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Bereitstellungsdatum: 26.11.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW48 (2024)

Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Donnerstag, 28.11.2024, 19:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Mittelrode, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Verwendung Kulturmittel
5. Weihnachtsbaum aufstellen
6. Anfragen und Anträge

Steffen Krug, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Mittwoch, 04.12.2024, 18:00 Uhr, Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel 2024
4. Bundestagswahl 2025
5. Jugendraum
6. Anträge und Anfragen

Haiko Fillauer, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Mittwoch, 04.12.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Bundestagswahl 2025
4. Abrechnung Senioren- und Kulturmittel 2024
5. Anträge und Anfragen

Jürgen Jahn, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Mittwoch, 04.12.2024, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Abrechnung Martinsfeier
4. Abrechnung Seniorenveranstaltung
5. Verwendung Kultur- und Seniorenmittel 2024
6. Anträge und Verschiedenes

Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Mittwoch, 11.12.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Haimbach – Kleiner Saal -, Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 02.10.2024
2. Bericht des Ortsvorstehers u.a. Anruf-Sammel-Taxi (AST)
3. Verwendung der Kulturmittel 2024
4. Anträge und Anfragen

Manfred Belle, Ortsvorsteher

Wiederholung der Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in Fulda

Gemäß § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda sind alle Gräber in einer der Würde des
Friedhofs entsprechenden Weise gärtnerisch herzurichten und dauernd zu pflegen. Leider
wurde festgestellt, dass die aufgeführten Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet
und gepflegt sind. Die Grabstätten sind ungepflegt und mit Unkraut bewachsen, so dass
sie nicht mehr der Würde des Friedhofes entsprechen. Sie weisen auf wenig Respekt vor
den in den Gräbern Bestatteten und auf wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen
der anderen Friedhofsbenutzer hin.

Die Verfügungsberechtigten/Empfänger der Grabanweisung der aufgeführten Gräber werden
deshalb hiermit aufgefordert, bis zum 29. November 2024 die Grabstätten ordnungsgemäß
herzurichten und in Zukunft in einem würdigen Zustand zu halten. 

Name der/des zuletzt VerstorbenenFriedhofAbteilGrabnummer
    
Büttner, GertrudFrauenberg117156
Reinelt, HeinzFrauenberg115429
Reichelt, Hiltraud Frauenberg110201
Seuring, Bruno Frauenberg19203
Wenzel, Margarethe Frauenberg13193
Corbin, MonikaFrauenberg1211421
Peisker, GertrudFrauenberg1211623
Schneider, Josef Frauenberg118115-116
Eckart, Maria Frauenberg104207
Bachus, Therese Frauenberg104209
Schmitt, Ludwig Frauenberg104816
Maier, Martin Frauenberg103226
Andre, Jacob Frauenberg5192
Simon, Angelika Frauenberg115517
Fröb, Wilhelm Frauenberg115521
Langhammer, MarieFrauenberg108406
Holler, Agnes Haimbach2103-104
Wolff, Christian Haimbach6408
Jünger, Rudolf Neuenberg7318
Krause, Pelagia Sickels2103
Waider, Friederika Zentralfriedhof16173
Wingenfeld, Martha Zentralfriedhof11209-210


Wird diese Aufforderung nicht befolgt, so kann gemäß § 37 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda das Nutzungsrecht an den Grabstätten entschädigungslos entzogen werden. Die Grabstätten werden dann von der Stadt geräumt, eingeebnet und eingesät. Die Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Sachdienliche Hinweise zu den genannten Gräbern werden vom Amt für Grünflächen-, und Stadtservice, Friedhofsamt, entgegengenommen (Büro am Zentralfriedhof, Telefon: 0661/102-1796 oder E-Mail: friedhof@fulda.de).

Fulda, 4.10.2024

Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

 

Aufruf abgelaufener Ruherechte von Gräbern auf städtischen Friedhöfen der Stadt Fulda

Auf den Friedhöfen der Stadt Fulda sind die Ruherechte an Reihengräbern am 31.12.2024 abgelaufen, wenn die Bestattung bis einschließlich zu den nachfolgend genannten Terminen erfolgte:

FriedhofReihengräberKindergräberUrnenreihengräber
Zentralfriedhof
Frauenberg
31.12.199931.12.200431.12.2004
Haimbach
Lehnerz
Trätzhof

31.12.1994

31.12.2004

31.12.2004
Bronnzell
Dietershan
Gläserzell
Kämmerzell
Maberzell
Sickels


31.12.1994


31.12.1999


31.12.2004
Bernhards
Harmerz
Istergiesel
Kohlhaus
Lüdermünd
Malkes
Neuenberg
Oberrode



31.12.1989



31.12.1994



31.12.2004


Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Fulda (§17 Abs. 4) werden die Verfügungsberechtigten gebeten, die Gräber bis zum 31.01.2025 abzuräumen (Grabsteine, Einfassungen, Fundamente, Pflanzen u.a.) und das Grab mit Rasen anzusäen (§ 34 Abs. 2).

Für Wahlgräber, deren Nutzungszeit am 31.12.2024 ablaufen und die erhalten werden sollen, ist unverzüglich eine Verlängerung der Nutzungszeit zu beantragen. Andernfalls hat der Verfügungsberechtigte das Abräumen des Grabes (Grabstein, Einfassung, Fundament, Pflanzen u.a.) bis zum 31.01.2025 zu veranlassen und das Grab mit Rasen anzusäen.

Nach Ablauf des genannten Termins werden noch vorhandene Denkmale und sonstige bauliche Anlagen auf Kosten der jeweiligen Verfügungsberechtigten entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Fulda (§ 34 Abs. 2 und 3).

Fulda, 04.10.2024

Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sergey Sychyov

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument


der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 001-04797 vom 14.11.2024

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Sergey Sychyov
Chvoinaya Straße 35
Novaya Usman


öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234+235, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 19.11.2024

Im Auftrag
gez. Dietrich

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Mychajlo Oleksandrowytsch Sokol

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom
13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument

der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 007-04854 vom 07.11.2019

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Mychajlo Oleksandrowytsch Sokol
Olgiewska-Straße Nr. 17 Whg. 28
65026 Odessa


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234+235, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 19.11.2024
Im Auftrag
gez. Dietrich

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Ahmed Adan

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument


der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

atum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-04878 vom 18.11.2024

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Ahmed Adan
unbekannt
vermutliches Aufenthaltsland: Äthiopien oder Saudi-Arabien


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 18.11.2024
Im Auftrag
gez. Krause

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Alexander Aliabiev

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument


der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-04265 vom 18.11.2024

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Alexander Aliabiev
unbekannt
vermutliches Aufenthaltsland: Weißrussland/Belarus


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 18.11.2024
Im Auftrag
gez. Krause

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Nathalie Müller

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass die Dokumente

der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
19.11.2024 51/04 UVK 003-04821
19.11.2024 51/04 UVK 003-04822


Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Nathalie Müller
In den Auegärten 11
36037 Fulda


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 19.11.2024
Im Auftrag
gez. Möller

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Tiefbau- und Straßenbauarbeiten im Rahmen der Erneuerung der alten Zufahrt zum Tiergarten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29125 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Badegarten den Abbruch und Neubau einer Recheneinhausung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29171 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf ein Wettbewerbsverfahren gem. § 50 UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt zur Durchführung des Hessentags 2026 in Fulda die Fachplanung der gesamten Infrastruktur sowie die Fachplanung „Sicherheit“ inkl. Erstellung des Sicherheitskonzeptes aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29135 und 16/29136 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.