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Bereitstellungsdatum: 24.10.2023 Amtliche Bekanntmachungen der KW43 (2023)

Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung

Am Dienstag, 31.10.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Verkehr und Planung des Kreistages des Landkreises Fulda im Marmorsaal des Stadtschlosses statt.

Fulda, 20. Oktober 2023

Der Vorsitzende: 
Helge Mühr

Tagesordnung

1.

Information über die Entwicklung und Umsetzung der Projekte der Region Fulda GmbH

2.      Verschiedenes

Sitzung des Ortsbeirates Bernhards

Montag, 30.10.2023, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Bernhards, Sitzungszimmer, Sitzung des Ortsbeirates Bernhards

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Friedhof Bernhards
3. Gemeindefahrt 2023
4. Abrechnung Kulturmittel 2023
5. Info zum Kindergarten
6. Anfragen/Anträge

Uwe Riethmüller, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Donnerstag, 02.11.2023, 19:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Mittelrode, Gartenfeldring 24, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Abrechnung Kultur- und Seniorenmittel 2023
5. Erste-Hilfe-Kurs 2023/24
6. Hecken- und Baumschnitt
7. Notfallvorsorge im Katastrophenfall
8. Verkehrssituation Fasanenweg und Finkenberg
9. Aufstellen Weihnachtsbaum
10. Anfragen und Anträge

Steffen Krug, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Mittwoch, 01.11.2023, 19:15 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Stellungnahme Haushaltsplanentwurf 2024
4. Abrechnung Seniorenmittel 2023
5. Abrechnung Kulturmittel 2023
6. Heckenschnitt
7. Aufstellen Weihnachtsbaum
8. Anträge und Anfragen

Jürgen Jahn, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Donnerstag, 02.11.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gläserzell, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Veranstaltungen und Terminplan 2023/24
5. Weihnachtsmarkt
6. Stand Kultur-/Seniorenmittel
7. Neujahrsempfang
8. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft

Roman Namyslo, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Mittwoch, 08.11.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Haimbach – kleiner Saal -, Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Anträge und Anfragen

Manfred Belle, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Montag, 06.11.2023, 19:00 Uhr, Vereinshaus des KSV Niesig, Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Verteilung der restlichen kulturellen Mittel
3. Sammelbeschluss für 2024
4. Präsente für Senioren und Seniorenfahrt
5. Weihnachtsbaum
6. Stellungnahme zum Haushalt 2024
7. Anträge und Anfragen

Rudolf Girbardt, Ortsvorsteher

Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2023 festgestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 3.248.495,21 € an den allgemeinen Haushalt der Stadt Fulda 1.208.170,77 € auszuschütten. Der verbleibende Betrag von 2.040.324,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS:

An den Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“, Fulda

Prüfungsurteile 

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Fulda – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Fulda für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des EigBGes und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
     
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
     

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Absatz 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des EigBGes in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. 
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. 
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. 
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Fulda, den 25. Juli 2023

gez.

Muth & Co. GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Ralf Kammer (Wirtschaftsprüfer) 
Marco Bug (Wirtschaftsprüfer)



Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 25.10.2023 bis 03.11.2023

                        Montags bis donnerstags      von 08.30 – 12.30 Uhr und
                                                                  von 14.00 – 16.00 Uhr und
                                               freitags        von 08.30 – 13.00 Uhr
                                                         

im Stadtschloss, Schlossstr. 1, Fulda, Stadtkämmerei, Raum E022 öffentlich aus.

Fulda, 24.10.2023

Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“
Der Eigenbetriebsleiter
gez. Dag Wehner, Bürgermeister

Aufruf abgelaufener Ruherechte von Gräbern auf städtischen Friedhöfen der Stadt Fulda

Auf den Friedhöfen der Stadt Fulda sind die Ruherechte an Reihengräbern am 31.12.2023 abgelaufen, wenn die Bestattung bis einschließlich zu den nachfolgend genannten Terminen erfolgte:

 

Friedhöfe

Reihengräber

Kindergräber

Urnenreihengräber

Zentralfriedhof und Frauenberg

31.12.1998

31.12.2003

31.12.2003

Haimbach Lehnerz Trätzhof

 

31.12.1993

 

31.12.2003

 

31.12.2003

Bronnzell Dietershan Gläserzell Kämmerzell Maberzell Sickels

 

 

31.12.1993

 

 

31.12.1998

 

 

31.12.2003

Bernhards Harmerz Istergiesel Kohlhaus Lüdermünd Malkes Neuenberg Oberrode

 

 

 

31.12.1988

 

 

 

31.12.1993

 

 

 

31.12.2003

 

Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Fulda (§17 Abs. 4) werden die Verfügungsberechtigten gebe- ten, die Gräber bis zum 31.01.2024 abzuräumen (Grabsteine, Einfassungen, Fundamente, Pflanzen u.a.) und das Grab mit Rasen anzusäen (§ 34 Abs. 2).

Für Wahlgräber, deren Nutzungszeit am 31.12.2023 ablaufen und die erhalten werden sollen, ist un- verzüglich eine Verlängerung der Nutzungszeit zu beantragen. Andernfalls hat der Verfügungs- berechtigte das Abräumen des Grabes (Grabstein, Einfassung, Fundament, Pflanzen u.a.) bis zum 31.01.2024 zu veranlassen und das Grab mit Rasen anzusäen.

Nach Ablauf des genannten Termins werden noch vorhandene Denkmale und sonstige bauliche Anla- gen auf Kosten der jeweiligen Verfügungsberechtigten entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Fulda (§ 34 Abs. 2 und 3).

Fulda, den 12.10.2023 
                                      
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister

 

Interessenbekundung zum Investorenauswahlverfahren

Projekt "Baufeld 6 im Quartier Waidesgrund"

Die Stadt Fulda ist Erbbaurechtsnehmerin des „Baufeldes 6“ im Quartier Waidesgrund in der Dr.-Walter-Lübcke Straße (Gemarkung Fulda, Flur 13, 27/42) und beabsichtigt dieses im Rahmen eines Unter- oder Teilerbbaurechtes oder mittels einer vergleichbaren Konstellation zu vergeben. Das Grundstück soll vorrangig einer sozialen bzw. mietpreisgebundenen Nutzung zugeführt werden. Insbesondere ist gefordert, einen Großteil der Bebauung für Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden vorzusehen. Baubeginn soll im Jahr 2024 erfolgen.

Interessierte können bis zum 24. November 2023 ein kurzes Nutzungskonzept im Rahmen der Interessenbekundung zum Investorenauswahlverfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 186 „Waidesgrund“ einreichen:

Vergabestelle der Stadt Fulda 
Schlossstrasse 4 - 6 
36037 Fulda 
E-Mail: vergabestelle(at)fulda.de 
Telefon: +49 661 102 1115

Download Bebauungsplan der Stadt Nr. 186 „Waidesgrund“

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß UVGO - Beschaffung einer softwaregestützten Lösung einer Phishing Simulation

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Beschaffung einer softwaregestützten Lösung einer Phishing Simulation aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23001 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.