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Bereitstellungsdatum: 21.11.2023 Amtliche Bekanntmachungen der KW47 (2023)

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 27.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 16. November 2023
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 01, 02 und 09 bis 15 sowie des Wirtschaftsplanes Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
2. Ankauf von 18 Wohncontainern und 2 Sanitärcontainern

Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Mittwoch, 22.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 16. November 2023
Der Vorsitzende: Helge Mühr

Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 12 und 15 sowie der Produkte 01- 14-10 (EDV-Service), 01-14-30 (Digitalisierung und E-Government), 02-20-40 (Straßenverkehrsangelegenheiten) und 09-10-20 (Verkehrsplanung); Wirtschaftsplan Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
2. Verbesserung der Kennzeichnung der Bussteige am Busbahnhof Stadtschloss - Antrag Nr. 144 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 11.09.2023
3. Einführung eines Frauennachttaxi, d. h. „preisvergünstigter Taxifahrten für Frauen im Stadtgebiet ab Einbruch der Dunkelheit“ - Antrag Nr. 141 der AfD-/B-C-Fraktion vom 10.07.2023

Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen

Am Mittwoch, 29.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 17. November 2023
Die Vorsitzende:
Lea Widmer

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem BMB
3. Beschluss eines Änderungsvorschlags für die Satzung des BMB
4. Debatte und Feststellung einer Handlungsempfehlungen zur besseren und barrierefreien Beschriftung der Beschilderung / des Besucherleitsystems im Stadtschloss
5. Debatte zu Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Altstadt
6. Debatte zu Handlungsempfehlungen zu Informationssymbolen zur Barrierefreiheit auf städtischen Plakaten, insbesondere Kennzeichnung von Induktionsschleifen
7. Information: Was sind Induktionsschleifen, wie funktionieren Sie und wem nützen Sie?
8. Verschiedenes BMB vom 29.11.2023

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell Nr. 4 „Nördlich Pfingstweide“
  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 25.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Gleichzeitig wurde die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von 5,3 ha und beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Grundstücke in der Gemarkung Kämmerzell:

Flurstücke 92 (Gerloser Weg), 93/1, 93/3, 93/4, 94 (Dietershaner Weg), 95, 18/1, 18/2 und in Teilen die Flurstücke 21, 27, 46 (Veilchenstraße), 66 (Geranienstraße) und 74 (Lilienstraße), alle Flur 7.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich (Siehe Planskizze A!)

Eine externe Ausgleichsfläche zur Kompensation des Eingriffes in die Natur, befindet sich 300 Meter nördlich des Neubaugebietes und betrifft das Flurstück 21, Flur 7, ebenfalls Gemarkung Kämmerzell. Weitere vier externe Kompensationsflächen werden zur Ausgleichsberechnung aus dem Ökokonto der Stadt Fulda herangezogen und betreffen folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Fulda, Flur 11, Flurstück 54/1 tlw.
  • Gemarkung Istergiesel, Flur 1, Flurstücke 75 und 223 tlw.
  • Gemarkung Kämmerzell, Flur 9, Flurstück 5/1
  • Gemarkung Gläserzell, Flur 2, Flurstück 11

(Siehe Planskizzen B -E!) 

 

Bereits vor 25 Jahren wurde ein Bauleitplanverfahren für die zu entwickelnde Fläche begonnen. Allerdings konnten damals nicht alle betroffenen Flurstücke ins Eigentum der Stadt Fulda überführt werden. Da für das Stadtgebiet weiterhin eine Nachfrage nach Grundstücken in Fuldas Norden besteht, soll diese Fläche, die sich mittlerweile im Eigentum der Stadt Fulda befindet, für eine Neubebauung entwickelt werden.

Es sollen ca. 53 Grundstücke entstehen. Geplant sind 38 Doppelhaus- und 15 Einzelhausgrundstücke.

Um den Zielen des Klimaschutzes gerecht zu werden und die Energieversorgung des Neubaugebietes zu sichern, ist in den Bebauungsplan ein Energiekonzept integriert worden, das neben einer Solarthermie-Anlage ein Pellets-Heizkraftwerk vorsieht. Um die Frischluftzufuhr zu fördern, durchzieht eine 20 m breite Parkanlage das Neubaugebiet.  Daneben dient diese Fläche der Retention und der Freizeitnutzung.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:

  • Schutzgut Mensch: 
    Es sind keine dauerhaften relevanten Beeinträchtigungen zu erwarten. Zwar kann es durch den Bau neuer Wohnhäuser zu einem leichten Anstieg des Anliegerverkehrs im angrenzenden Wohngebiet kommen, dieser sollte aber nicht über das übliche Maß hinausgehen. In unmittelbarer Nähe befinden sich keine besonderen Emissionsquellen.
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: 
    An der östlichen Grenze des Bebauungsplans am Dietershaner Weg (Flur 7, Flst. 93) befindet sich ein kleines Sandsteindenkmal mit Kreuzaufsatz. Dieses soll erhalten bleiben. Östlich grenzt laut Flächennutzungsplan ein Bodendenkmal an das geplante Bebauungsgebiet an. Dieses liegt teilweise in der als Ausgleichsfläche ausgewiesenen Fläche. Hier erfolgen keine Eingriffe in den Boden.
  • Schutzgut Biotope und Pflanzen, Belange des Artenschutzes: 
    Durch das Bauvorhaben gehen überwiegend Biotoptypen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit verloren. Es handelt sich überwiegend um Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland). Kleinflächig kommen Wiesen-/Feldraine, artenarme Gräben und geschotterte Feld- und Wirtschaftswege vor. Geschützte oder invasive Arten wurden nicht erfasst. Hinsichtlich der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes spielt das Plangebiet keine Rolle, es erfolgte kein Nachweis von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. 60 m östlich des Plangebietes fand sich das Revier einer Feldlerche. Dieses wird wahrscheinlich aufgrund der Stör- und Silhouettenwirkung aufgegeben werden.
  • Schutzgut Boden: 
    Die geplante Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust von Braunerden mit einer mittleren Ackereignung; insgesamt weisen die natürlichen Bodenfunktionen aktuell einen geringen Funktionserfüllungsgrad auf. Die natürliche Erosionsgefährdung reicht je nach Standort von sehr hoch bis extrem hoch. Der Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden wurde in einem gesonderten Gutachten ermittelt (Schnittstelle Boden, 2023).
  • Schutzgut Wasser: 
    Im Plangebiet gibt es keine Oberflächengewässer, 75 m südlich fließt der Bocksbach. Die landwirtschaftlichen Flächen werden zur Ableitung des Oberflächenwassers von Gräben flankiert. Die Grundwasserleitfähigkeit wird im Plangebiet mit mäßig angegeben. Die Verschmutzungsempfindlichkeit und die Grundwasserergiebigkeit sind als mittel eingestuft. Das Plangebiet liegt in keinem festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet. Durch das Bauvorhaben werden die Grundwasserneubildung reduziert und der Oberflächenabfluss erhöht.
  • Schutzgut Klima: 
    Im Flächennutzungsplan wird der östliche Teil als Fläche einer Klimafunktionsfläche dargestellt. Auf landwirtschaftlichen Freiflächen bildet sich bei strahlungsarmen Wetterlagen Kaltluft, welche der Hangneigung folgend Richtung Siedlungsgebiet abfließt. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Plangebietes ist mit keinem Einfluss auf das Klima zu rechnen. Mögliche Effekte werden sich auf das Plangebiet selbst beschränken.
  • Schutzgut Orts- und Landschaftsbild/Erholung: 
    Das Landschaftsbild ist geprägt von der landschaftlichen Vielfalt mit Wald und Offenlandflächen sowie Heckenzügen und einer großen Obstwiese. Der nördliche Rand des Plangebietes öffnet einen weiten Blick auf Kämmerzell und das Fuldatal Das Plangebiet selbst umfasst landwirtschaftlich genutzte Offenlandflächen am Siedlungsrand von Kämmerzell, welche aufgrund der Kleinräumigkeit und der strukturellen Armut für die Naherholung selbst eine untergeordnete Rolle spielt. Bei hinreichender Ein- und Durchgrünung sind keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.
  • Schutzgut Fläche: 
    Der Geltungsbereich umfasst rund 5,3 ha. Bei einer GRZ von 0,3 bzw. 0,4 dürfen rund 2 ha (inkl. Verkehrsflächen und Infrastrukturflächen) versiegelt werden, diese gehen für die Entwicklung der Schutzgüter weitgehend verloren. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan sieht den westlichen Teil des Plangebietes bereits als Siedlungsfläche vor. Der größte Teil der Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.
  • Wechselwirkungen: 
    Im Gebiet sind aufgrund der Hanglage vor allem die Wechselbeziehungen zwischen Relief, Boden, Vegetation/Bodennutzung und Lokalklima (tagsüber Erwärmung, nachts Kaltluftbildung und –abfluss) sowie zwischen Boden/Relief und Grundwasser (Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildung, Grundwasserschutz) von Bedeutung.

Des Weiteren liegen folgende Fachgutachten zum Plangebiet als umweltbezogene Information vor:        

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der PGNU zum Bauentwicklungsgebiet „Nördlich der Pfingstweide“ (2016, 2020). 
  • Schnittstelle Boden (2023): Fachbeitrag zum Schutzgut Boden

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei gleichzeitiger frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

  • RP Kassel, Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz mit Hinweisen zum Bodenschutz
  • RP Kassel, Dez. Kommunales Abwasser, Wassergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz mit Hinweisen zur Einleitung von Niederschlagswasser in den südlich gelegenen Bocksbach.
  • Kreisausschuss des Landkreises Fulda – Bauen und Wohnen – mit Hinweisen zur sparsamen Umnutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen.
  • OsthessenNetz mit Hinweisen zur umweltverträglichen Straßen- und Außenbeleuchtung.

Aus der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme des Ortsbeirates Kämmerzell mit Hinweisen zu Gestaltung der öffentlichen Grünflächen sowie der Gefahrenabwehr bei Starkregenereignissen abgegeben.

Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

                         23.11.2023 bis 29.12.2023

statt.

Während dieser Zeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit integriertem Umweltbericht und Bestandsplan Biotoptypen, die Artenschutzrechtlichen Fachbeiträge, das Bodenschutzgutachten sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                                 von 08:00–18:00 Uhr     

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                  von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.


Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanungsamt(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungsamt – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:        8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,

Freitag:                               8:30 – 13:00 Uhr.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1619 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Fulda, den 16.11.2023                                 

Der Magistrat der Stadt Fulda 
gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

 

13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell „Nördl. Pfingstweide“
  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
  • Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 25.09.2023 über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Gleichzeitig wurde die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Zur Befriedung der Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken für selbstgenutztes Wohneigentum im Stadtteil Kämmerzell und den angrenzenden Stadtteilen soll auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche am östlichen Ortsrand ein neues Wohngebiet mit bis zu 53 Grundstücken entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche zu 80 % als Wohnbaufläche dargestellt. Da sich aufgrund des aktuellen Neubauentwurfs mit einer rund 20 Meter breiten Grünfläche das Baugebiet in Richtung Osten verschiebt, wird diese Flächennutzungsplanänderung parallel zum Bebauungsplanverfahren notwendig.

Der Geltungsbereich der 13. Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha und beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Grundstücke in der Gemarkung Kämmerzell:

Alle Flurstücke liegen in der Flur 7, Flurstück 92 (Gerloser Weg), 93/1, 93/3, 93/4, 94 (Dietershaner Weg), 95, 18/1, 18/2 und in Teilen die Flurstücke 21, 27, 46 (Veilchenstraße), 66 (Geranienstraße) und 74 (Lilienstraße).

(Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich.)

 

Die nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgeschriebene Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen sind enthalten:

  • Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Ortsbild/Erholung, Bevölkerung, menschliche Gesundheit und biologische Vielfalt mit Angaben zum Wirkungsgefüge und Auswirkungen sowie deren Wechselbeziehungen;
  • Schutzgut Mensch und Gesundheit mit Angaben zu den umweltbezogenen Auswirkungen durch Lärm- und Geruchsemissionen;
  • Vermeidung von Immissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern;
  • Erhaltung der Luftqualität mit Bewertung der Auswirkungen auf Klima und Luft;
  • Erneuerbare Energien und sparsame Nutzung von Energie
  • Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen;
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung möglicher Eingriffe in die verschiedenen Schutzgüter.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei gleichzeitiger frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

  • RP Kassel, Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz mit Hinweisen zum Bodenschutz
  • RP Kassel, Dez. Kommunales Abwasser, Wassergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz mit Hinweisen zur Einleitung von Niederschlagswasser in den südlich gelegenen Bocksbach.
  • Kreisausschuss des Landkreises Fulda – Bauen und Wohnen – mit Hinweisen zur sparsamen Umnutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen.
  • OsthessenNetz mit Hinweisen zur umweltverträglichen Straßen- und Außenbeleuchtung.

Aus der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme des Ortsbeirates Kämmerzell mit Hinweisen zu Gestaltung der öffentlichen Grünflächen sowie der Gefahrenabwehr bei Starkregenereignissen abgegeben.

Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

                         23.11.2023 bis 29.12.2023

statt. Während dieser Zeit werden der Entwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                                 von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                  von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Flächennutzungsplanänderungsentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanungsamt(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungsamt – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:        8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,

Freitag:                               8:30 – 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1619 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.


Fulda, den 16.11.2023                           

Der Magistrat der Stadt Fulda 
gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Mike Czichocki

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 51/04 UVK 006-04580

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Mike Czichocki
Blumenberger Damm 17
12685 Berlin


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat im Kriegsgebiet aufhält und die Zustellung nicht gewährleistet ist, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236,
Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 17.11.2023
Im Auftrag
gez. Schuhmann

Hinweis auf offenes Verfahren gemäß VGV § 15 - Ingenieurleistungen

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Ausbaus der Bonifatiusschule zur Ganztagsschule Ingenieurleistungen gem. HOAI 2021 LPH 1-9 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23386 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.