlung am

Montag, den 20.10.2025 um 19:00 Uhr 
in das Dorfgemeinschaftshaus Dorfborn, 
Wasserkuppenstraße 2 in 36119 Neuhof-Dorfborn

ein.

Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten.

Tagesordnung

  1. Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 
  2. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

Hinsichtlich der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird auf folgendes hingewiesen:

Am 05.12.2005 wurde der aus drei Mitgliedern (§ 21 Abs. 1 FlurbG) und drei Stellvertretungen (§ 21 Abs. 5 FlurbG) bestehende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Gemäß § 3 i. V. m. § 14 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, endet die Amtszeit des aktuellen Vorstandes spätestens zum 31.12.2025. Daher ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.

Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Bekanntmachung

Diese Einladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Neuhof sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Eichenzell, Kalbach, Flieden, Steinau a. d. Straße, Freiensteinau, Hosenfeld und Großenlüder öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese Einladung über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/UF1587 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Fulda, den 24.09.2025

Amt für Bodenmanagement Fulda 
- Flurbereinigungsbehörde -

Im Auftrag 
gez. Witte 
(Verfahrensleiter)

Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Neuhof-Nord-A 66

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 
des Flurbereinigungsverfahrens Neuhof-Nord-A 66

Im Flurbereinigungsverfahren Neuhof-Nord-A 66 (UF 1588) lade ich alle Teilnehmer gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) - in der derzeit geltenden Fassung - zu einer Teilnehmerversammlung am

Montag, den 27.10.2025 um 19:00 Uhr 
in das Dorfgemeinschaftshaus Dorfborn, 
Wasserkuppenstraße 2 in 36119 Neuhof-Dorfborn

ein.

Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten.

Tagesordnung

  1. Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 
  2. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

Hinsichtlich der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird auf folgendes hingewiesen:

Am 07.12.2005 wurde der aus drei Mitgliedern (§ 21 Abs. 1 FlurbG) und drei Stellvertretungen (§ 21 Abs. 5 FlurbG) bestehende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Gemäß § 3 i. V. m. § 14 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, endet die Amtszeit des aktuellen Vorstandes spätestens zum 31.12.2025. Daher ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.

Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Bekanntmachung

Diese Einladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Neuhof und Eichenzell sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Künzell, Ebersburg, Kalbach, Flieden, Steinau a. d. Straße, Freiensteinau, Hosenfeld und Großenlüder öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese Einladung über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/UF1588 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Fulda, den 26.09.2025

Amt für Bodenmanagement Fulda 
- Flurbereinigungsbehörde -

Im Auftrag 
gez. Witte 
(Verfahrensleiter)