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Bereitstellungsdatum: 11.11.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW46 (2025)

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 17.11.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 7. November 2025
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung

  1. Haushaltsplan 2026; Beratung der Produktbereiche 03 bis 06 und 08
  2. Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Auftragserteilung Abschlussprüfer
  3. Erhöhung des pauschalen Essensbeitrages in den städtischen Kindertagesstätten
  4. Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“, Ausschreibung 2025 „Experimentieren, ausprobieren, einfach mal machen“ 

    Es wird vorgeschlagen, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss.
  5. Grundstücks-/Finanzangelegenheit

 

 

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 18.11.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 6. November 2025
Der Vorsitzende:
Michael Ruppel

Tagesordnung

  1. Erlass von Satzungen zur Unterschutzstellung der Haubentalhohle, Roten Hohle und des Ratzengrabens als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 44 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG)
  2. Kombination einer kleinen Restmülltonne mit größerem Biobehälter Antrag Nr. 237/2025 der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2025
  3. Solarnutzungspflicht für Neubauten -Antrag Nr. 4 der CDU-Fraktion vom 05.11.2024 -Antrag Nr. 94 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.11.2024 hier: Sachstandsbericht
  4. Haushaltsplan 2026; Beratung der Produktbereiche 09 (ausgenommen 09-10-20 - Verkehrsplanung), 10, 11, 13 und 14 sowie der Produktgruppen 01-15 - Gebäudemanagement und 01-16 - Leistungen Amt für Grünflächen und Stadtservice)
Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Mittwoch, 19.11.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 7. November 2025
Der Vorsitzende:
Helge Mühr

Tagesordnung

  1. Haushaltsplan 2026; Beratung der Produktbereiche 12 und 15 sowie der Produkte 01-14-10 (EDV-Service), 01-14-30 (Digitalisierung und E-Government), 02-20-40 (Straßenverkehrsangelegenheiten) und 09-10-20 (Verkehrsplanung); Wirtschaftsplan Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
  2. Bereitstellung von Gemeindestraßen - Bericht zur Prioritätenliste der Straßensanierungen in Fulda - Antrag Nr. 10 der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 02.11.2024 zum Haushalt 2025
Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Mittwoch, 19.11.2025, 20:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Kohlhaus, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
  2. Bericht des Ortsvorstehers
  3. Abrechnung der Seniorenfahrt 2025
  4. Anhörung zum Haushalt 2026
  5. Sachstand der Renovierungsarbeiten im Bürgerhaus
  6. Kulturmittel 2025
  7. Anfragen und Anträge


Reinhard Kremser, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Donnerstag, 20.11.2025, 19:00 Uhr, Vereinshaus des KSV Niesig, Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des letzten Protokolls
  3. Bericht des Ortsvorstehers
  4. Abstimmung über den Kandidaten für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers
  5. Verkehrssituation Niesiger Straße: Stand der Dinge
  6. Übersicht kulturelle Mittel
  7. Termin nächste Ortsbeiratssitzung
  8. Anträge/Anfragen


Holger Kilian, Ortsvorsteher

Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen

Am Mittwoch, 19.11.2025, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer MMS (Marmorsaal) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 5. November 2025
Die Vorsitzende:
Lea Widmer

Tagesordnung
1 Begrüßung
2 Informationen aus dem Beirat
3 Vortrag von Herrn Georg Krönung: Einführung in Unterstützungsmöglichkeiten bezüglich der Thematik Hörsystemtechnik für öffentliche Gebäude und Veranstaltungen. Anschließend Debatte über mögliche sinnvolle Einsatzbereiche in Fulda.
4 Jahresrückblick 2025 und Ausblick
5 Sonstiges 

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Vasyl Bulavnov

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle


Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
Az.: 51/04 UVK 006-05097 vom 06.11.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Vasyl Bulavnov
Zentrale Str. 8
Ukraine


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar 

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 06.11.2025
Im Auftrag
gez. Honikel

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Yassar Mahmood Butt

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass die Dokumente
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle


Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 003-05064 vom 06.11.2025
51/04 UVK 003-05065 vom 06.11.2025
51/04 UVK 003-05066 vom 06.11.2025
51/04 UVK 003-05067 vom 06.11.2025


Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Yassar Mahmood Butt
Blücherstr. 2
36037 Fulda


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 06.11.2025
Im Auftrag
gez. Möller

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sven Steffes

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle


Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 005-05021 vom 31.10.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herr 
Sven Steffes 


öffentlich zugestellt wird.

 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr am 
Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 31.10.2025 
Im Auftrag 
gez. Höhl

 

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Miroslav Dimitrov

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle


Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
Az.: 51/04 UVK 006-05116 vom 03.11.2025

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn
Miroslav Dimitrov
Am Waldschlößchen 38
36037 Fulda


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 03.11.2025
Im Auftrag
gez. Honikel

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an die Firma AOS Sicherheit & Service GmbH & Co.KG

Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

 

 

Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 11.11.2025

 

Name des Adressaten:
AOS Sicherheit & Service GmbH & Co.KG 
Geschäftsführung: Luiza Laura Kubiak

letzte bekannte Anschrift: 
Schumannstraße 3 A,
36043 Fulda

Kassenzeichen 200100196454-100-1

 

Eine Zustellung unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift der Firma ist nicht möglich. Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der Geschäftsführerin der o. g. Firma, Frau Luiza Laura Kubiak, oder ein neuer Firmensitz sind unbekannt.

 

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

 

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

 

Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 015, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden.

 

 

Fulda, 11.11.2025

Der Magistrat der Stadt Fulda 
Im Auftrag                                                                   (Dienstsiegel)

 

 

gez. Schmitt 
Stv. Leiterin der Kämmerei 

 

 

 

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 - Neubau eines Parkdecks

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt den Neubau eines Parkdecks am Gallasiniring in Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/34791 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO - smarter Winterdienst

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Lieferung, Montage und Einrichtung von Sensorik zur Wetter- und Straßenzustandserfassung für den „smarten Winterdienst“ in Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/34788 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 - Zimmer-, Holzbau- und Dachabdichtungsarbeiten

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Erweiterung der ABC-Land-Schule in Fulda-Maberzell Zimmer-, Holzbau- und Dachabdichtungsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/34744 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO - Beschaffung von 3 LKW

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Beschaffung von drei LKW für das Amt 69  aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/34738 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 202 „Stadteingang Leipziger Straße“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 202 „Stadteingang Leipziger Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

  • Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 202 „Stadteingang Leipziger Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gefasst.

Der Plan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan für die Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 21/7 und 22/8 sowie teilweise die Flurstücke 16/7, 18/1, 21/5, 67/9 und 67/12, Flur 11, Gemarkung Fulda. 
Die Größe des Plangebiets beträgt 0,74 ha.

Der Geltungsbereich ist aus der nachstehenden Abbildung ersichtlich:
[siehe Abbildung]

Die Vorhabenträgerin plant auf den Flurstücken 21/7, 22/8,16/7, 18/1 und 21/5, Flur 11, Gemarkung Fulda die Errichtung von vier Baukörpern, welche als Ausbildungscampus dienen sollen.

Die Grundlage bildet hierbei der Entwurf eines Fuldaer Architekturbüros, welcher innerhalb des Gestaltungsbeirates der Stadt Fulda vorgestellt wurde. Demnach ist eine VI-geschossige Bebauung in Form eines „Kamms“ sowie ein Hochpunkt mit einer XIII-geschossigen Bauweise vorgesehen. Zur Realisierung des Projektes ist ein Grundstückstausch mit der Stadt Fulda notwendig, welcher im weiteren Verlauf abgehandelt wird.

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB kann abgesehen werden. Aus Gründen der Umweltvorsorge und insbesondere zur zwingend erforderlichen Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wurde für den Bebauungsplan dennoch ein Umweltsteckbrief erstellt. Dieser enthält eine Abschätzung der Umweltfolgen mit Angaben zu folgenden Themen:

  • Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten

  • Geologie, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Ortsbild

  • Schutzgebiete und – objekte gemäß Naturschutzrecht

  • Mensch, Kultur- und Sachgüter

  • Emissionen, Abfall, Abwasser

  • Darstellungen des Regionalplans Nordhessen (2009), des Landschafts- sowie des Flächennutzungsplans

  • Erforderliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

  • Artenschutzrechtliche Prüfung (§ 44 BNatSchG), Umweltschäden (§ 19 BNatSchG)

 

Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

13.11.2025 bis 12.12.2025

statt.

 

Während dieser Zeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes, die vorhabenbezogenen Pläne, die Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief, die Schallimmissionsprognose Wölfel Engineering GmbH, die artenschutzrechtliche Stellungnahme der PGNU mbH sowie die Verkehrsuntersuchung der Schlothauer & Wauer mbH im Internet veröffentlicht, zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                     von  08:00–18:00 Uhr 
Mittwoch                                                       von  08:00–12:00 Uhr 
Freitag                                                           von  08:00–15:00 Uhr 
und Samstag                                                  von  09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist unter

http://www.bauen-fulda-stadt.deeinsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25 – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:          9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr, 
Freitag:                                     9:00 – 13:00 Uhr.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1613 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) S. 4 BauGB in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter: www.fulda.de/datenschutz


Fulda, 06.11.2025

Der Magistrat der Stadt Fulda 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister