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Bereitstellungsdatum: 15.10.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW42 (2024)

Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Mittwoch, 16.10.2024, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Stellungnahme zum Haushaltsplan 2025
4. Organisation Seniorenveranstaltung
5. Organisation Martinsfeier
6. Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag
7. Anträge und Verschiedenes

Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Tee Abdul Razak Issah

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 
51/04 UVK 001-04664 vom 08.10.2024

 

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn 
Tee Abdul Razak Issah 
Ghana

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 08.10.2024

 

Im Auftrag 
gez. Herbert

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Arien Muhmmed

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 003-04438 vom 08.10.2024 
51/04 UVK 003-04440 vom 08.10.2024 
51/04 UVK 003-04439 vom 08.10.2024

 

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Arien Muhmmed 
Adenauerstraße 8 
36039 Fulda

 

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 09.10.2024

 

Im Auftrag 
gez. Möller

Bekanntmachung der Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Bronnzell „Bronnzell Südwest“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 01.07.2024 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und den Feststellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Bronnzell Südwest“ gefasst.

 

 

 

Das Regierungspräsidium Kassel hat gemäß Verfügung vom 02.09.2024 mit AZ: RPKS-21-61a 1209/1-2024/3 die Genehmigung zur 10. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Bronnzell Südwest“ erteilt.

 

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam.

 

Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von rund 3,18 ha und umfasst das Flurstück 80/2 sowie einen Teilbereich des Flurstücks 80/1, Flur 15, Gemarkung Bronnzell. Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich. (Siehe Skizze!)

 

 

 

Die 10 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Bronnzell Südwest“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

 

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist während den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:

 

Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr, 
Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr.

 

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

 

Die wirksame Flächennutzungsplanänderung kann über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

 

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

 

Fulda, 10.10.2024

Der Magistrat der Stadt Fulda 
gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
​​​​​​​Oberbürgermeister

 

 

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Bronnzell Nr. 11 „Südwest“

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 01.07.2024 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Bronnzell Nr. 11 „Südwest“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Bronnzell das Flurstück 80/2 in der Flur 15, die Flurstücke 9/16 und 9/17 in der Flur 6 sowie Teilflächen der Flurstücke 80/1 in der Flur 15, 31/3 in der Flur 16 und 50/15 in der Flur 6. Das Gebiet hat eine Gesamtgröße von rd. 3,56 ha. Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich: (Siehe Planskizze!)

 

 

 

Der Geltungsbereich der externen Kompensationsfläche umfasst in der Gemarkung Bernhards, Flur 2, Teilflächen der Flurstücke 95/19 und 69. Die externe Kompensationsfläche hat eine Größe von rd. 0,5 ha und ist aus der Abbildung ersichtlich. (Siehe Planskizze „Externe Kompensationsfläche“)

 

 

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Bronnzell Nr. 11 „Südwest“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

 

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben: 
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr 
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.

 

 

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

 

Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.

 

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach:

 

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Fulda, 10.10.2024                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister