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Bereitstellungsdatum: 07.10.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW41 (2025)

Feststellung über das Nachrücken in den Ortsbeirat Harmerz

Amtliche Bekanntmachung

Feststellung über das Nachrücken in den Ortsbeirat Harmerz gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871).

Das Mitglied des Ortsbeirates Harmerz, Frau Anja Wilhelm, hat mit Wirkung zum 30.09.2025 ihr Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an ihre Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlages der Christlichen Demokratischen Union Deutschland (CDU),

Herr Martin Hartung, 36041 Fulda.

Gegen vorstehende Feststellungen kann gem. §§ 25-27 KWG binnen 2 Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Sascha Siebert, Schlossstr. 1, 36037 Fulda, Einspruch erhoben werden.

Fulda, 30.09.2025 

Sascha Siebert 
Wahlleiter der Stadt Fulda

Sitzung des Ortsbeirates Besges

Mittwoch, 15.10.2025, 18:00 Uhr, Sitzung des Ortsbeirates Besges im Bürgerhaus Besges

Tagesordnung

  1. Bericht des Ortsvorstehers
  2. Haushaltsplan 2026
  3. Spielplatz - Verlegung an den Ernteweg
  4. Verwendung der Kulturmittel 2025
  5. Heckenschnitte 2026/2027
  6. Termine Nikolaus- und Adventsfeier
  7. Anträge, Anfragen, Verschiedenes

Wolfgang Wald, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Donnerstag, 16.10.2025, 19:00 Uhr, Vereinshaus des KSV Niesig, Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des letzten Protokolls
  3. Bericht des Ortsvorstehers
  4. Verkehrssituation Niesiger Straße - weitere Vorgehensweise
  5. Haus der Vereine - Stand der Dinge
  6. Übersicht kulturelle Mittel
  7. Termin nächste Ortsbeiratssitzung
  8. Anträge/Anfragen

Holger Kilian, Ortsvorsteher

Aufruf zur Abräumung von Reihengrabstätten mit geendeten Ruhezeiten auf den Friedhöfen der Stadt Fulda

Auf den Friedhöfen der Stadt Fulda sind die Ruherechte an Reihengräbern am 31.12.2025 abgelaufen, wenn die Bestattung bis einschließlich zu den nachfolgend genannten Terminen erfolgte:

 

Friedhöfe

Reihengräber

Kindergräber

Urnenreihengräber

Zentralfriedhof und

Frauenberg

31.12.2000

31.12.2005

31.12.2005

Haimbach

Lehnerz

Trätzhof

31.12.1995

31.12.2005

31.12.2005

Bronnzell

Dietershan

Gläserzell

Kämmerzell

Maberzell

Sickels

31.12.1995

31.12.2000

31.12.2005

Bernhards

Harmerz

Istergiesel

Kohlhaus

Lüdermünd

Malkes

Neuenberg

Oberrode

31.12.1990

31.12.1995

31.12.2005

Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Fulda (§17 Abs. 4) werden die Verfügungsberechtigten gebeten, die Gräber bis zum 31.01.2026 abzuräumen (Grabsteine, Einfassungen, Fundamente, Pflanzen u.a.) und das Grab mit Rasen anzusäen (§ 34 Abs. 2). Diese Arbeiten können durch die Verfügungsberechtigten selbst ausgeführt werden oder sind bei der Stadt Fulda (Friedhofsverwaltung) in Auftrag zu geben (gebührenpflichtig). Zu beachten ist, dass die Grabräumung bei beiden Varianten bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen ist.

Für Wahlgräber, deren Nutzungszeit am 31.12.2025 ablaufen und die erhalten werden sollen, ist unverzüglich eine Verlängerung der Nutzungszeit zu beantragen. Andernfalls hat der Verfügungs-berechtigte das Abräumen des Grabes (Grabstein, Einfassung, Fundament, Pflanzen u.a.) bis zum 31.01.2025 zu veranlassen und das Grab mit Rasen anzusäen.

Nach Ablauf des genannten Termins werden noch vorhandene Denkmale und sonstige bauliche Anlagen auf Kosten der jeweiligen Verfügungsberechtigten entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Fulda (§ 34 Abs. 2 und 3).


Fulda, 02.10.2025                                                     

Der Magistrat der Stadt Fulda 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister 

Widmung eines Teilstücks des Kiefernwegs im Stadttei Niederrode für den öffentlichen Verkehr

Amtliche Bekanntmachung
Die nachstehend genannte Fläche wird gemäß dem Hessischem Straßengesetz (HStrG) in der Fassung vom 08. Juni 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBL. 2023 S. 426, 430) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Widmung:
Name der Straße: Kiefernweg
Lagebezeichnung: Gemarkung Niederrode, Flur 3,
Flurstück 9/6, Teilfläche mit einer Länge von 31,70 m
Festsetzung der Klassifizierung: Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 HStrG
Funktion: Erschließungsstraße
Träger der Baulast: Magistrat der Stadt Fulda, Schlossstraße 1,
36037 Fulda
Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten
festgelegt: „öffentlicher Verkehr“.
Die Widmung erfolgt mit dem Zeitpunkt der Amtlichen Bekanntmachung. Im nachfolgenden

Ausschnitt aus dem Lageplan ist die Straßenfläche in roter Farbe dargestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch beim Magistrat der Stadt Fulda, Tiefbauamt, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, eingelegt werden.

Fulda, 30.09.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Yurii Ivanovych Snizhko

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom
13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 007-05023 vom 30.09.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Yurii Ivanovych Snizhko
Kiew
Ukraine


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die
Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 235, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen
kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse
Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 30.09.2025
Im Auftrag
gez. Dietrich

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO - Teleskoplader

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Lieferung eines Teleskopladers mit Anbauteilen aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/34215 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.