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Bereitstellungsdatum: 12.11.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW46 (2024)

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 18.11.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 8. November 2024

Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2025; Beratung der Produktbereiche 03 bis 06 und 08
2. 1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 in der Stadt Fulda –      Hebesatzsatzung
    2. Satzung der Stadt Fulda über die abweichenden Fälligkeiten bei GrundsteuerKleinbeträgen
3. 1. Änderungssatzung zur Satzung für den Beirat der Menschen mit Behinderungen (BmB) der Stadt Fulda
4. Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Fulda I
5. Sachstandbericht zur Umsetzung der Kommunikation der Verwaltung in einfacher Sprache - Antrag Nr. 178/2024 der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 17.06.2024
6. Beantwortung von kleinen Anfragen auf digitalem Weg - Beschwerde über Behandlung des Antrages - Änderungsantrag zu Antrag Nr. 193 der AfD/B-C-Fraktion
7. Haushaltsmittel für das bürgerschaftliche Engagement im Stadtteil Niederrode - Haushalt 2025 - Antrag Nr. 198 der CDU-Fraktion vom 27.09.2024

Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss.
8. Sparkasse Fulda - Statusbericht des Vorstandsvorsitzenden Herrn Uwe Marohn 9. Grundstücksangelegenheiten

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 19.11.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 8. November 2024

Der Vorsitzende:
Michael Ruppel

Tagesordnung

1. 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Feuerwehrwache Süd“
    - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
    - Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

2. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 5 „Feuerwehrwache Süd“
    - Beschluss über das Abwägungsergebnis gemäß § 1 (7) BauGB
    - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB
    - Beschluss zur Durchführung der Offenlegung gemäß § 3 (2) und der Träger öffentlicher Belange Beteiligung gemäß §        4 (2) BauGB

3. Einstellen von Mitteln für die Erstellung eines Versiegelungskatasters für Flächen in öffentlicher Hand
    Antrag Nr. 48 der SPD/Volt-Fraktion vom 07.11.2023 modifiziert in Berichtsantrag, Protokoll ABK 21.11.2023

4. Haushaltsplan 2025
    Beratung der Produktbereiche 09 (ausgenommen 09-10-20 - Verkehrsplanung), 10, 11, 13 und 14 sowie der       
    Produktgruppen 01-15 - Gebäudemanagement und 01-16 - Leistungen Amt für Grünflächen und Stadtservice

Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Mittwoch, 20.11.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 8. November 2024

Der Vorsitzende:
Helge Mühr

Tagesordnung

1. Haushaltsplan 2025; Beratung der Produktbereiche 12 und 15 sowie der Produkte 01-14-10 (EDV-Service), 01-14-30 (Digitalisierung und E-Government), 02-20-40 (Straßenverkehrsangelegenheiten) und 09-10-20 (Verkehrsplanung); Wirtschaftsplan Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"

2. Leipziger Straße - Antrag Nr. 197/2024 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 02.09.2024

Sitzung des Ortsbeirates Edelzell

Mittwoch, 13.11.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Edelzell, Sitzung des Ortsbeirates Edelzell

Tagesordnung

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift vom 28.08.2024
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Abrechnung der Seniorenfahrt vom 19.09.2024
4. Planung der Seniorenweihnachtsfeier am 07.12.2024
5. Heckenschnitt 2025
6. Planung der Ortsschelle 2025
7. Vorstellung des Wegepaten-Projektes in Edelzell 8.
Anträge und Anfragen

Sven Hohmann
Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg

Montag, 18.11.2024, 20:00 Uhr, Clubhaus der S.G. Johannesberg 1926 e.V.- Agricolastraße 8, 36041 Fulda-Johannesberg, Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg

Tagesordnung

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Rückäußerung Haushalt 2025
4. Straßensperrung Johannesberger Straße
5. Anträge und Anfragen

Erwin Stock, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Rodges

Dienstag, 19.11.2024, 20:30 Uhr, Bürgerhaus Rodges, Sitzung des Ortsbeirates Rodges

Tagesordnung

1. Bericht des Ortvorstehers
2. Anhörung zum Haushalt 2025
3. Kulturmittel
4. Anträge und Anfragen, Verschiedenes

Timo Diegelmann, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Donnerstag, 21.11.2024, 19:00 Uhr, Vereinshaus des KSV Niesig, Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des letzten Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Projekt „Wegepaten“: Weitere Vorgehensweise
5. Stellungnahme zum Haushalt 2025
6. Beschlussfassung: Verkehrssituation „Am Alten Teich“
7. Beschlussfassung: Spende Weihnachtsbaum für die Kirche
8. Beschlussfassung: Verteilung der restlichen kulturellen Mittel
9. Anträge / Anfragen

Holger Kilian, Ortsvorsteher

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Gennadiy Yaroslavovych Romanishyn

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:

51/04 UVK 005-04815 vom 30.10.2024


Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Herr
Gennadiy Yaroslavovych Romanishyn
Ukraine


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.


Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 30.10.2024

 

Im Auftrag
gez. Höhl

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Bauarbeiten für die Außenanlage des Neubaus Kindertagesstätte Lehnerz aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/28985 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg Künzell

Am Mittwoch, den 27. November 2024 – 17.30 Uhr findet im Rathaussaal des Rathauses Künzell eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg statt, zu der hiermit eingeladen wird.

07.11.2024 

gez. Paul Kredig, Vorsitzender

TAGESORDNUNG

1. IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS)

Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg

Am Mittwoch, den 27. November 2024 - 18.00 Uhr findet im Rathaussaal des Rathauses Künzell eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg statt, zu der hiermit eingeladen wird.

07.11. 2024

gez. Johannes Groß, Vorsitzender

TAGESORDNUNG:

1. IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS)
2. Verschiedenes

21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Wohnen Am Ziergraben“
  • Beschluss über das Abwägungsergebnis gemäß § 1 (7) BauGB
  • Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB
  • Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 16.09.2024 über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen geschaffen werden, um so dem Bedarf an Wohnbauflächen zu begegnen. Da der aktuelle Flächennutzungsplan keine weitere bauliche Entwicklung im Plangebiet ermöglicht, ist die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnen Am Ziergraben“ erforderlich. Der Ausweisung neuer Wohnbauflächen war der Erwerb des Flurstückes „Am Ziegenstück“ vorausgegangen, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 9 „Wohnen Am Ziergraben“ im Stadtteil Gläserzell zu realisieren.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gläserzell nördlich der Grünlandfläche „Am Ziegenstück“. Es umfasst einen Teilbereich der Grünlandfläche sowie einen Teilbereich des Wirtschaftsweges „Am Ziergraben“. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • Nördlich durch das Grundstück der Katharinenschule in Gläserzell sowie der Wohnbebauung südlich der Terrassenstraße;
  • südwestlich und südöstlich durch die Grünlandfläche „Am Ziegenstück;
  • westlich durch die Wohnbebauung an der Sudetenstraße.

Das Änderungsgebiet hat eine Flächengröße von rd. 0,3 ha und umfasst in der Gemarkung Fulda, Flur 4 die Flurstücke 66/30, 66/31 und Teilbereiche der Flurstücke 66/32 und 108/11.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich.                       

Die nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgeschriebene Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen sind enthalten:

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit Angaben zu aktuellen Flächennutzungen und Biotoptypen, Vogelarten, besonders streng geschützten Arten, Bewertung der Nutzungstypen sowie Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf Lebensräume;
  • Fläche, Geologie, Boden und Wasser mit Angaben zum geologischen Untergrund, Bodenarten, Geländerelief, Bodenfunktionsbewertung, Grundwasserneubildung und Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser;
  • Luft, Klima, Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels mit Angaben zu Luftqualität, Lokalklima sowie klimatischen Auswirkungen;
  • Landschaftsbild und Erholungsnutzung mit Aussagen zu charakteristischen Gehölzstrukturen, angrenzenden Erholungsräumen und Auswirkungen auf das Ortsbild;
  • Bevölkerung und menschliche Gesundheit mit Aussagen zu den umweltbezogenen Auswirkungen durch Lärmemissionen und Starkregengefährdung;
  • Schutzgebiete;
  • Planerische Vorgaben mit Aussagen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne;
  • Abfall, Abwasser und erneuerbare Energien mit Aussagen zur Entsorgung und zur sparsamen Nutzung von Energie;
  • Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Aussagen zu möglichen Maßnahmen zur Verminderung von Eingriffsfolgen sowie zur Entwicklung neuer Lebensräume.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

  • Landkreis Fulda, Bauen und Wohnen, mit Bezug zum Immissionsschutz.
  • Abwasserverband Fulda, mit Bezug zur Entwässerung.
  • Hessische Gesellschaft für Ornithologie (HGON), mit Bezug zu Belangen des Artenschutzes

Aus der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten abgegeben. Diese nahmen Bezug auf das anfallende Oberflächenwasser, die Frischluftschneise und die Ausnutzung der Bauflächen.

Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

14.11.2024 bis 16.12.2024

statt.

Während dieser Zeit werden der Entwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                              von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                    von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Flächennutzungsplanänderungsentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda - Amt für Stadtplanung und –entwicklung - vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:      9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,

Freitag:                                 9:00 – 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1

Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Fulda, den 07.11.2024                                 

Der Magistrat der Stadt Fulda
 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Gläserzell Nr. 9 „Wohnen Am Ziergraben“
  • Beschluss über das Abwägungsergebnis gemäß § 1 (7) BauGB
  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 16.09.2024 über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gläserzell am nördlichen Rand der Grünlandfläche „Am Ziegenstück“. Es umfasst Teile der Grünlandfläche und wird im Norden, im Westen und im Süden durch Wohnbebauung und einer Gemeinbedarfsfläche flankiert. Das Plangebiet wird über die Zuwegung „Am Ziergraben“ über die „Abt-Hadamar-Str.“ erschlossen. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt drei Geltungsbereiche. Das Plangebiet (A) sowie zwei externe Kompensationsflächen (B) und (C).

Das Geltungsbereich (A) wird wie folgt begrenzt:

  • Nördlich durch das Grundstück der Katharinenschule Gläserzell sowie der Wohnbebauung südlich der Terrassenstraße;
  • südlich durch die bestehende Wohnbebauung an der Hochstraße;
  • südwestlich und südöstlich durch die Grünlandfläche „Am Ziegenstück“;
  • westlich durch die Wohnbebauung an der Sudetenstraße

Der Geltungsbereich (A) hat eine Flächengröße von rd. 1,6 ha und umfasst in Gemarkung Gläserzell, Flur 4 die Flurstücke 66/30, 66/31, 66/32 und die Flurstücke 66/33 und 108/11 teilweise.

Der Geltungsbereich (B) umfasst in der Gemarkung Kämmerzell, Flur 9 die Flurstücke 4/1, 4/2 und 4/3.

Der Geltungsbereich (C) umfasst in der Gemarkung Bernhards, Flur 3 das Flurstück 38.

Die Geltungsbereiche sind aus den nachstehenden Abbildungen ersichtlich:

Siehe Planskizzen A, B, C

Durch eine behutsame Nachverdichtung in Fortführung der bestehenden homogenen Wohnbebauung an der Sudetenstraße in Gläserzell sollen weitere Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Die vorgesehene Erweiterung erfolgt östlich der bestehenden Wohnbebauung als Fortführung des Siedlungskörpers auf der Grünlandfläche „Am Ziegenstück“ und bildet so eine städtebauliche Raumkante zur südlich verlaufenden offenen Grünlandfläche. Ein weiteres Planungsziel ist die Sicherung des Gehölzbestandes im Nordosten und Südosten des Plangebietes. Zudem sollen die Voraussetzungen für die Realisierung einer Außengebietsentwässerung für den Siedlungsbestand und die Siedlungserweiterungsfläche geschaffen werden.

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sollen zur Realisierung der Planungsziele die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:

  • Schutzgut Mensch mit Angaben zu Beeinträchtigungen der Anwohner während der Bauphase, Geräuschbelastungen der Wohnbevölkerung durch zusätzlichen Verkehr, Emissionen durch zusätzlichen Hausbrand sowie Gefahren durch Starkregenereignisse.
  • Biotop- und Nutzungstypen mit Biotoptypenkartierung, Bewertung der Biotoptypen, Verluste von Lebensräumen durch die Neubebauung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Entwicklung neuer Lebensräume.
  • Artenschutz mit Aussagen zu erfassten Vogel- und Fledermausarten, Haselmäusen sowie Zauneidechsen, Störwirkungen während der Bauphase, Lebensraumverlust und Gefährdungen von Tierarten durch die Neubebauung, Vermeidungs-, Ausgleichsmaßnahmen.
  • Geologie und Boden mit Aussagen zu Bodenarten, landwirtschaftlicher Nutzungseignung, Bodenfunktionen und Vorbelastungen des Bodens, Gefährdungen des Bodens durch Baustellenbetrieb, Neubebauung und Versiegelung, Erosionsgefährdung, bodenbezogene Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
  • Wasser mit Angaben zu Hydrogeologie, Grundwasser, Oberflächengewässer, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf Grund- und Oberflächenwasser, Auswirkungen der Neubebauung auf die Grundwasserneubildung und den Oberflächenabfluss, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen zugunsten des Wasserhaushalts.
  • Klima mit Aussagen zu Kaltluftbildung und –abfluss sowie lufthygienischen Vorbelastungen, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf die Lufthygiene, Auswirkungen der Neubebauung auf das Lokalklima, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch Gehölzpflanzungen und Gebäudebegrünung.
  • Orts- und Landschaftsbild mit Aussagen zum Landschaftscharakter und der Eignung für die Naherholung, Beeinträchtigungen während der Bauphase, Veränderung des Landschaftscharakters durch die Neubebauung, Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Eingrünung des Baugebiets.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

  • Landkreis Fulda, Bauen und Wohnen, mit Bezug zum Immissionsschutz.
  • Abwasserverband Fulda, mit Bezug zur Oberflächenentwässerung.
  • Hessische Gesellschaft für Ornithologie (HGON), mit Bezug zu Belangen des Artenschutzes.

Aus der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten abgegeben. Diese nahmen Bezug auf das anfallende Oberflächenwasser, die Frischluftschneise und die Ausnutzung der Bauflächen.

Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

14.11.2024 bis 16.12.2024

statt.

Während dieser Zeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit integriertem Umweltbericht, das Gutachten „Entwässerungstechnischen Stellungnahme“ sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag     von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                       von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                           von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                 von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter

http://www.bauen-fulda-stadt.de

einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und -entwicklung – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:    9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,

Freitag:                               9:00 – 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Fulda, 07.11.2024                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister