Bereitstellungsdatum: 14.11.2023 Amtliche Bekanntmachungen der KW46 (2023)
Am Montag, 20.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 10. November 2023
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt
Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 03 bis 06 und 08
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im III. Quartal 2023
3. Aufhebung der Heranziehung der Stadt Fulda zur Durchführung von Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sowie Beendigung der Zuständigkeit für Wohngeld
4. Verschmelzung der Klinikum Gersfeld gGmbH auf die Klinikum Fulda gAG
5. Bundeswehrausstellung auf dem Messegelände - Antrag Nr. 77/2022 der AfD/Bündnis-C-Fraktion
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Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln! Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss!
6. Grundstücksangelegenheiten
Am Mittwoch, 22.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 10. November 2023
Der Vorsitzende:
Helge Mühr
Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 12 und 15 sowie der Produkte 01- 14-10 (EDV-Service), 01-14-30 (Digitalisierung und E-Government), 02-20-40 (Straßenverkehrsangelegenheiten) und 09-10-20 (Verkehrsplanung); Wirtschaftsplan Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
2. Verbesserung der Kennzeichnung der Bussteige am Busbahnhof Stadtschloss - Antrag Nr. 144 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 11.09.2023
3. Einführung eines Frauennachttaxi, d. h. „preisvergünstigter Taxifahrten für Frauen im Stadtgebiet ab Einbruch der Dunkelheit“ - Antrag Nr. 141 der AfD-/B-C-Fraktion vom 10.07.2023
Am Dienstag, 21.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 10. November 2023
Der Vorsitzende:
Michael Ruppel
Tagesordnung
1. 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Bronnzell Südwest“ - Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Bronnzell Nr. 11 „Südwest“ - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 190 „Hinter den Höfen“ - Beschluss über die Ergebnisse der Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB - Zustimmung des Durchführungsvertrags
4. Haushaltsantrag Nr. 5 der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 08.11.2022 zur Prüfung der Akustik im Foyer/Gastrobereich des Schlosstheaters
5. HH-Antrag Nr. 25/2022 der Fraktion CDU „Wettbewerb für naturnah gestaltete Vorgärten“
6. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 09 (ausgenommen 09-10-20 - Verkehrsplanung), 10, 11, 13 und 14 sowie der Produktgruppen 01-15 - Gebäudemanagement und 01-16 - Leistungen Amt für Grünflächen und Stadtservice
Aufgrund der §§ 5 Abs. 1 und 2, 50 Abs. 1, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), in Verbindung mit § 70 Abs. 1 bis 3 und § 71 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch 11 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. I S. 172), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda in ihrer Sitzung am 20.10.2023 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Die Veranstalterin ist befugt, eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Marktfestsetzung zu beantragen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Weihnachtsmarktes entsprechend den Absätzen 1 bis 3, insoweit gelten allein die Festsetzungen der Marktbehörde. Die Standinhaber haben bei Festsetzungen, die von den Absätzen 1 bis 3 abweichen, bei Auflagen der Marktbehörde oder im Falle einer Aufhebung der Festsetzung durch die Marktbehörde keine Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gegen die Veranstalterin, soweit ihr kein Verschulden zur Last fällt. Entschädigungsansprüche nach Maßgabe der §§ 48 und 49 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.
Artikel 2
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Je Warengruppe ist die Anzahl der Verkaufsstände wie folgt begrenzt:
- Speisen: 11 Verkaufsstände
- Getränke: 11 Verkaufsstände und 1 Weihnachtspyramide
- Süßspeisen: 10 Verkaufsstände
- Waren: 34 Verkaufsstände.
Unterschreitet das Bewerbungsaufkommen einer Warengruppe die zulässige Anzahl der Verkaufsstände, kann die Veranstalterin das Kontingent bei anderen Warengruppen mit Ausnahme der Weihnachtspyramide entsprechend erhöhen. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Anzahl der Verkaufsstände je Warengruppe aus konzeptionellen Gründen oder bei einer Anpassung der Marktfläche gem. 3 Abs. 5 abweichend festzulegen.
Artikel 3
§ 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Verkaufsstände sind weihnachtlich zu gestalten und einzurichten. Vorderfronten und sichtbare Standseiten sind zu dekorieren. Eine elektrische Weihnachtsbeleuchtung, nicht impulsgesteuert und bestehend aus Leuchtmittel mit gelbem und warmen Licht, ist am Giebel der Verkaufsseite/n anzubringen. Das Innere der Verkaufsstände ist auszuleuchten und weihnachtlich zu verkleiden. Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, die Innen- und Außenbeleuchtung seines Verkaufsstands mit Einbruch der Dunkelheit bis zum Ende der Öffnungszeit einzuschalten. Dabei sind vorzugsweise energieeffiziente Beleuchtungssysteme (z.B. LED-Beleuchtung) zu verwenden. Der Betrieb von Heizgeräten ist aus Gründen eines ökologischen Umgangs mit Ressourcen auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken. Fremdwerbung am und außerhalb des Verkaufsstands sowie Eigenwerbung außerhalb des Verkaufsstands ist nicht zulässig.
Artikel 4
§ 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Standgebühren werden gestaffelt nach den Warengruppen zu § 4 Nr.1 dieser Satzung und der Grundfläche des Verkaufsstands in Quadratmetern zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wie folgt erhoben:
Getränkestände: 286,00 EUR je m²
Speisenstände: 253,00 EUR je m²
Süßspeisenstände: 94,50 EUR je m²
Warenstände: 90,00 EUR je m²
Artikel 5
§ 12 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
Verkaufsstände, in denen mit offenem Feuer oder heißen Oberflächen umgegangen wird, müssen einen Feuerlöscher der Klasse PG 6, geeignet für die Brandklassen A, B und C, in betriebsbereitem Zustand sichtbar und leicht zugänglich vorhalten. Vorgaben, die sich aus den jeweiligen Ausführungs-genehmigungen ergeben, bleiben unberührt. Bei Verwendung von heißen Fetten ist zusätzlich ein Fettbrandlöscher der Brandklasse F erforderlich. Weitere Feuerlöscher können im Einzelfall verlangt werden.
Artikel 6
§ 12 Nr. 7 erhält folgende Fassung:
Flüssiggasanlagen dürfen nur entsprechend den von den Herstellern mitgelieferten Bedienungsanweisungen betrieben werden. Bei Verwendung von Druckgasflaschen darf nur die jeweils im Betrieb befindliche Flasche standsicher, Dritten unzugänglich und ausreichend belüftet, im Stand aufgestellt werden. Reservedruckgasflaschen oder leere Druckgasflaschen dürfen im Stand nicht bereitgestellt, aufbewahrt oder gelagert werden. Die Lagerung weiterer Druckgasflaschen hat in der von der Veranstalterin bereitgestellten Gasflaschen-Box zu erfolgen. Ein Wechsel von Druckgasflaschen ist während der Veranstaltungszeit unzulässig. Die einschlägigen technischen Regelwerke sind zu beachten und einzuhalten,
Artikel 7
§ 15 Abs. 1 Nr. 10 erhält folgende Fassung:
entgegen § 12 Nr.3 keinen Feuerlöscher der Klasse PG 6, geeignet für die Brandklassen A, B und C in betriebsbereitem Zustand sichtbar und leicht zugänglich vorhält oder keinen Fettbrandlöscher der Brandklasse F bereithält oder nicht die verlangte Anzahl weiterer Feuerlöscher bereithält,
Artikel 8
§ 15 Abs. 1 Nr. 12 erhält folgende Fassung:
entgegen § 12 Nr.7 Druckgasflaschen nicht standsicher oder Dritten unzugänglich oder nicht ausreichend belüftet aufstellt, Druckgasflaschen während der Veranstaltungszeit wechselt oder Druckgasflaschen außerhalb der durch die Veranstalterin bereitgestellten Gasflaschen-Box lagert,
Artikel 9
Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Fulda, 20.10.2023
Magistrat der Stadt Fulda
Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Dienstag, 14.11.2023, 20:30 Uhr, Bürgerhaus Rodges, Sitzung des Ortsbeirates Rodges
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Stellungnahme zum Haushalt 2024
3. Kulturmittel
4. Anträge und Anfragen, Verschiedenes
Timo Diegelmann, Ortsvorsteher
Montag, 20.11.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Besges, Sitzung des Ortsbeirates Besges
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Haushaltsplan 2024
3. Verwendung der Kulturmittel 2023
4. Sachstand Ernteweg
5. Stadtteilarbeiterin
6. Nikolausfeier am 09.12.2023
7. Adventsfeier am 17.12.2023
8. Anträge, Anfragen, Verschiedenes
Wolfgang Wald, Ortsvorsteher
Dienstag, 28.11.2023, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Haushalt 2024
5. Kulturmittel
6. Planung Veranstaltungen
Georg Krönung, Ortsvorsteher
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Landschaftsbauarbeiten für den Skate- und Bewegungspark Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23358 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Lieferung von 2 Großflächenmähern aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23352 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.