Bereitstellungsdatum: 08.10.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW41 (2024)
Am Freitag, 11.10.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Fürstensaal des Stadtschlosses statt.
Fulda, 2. Oktober 2024
Die Stadtverordnetenvorsteherin: Margarete Hartmann
Tagesordnung I
1. Haushaltsplan 2025 einschließlich Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“
2. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV - 2024-10-11
3. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse - SV - 2024-10-11
4. Mündlicher Bericht über im HFA ggf. nicht einstimmig beschlossene Grundstücksangelegenheiten
Tagesordnung II
5. Jahresabschluss 2023 Stadt Fulda
6. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“
7. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Auftragserteilung Abschlussprüfer
8. Änderungen in den Kita-Betriebsverträgen mit kirchlichen Trägern ab 01.01.2025
9. 19. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Fulda „Niederrode Dorfwiese“ - Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
10. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Niederrode Nr. 3 „Dorfwiese“ - Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss
zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
11. Förderprojekt „1. Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Fulda“
12. Gründung eines Vereins zur Förderung des neuen Museums der deutschen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks
13. Darlehensaufnahme der Stadtentwicklungsgesellschaft Fulda GmbH & Co. KG - Bürgschaftserklärung der Stadt Fulda
Es wird vorgeschlagen, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung.
14. Beschluss über städtische Auszeichnungen
Die Anfragen und Anträge können unter www.fulda.de/stadtverordnetenversammlung und im Bürgerbüro eingesehen werden.
Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen.
Dienstag, 08.10.2024, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Antrag auf Instandsetzung des Feldweges Zirkenbacher Straße zur Harmerzer Mühle
5. Planung Veranstaltungen 2024
6. Anträge und Verschiedenes
Georg Krönung, Ortsvorsteher
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 001-04783 vom 01.10.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn
Vitalii Glybin
Ukraine
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 02.10.2024
Im Auftrag
gez. Herbert
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 003-01552 vom 30.09.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn
Patrick Robert Reinhold Kropp
Rhönmalerring 59
36088 Hünfeld
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 30.09.2024
Im Auftrag
gez. Herbert