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Bereitstellungsdatum: 21.10.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW43 (2025)

Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Dienstag, 21.10.2025, 18:00 Uhr, Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Ortsvorstehers
  3. Haushalt 2026
  4. Bürgerbus
  5. Anträge und Anfragen


Haiko Fillauer, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Malkes

Dienstag, 21.10.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Malkes, Sitzung des Ortsbeirates Malkes

Tagesordnung

  1. Bericht des Ortsvorstehers
  2. Beschlussfassung Haushaltsplan 2026 der Stadt Fulda
  3. Beschlussfassung für die Kulturmittel von Malkes
  4. Vorbereitung Kommunalwahl 2026
  5. Anträge / Anfragen


Rudolf Schultheis, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg

Montag, 27.10.2025, 20:00 Uhr, Clubhaus der S.G. Johannesberg 1926 e.V., Agricolastraße 8, Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg

Tagesordnung

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
  2. ​​Bericht des Ortsvorstehers
  3. Rückäußerung - Haushalt 2026
  4. Kommunalwahl 2026 und sonstige Termine in 2026
  5. Anträge und Anfragen

Erwin Stock, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Montag, 03.11.2025, 19:00 Uhr, im Turmzimmer der Grillenburg Lehnerz, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
  2. Bericht des Ortsvorstehers
  3. Kulturmittel und Seniorenmittel
  4. Rückmeldung Haushaltsanträge 2026
  5. Verkehrs- und Parksituationen Trimburgstraße und "An der Grillenburg"
  6. Anträge und Anfragen
  7. Verschiedenes

Stefan Euler, Ortsvorsteher

Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg

Am Mittwoch, den 05.11.2025 – 17.30 Uhr findet im Rathaussaal der Gemeinde Künzell eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg statt, zu der hiermit eingeladen wird.

TAGESORDNUNG:

  1. Feststellung des Jahresabschlussergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie Entlastung des Verbandsvorstandes.
  2. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zwecks Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2025
  3. X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung
  4. IV. Nachtrag zur Entschädigungssatzung


gez.
Paul Kredig
Vorsitzender

Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg

Am Mittwoch, den 05.11.2025 - 17.45 Uhr - findet im Rathaussaal der Gemeinde Künzell eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg statt, zu der hiermit eingeladen wird.

TAGESORDNUNG:

  1. Feststellung des Jahresabschlussergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie Entlastung des Verbandsvorstandes.
  2. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zwecks Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2025
  3. X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung
  4. IV. Nachtrag zur Entschädigungssatzung
  5. Verschiedenes

gez.
Johannes Groß
Vorsitzender

Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Neuhof-Mitte-A 66

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Neuhof-Mitte-A 66

Im Flurbereinigungsverfahren Neuhof-Mitte-A 66 (UF 1587) lade ich alle Teilnehmer gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) - in der derzeit geltenden Fassung - zu einer Teilnehmerversammlung am

Montag, den 10.11.2025 um 19:00 Uhr 
in das Dorfgemeinschaftshaus Dorfborn, 
Wasserkuppenstraße 2 in 36119 Neuhof-Dorfborn

ein.

Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten.

Tagesordnung

  1. Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

  2. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

Hinsichtlich der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird auf folgendes hingewiesen:

Am 05.12.2005 wurde der aus drei Mitgliedern (§ 21 Abs. 1 FlurbG) und drei Stellvertretungen (§ 21 Abs. 5 FlurbG) bestehende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Gemäß § 3 i. V. m. § 14 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, endet die Amtszeit des aktuellen Vorstandes spätestens zum 31.12.2025. Daher ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.

Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

 

Bekanntmachung

Diese Einladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Neuhof sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Eichenzell, Kalbach, Flieden, Steinau a. d. Straße, Freiensteinau, Hosenfeld und Großenlüder öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese Einladung über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/UF1587 abrufbar.


Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.


Fulda, den 07.10.2025

Amt für Bodenmanagement Fulda 
- Flurbereinigungsbehörde -

Im Auftrag 
gez. Witte 
(Verfahrensleiter)

Öffentliche Fundsachenversteigerung

Am Samstag, 29. November 2025, ab 11:00 Uhr findet im Foyer des Schlosstheater Fulda, Schlossstraße 5, 36037 Fulda, eine öffentliche Fundsachenversteigerung des Bürgerbüros der Stadt Fulda statt. 

 

Bereits ab 10:30 Uhr können die Fundstücke vorbesichtigt werden. Alle angebotenen Gegenstände stammen aus Fundsachen und Sicherstellungen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Zudem kommen auch sichergestellte Gegenstände des Polizeipräsidiums Osthessen zur Versteigerung.

 

 

Der Eintritt ist frei, geboten werden kann per Barzahlung oder EC-Karte.

 

 

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Abdulwahab Ibrahimi

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass ein Dokument 

der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle


Aktenzeichen und Datum des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-04961 vom 08.10.2025

 

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Abdulwahab Ibrahimi 
Wiesenweg 8 
36137 Großenlüder

 

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 17.10.2025

 

Im Auftrag 
gez. Vogel

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 - Kunstrasenspielfeld und PKW-Stellplatzanlage

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für die Sportanlage Haimbach die Errichtung eines weiteren Kunststoffrasenspielfeldes sowie die Herstellung einer PKW-Stellplatzanlage aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/34523 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 - Betonsanierung Glockenturm

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Betonsanierung des Glockenturms der ehemaligen Kirche St. Elisabeth an der Cuno-Raabe-Schule aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/34474 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Bekanntmachung der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Vor dem Haimberge“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 26.05.2025 über die im Rahmen der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Feststellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Vor dem Haimberge“ gefasst.

 

Gemäß Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 28.08.2025 mit AZ: 0030-21-061a 10.02.09-00005#2025-00002 wurde die Genehmigung zur 15. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Vor dem Haimberge“ erteilt.

 

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 10, 11, 16/3, 39 und Teilbereiche der Flurstücke 38/1 und 41 der Flur 4 in der Gemarkung Rodges sowie die Flurstücke 5/4 der Flur 8, 40/9 und 40/10 der Flur 5 in der Gemarkung Haimbach mit einer Gesamtfläche von rund 10,41 ha.

Der Geltungsbereich wird im Norden, Westen und Südosten von landwirtschaftlichen Flächen und im Osten durch den Westring (K 110) begrenzt.

Südlich befindet sich der größtenteils bewaldete Haimberg, der in der Vergangenheit als Steinbruch bewirtschaftet wurde und heute renaturiert wird.

 

Die Lage des Geltungsbereichs ist in der Planskizze dargestellt.

 

                                                           [siehe Skizze!]

 

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Vor dem Haimberge“, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

 

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist während den nachfolgenden Servicezeiten gegeben:

 

Montag bis Donnerstag:           9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag:                                      9:00 – 13.00 Uhr.

 

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

 

Die wirksame Flächennutzungsplanänderung kann über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

 

Fulda, 16.10.2025

Der Magistrat der Stadt Fulda

 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

 

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 2 „Vor dem Haimberge“

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 26.05.2025 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 2 „Vor dem Haimberge“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Das Plangebiet wird im Norden, Westen und Südosten von landwirtschaftlichen Flächen und im Osten durch den Westring (K 110) begrenzt.

Südlich befindet sich der größtenteils bewaldete Haimberg, der in der Vergangenheit teilweise als Steinbruch bewirtschaftet wurde und heute renaturiert wird.

 

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Flurstücke 10, 11, 16/3, 39 und Teilbereiche der Flurstücke 38/1 und 41 der Flur 4 in der Gemarkung Rodges sowie die Flurstücke 5/4 der Flur 8, 40/9 und 40/10 der Flur 5 in der Gemarkung Haimbach mit einer Gesamtfläche von rund 10,41 ha.

 

Der Geltungsbereich der externen Ausgleichsfläche bei Nonnenrod umfasst die Flurstücke 85/29, 9 und einen Teilbereich des Flurstücks 9/1 der Flur 7, das Flurstück 33/14 der Flur 6 in der Gemarkung Harmerz sowie die Flurstücke 111, 83, 84/3 und einen Teilbereich des Flurstücks 84/1 der Flur 4 in der Gemarkung Zell mit einer Gesamtfläche von etwa 2,5 ha.

 

Der Geltungsbereich der externen Ausgleichsfläche in der Johannisstraße umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 331/4 der Flur 5 in der Gemarkung Neuenberg mit einer Fläche von etwa 323 m².

 

Die Lage der Geltungsbereiche ist aus den nachfolgenden Abbildungen ersichtlich:

 

[Siehe Planskizzen!]

 

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 2 „Vor dem Haimberge“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

 

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:

 

Montag bis Donnerstag:           9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag:                                      9:00 – 13.00 Uhr.

 

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

 

Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden.

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach:

 

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Fulda, 16.10.2025                                        

Der Magistrat der Stadt Fulda

 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister