Bereitstellungsdatum: 26.11.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW48 (2024)
Donnerstag, 28.11.2024, 19:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Mittelrode, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Verwendung Kulturmittel
5. Weihnachtsbaum aufstellen
6. Anfragen und Anträge
Steffen Krug, Ortsvorsteher
Mittwoch, 04.12.2024, 18:00 Uhr, Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel 2024
4. Bundestagswahl 2025
5. Jugendraum
6. Anträge und Anfragen
Haiko Fillauer, Ortsvorsteher
Mittwoch, 04.12.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Bundestagswahl 2025
4. Abrechnung Senioren- und Kulturmittel 2024
5. Anträge und Anfragen
Jürgen Jahn, Ortsvorsteher
Mittwoch, 04.12.2024, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel
Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Abrechnung Martinsfeier
4. Abrechnung Seniorenveranstaltung
5. Verwendung Kultur- und Seniorenmittel 2024
6. Anträge und Verschiedenes
Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher
Mittwoch, 11.12.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Haimbach – Kleiner Saal -, Sitzung des Ortsbeirates Haimbach
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 02.10.2024
2. Bericht des Ortsvorstehers u.a. Anruf-Sammel-Taxi (AST)
3. Verwendung der Kulturmittel 2024
4. Anträge und Anfragen
Manfred Belle, Ortsvorsteher
Gemäß § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda sind alle Gräber in einer der Würde des
Friedhofs entsprechenden Weise gärtnerisch herzurichten und dauernd zu pflegen. Leider
wurde festgestellt, dass die aufgeführten Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet
und gepflegt sind. Die Grabstätten sind ungepflegt und mit Unkraut bewachsen, so dass
sie nicht mehr der Würde des Friedhofes entsprechen. Sie weisen auf wenig Respekt vor
den in den Gräbern Bestatteten und auf wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen
der anderen Friedhofsbenutzer hin.
Die Verfügungsberechtigten/Empfänger der Grabanweisung der aufgeführten Gräber werden
deshalb hiermit aufgefordert, bis zum 29. November 2024 die Grabstätten ordnungsgemäß
herzurichten und in Zukunft in einem würdigen Zustand zu halten.
Name der/des zuletzt Verstorbenen | Friedhof | Abteil | Grabnummer |
Büttner, Gertrud | Frauenberg | 117 | 156 |
Reinelt, Heinz | Frauenberg | 115 | 429 |
Reichelt, Hiltraud | Frauenberg | 110 | 201 |
Seuring, Bruno | Frauenberg | 19 | 203 |
Wenzel, Margarethe | Frauenberg | 13 | 193 |
Corbin, Monika | Frauenberg | 121 | 1421 |
Peisker, Gertrud | Frauenberg | 121 | 1623 |
Schneider, Josef | Frauenberg | 118 | 115-116 |
Eckart, Maria | Frauenberg | 104 | 207 |
Bachus, Therese | Frauenberg | 104 | 209 |
Schmitt, Ludwig | Frauenberg | 104 | 816 |
Maier, Martin | Frauenberg | 103 | 226 |
Andre, Jacob | Frauenberg | 5 | 192 |
Simon, Angelika | Frauenberg | 115 | 517 |
Fröb, Wilhelm | Frauenberg | 115 | 521 |
Langhammer, Marie | Frauenberg | 108 | 406 |
Holler, Agnes | Haimbach | 2 | 103-104 |
Wolff, Christian | Haimbach | 6 | 408 |
Jünger, Rudolf | Neuenberg | 7 | 318 |
Krause, Pelagia | Sickels | 2 | 103 |
Waider, Friederika | Zentralfriedhof | 16 | 173 |
Wingenfeld, Martha | Zentralfriedhof | 11 | 209-210 |
Wird diese Aufforderung nicht befolgt, so kann gemäß § 37 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda das Nutzungsrecht an den Grabstätten entschädigungslos entzogen werden. Die Grabstätten werden dann von der Stadt geräumt, eingeebnet und eingesät. Die Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Sachdienliche Hinweise zu den genannten Gräbern werden vom Amt für Grünflächen-, und Stadtservice, Friedhofsamt, entgegengenommen (Büro am Zentralfriedhof, Telefon: 0661/102-1796 oder E-Mail: friedhof@fulda.de).
Fulda, 4.10.2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Auf den Friedhöfen der Stadt Fulda sind die Ruherechte an Reihengräbern am 31.12.2024 abgelaufen, wenn die Bestattung bis einschließlich zu den nachfolgend genannten Terminen erfolgte:
Friedhof | Reihengräber | Kindergräber | Urnenreihengräber |
Zentralfriedhof Frauenberg | 31.12.1999 | 31.12.2004 | 31.12.2004 |
Haimbach Lehnerz Trätzhof | 31.12.1994 | 31.12.2004 | 31.12.2004 |
Bronnzell Dietershan Gläserzell Kämmerzell Maberzell Sickels | 31.12.1994 | 31.12.1999 | 31.12.2004 |
Bernhards Harmerz Istergiesel Kohlhaus Lüdermünd Malkes Neuenberg Oberrode | 31.12.1989 | 31.12.1994 | 31.12.2004 |
Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Fulda (§17 Abs. 4) werden die Verfügungsberechtigten gebeten, die Gräber bis zum 31.01.2025 abzuräumen (Grabsteine, Einfassungen, Fundamente, Pflanzen u.a.) und das Grab mit Rasen anzusäen (§ 34 Abs. 2).
Für Wahlgräber, deren Nutzungszeit am 31.12.2024 ablaufen und die erhalten werden sollen, ist unverzüglich eine Verlängerung der Nutzungszeit zu beantragen. Andernfalls hat der Verfügungsberechtigte das Abräumen des Grabes (Grabstein, Einfassung, Fundament, Pflanzen u.a.) bis zum 31.01.2025 zu veranlassen und das Grab mit Rasen anzusäen.
Nach Ablauf des genannten Termins werden noch vorhandene Denkmale und sonstige bauliche Anlagen auf Kosten der jeweiligen Verfügungsberechtigten entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Fulda (§ 34 Abs. 2 und 3).
Fulda, 04.10.2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 001-04797 vom 14.11.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Sergey Sychyov
Chvoinaya Straße 35
Novaya Usman
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234+235, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 19.11.2024
Im Auftrag
gez. Dietrich
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom
13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 007-04854 vom 07.11.2019
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Mychajlo Oleksandrowytsch Sokol
Olgiewska-Straße Nr. 17 Whg. 28
65026 Odessa
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234+235, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 19.11.2024
Im Auftrag
gez. Dietrich
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
atum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-04878 vom 18.11.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Ahmed Adan
unbekannt
vermutliches Aufenthaltsland: Äthiopien oder Saudi-Arabien
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 18.11.2024
Im Auftrag
gez. Krause
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-04265 vom 18.11.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Alexander Aliabiev
unbekannt
vermutliches Aufenthaltsland: Weißrussland/Belarus
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 18.11.2024
Im Auftrag
gez. Krause
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass die Dokumente
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
19.11.2024 51/04 UVK 003-04821
19.11.2024 51/04 UVK 003-04822
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Nathalie Müller
In den Auegärten 11
36037 Fulda
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 19.11.2024
Im Auftrag
gez. Möller
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Tiefbau- und Straßenbauarbeiten im Rahmen der Erneuerung der alten Zufahrt zum Tiergarten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29125 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Badegarten den Abbruch und Neubau einer Recheneinhausung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29171 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt zur Durchführung des Hessentags 2026 in Fulda die Fachplanung der gesamten Infrastruktur sowie die Fachplanung „Sicherheit“ inkl. Erstellung des Sicherheitskonzeptes aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29135 und 16/29136 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.