Bereitstellungsdatum: 25.11.2025 Amtliche Bekanntmachungen der KW48 (2025)
Mittwoch, 26.11.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Edelzell, Sitzung des Ortsbeirates Edelzell
Tagesordnung
- Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 24.09.2025
- Bericht des Ortsvorstehers
- Abrechnung der Seniorenfahrt vom 18.09.2025
- Abschlussbesprechung der Senioren-Weihnachtsfeier am 06.12.2025
- Ortsschelle 2026
- Planungen zu den Nutzungen des Jugendraumes sowie des freien Raumes der Bücherei im neuen Kita Gebäude
- Planung des Neujahrsempfangs am 16.01.2026
- Anträge und Anfragen
Sven Hohmann, Ortsvorsteher
Donnerstag, 04.12.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
- Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
- Seniorenmittel
- Vergabe kulturelle Mittel
- Vorbereitung Seniorenadventsfeier
- Vorbereitung Adventsfeuer
- Kommunalwahl
- Verschiedenes
Knut Heiland, Ortsvorsteher
Samstag, 29.11.2025, 10:00 Uhr, Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Ortsvorstehers
- Abrechnung kulturelle Mittel
- Bürgerbus
- Anträge und Anfragen
Haiko Fillauer, Ortsvorsteher
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Hessentag 2026 in Fulda die Parkraumbewirtschaftung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35028 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 über die im Rahmen der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Feststellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ gefasst.
Gemäß Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 12.11.2025 mit AZ: 0030-21-061a 10.02.09-00005#2025-00003 wurde die Genehmigung zur 27. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ erteilt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Der Änderungsbereich liegt zwischen Haimbach und Maberzell an der Bahnstrecke Gießen – Fulda und umfasst in der Gemarkung Maberzell, Flur 16, die Flurstücke 6/6, 6/7, 6/9, 6/13, 10/2, 11/4, 107/6 und 21/3 (teilweise) mit einer Gesamtgröße von rund 16,16 ha.
Die Lage des Geltungsbereichs ist in der Planskizze dargestellt.
[Siehe Planskizze!]
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist während den nachfolgenden Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Die wirksame Flächennutzungsplanänderung kann über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Fulda, 19.11.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 über die Ergebnisse der Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB entschieden und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 11 „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Geltungsbereich A liegt zwischen Haimbach und Maberzell an der Bahnstrecke Gießen – Fulda und umfasst in der Gemarkung Maberzell, Flur 16, die Flurstücke 6/6, 6/7, 6/9, 6/13, 10/2, 11/4, 107/6 und 21/3 (teilweise) mit einer Gesamtgröße von rund 16,16 ha.
Zusätzlich wurden für die artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die Feldlerchen folgende externe Ausgleichsflächen aufgenommen. Geltungsbereich B1: Gemarkung Maberzell, Flur 16, Flurstücke 68/1, 69/1, 1/1, 93/1, 94/1, 95/1, 96/1 und 97/1. Geltungsbereich B2: Gemarkung Maberzell, Flur 20, Flurstücke 6 und 9.
Die Lage der Geltungsbereiche ist aus den nachfolgenden Abbildungen ersichtlich:
[Siehe Skizzen!]
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 11 „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.deeingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Fulda, 19.11.2025
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister