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Bereitstellungsdatum: 10.12.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW50 (2024)

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Am Freitag, 13.12.2024, 15:00 Uhr, findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Fürstensaal des Stadtschlosses statt.
Fulda, 2. Dezember 2024
Die Stadtverordnetenvorsteherin:
Margarete Hartmann

Tagesordnung I
1. Haushaltsplan 2025 einschließlich Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ 
2. Mündlicher Bericht über ggf. in der Sitzung des HFA nicht einstimmig beschlossene Grundstücksgeschäfte

Tagesordnung II
3. Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Fulda I
4. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2024 gemäß § 28 GemHVO
5. 1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 in der Stadt Fulda - Hebesatzsatzung 2. Satzung der Stadt
    Fulda über die abweichenden Fälligkeiten bei Grundsteuer-Kleinbeträgen
6. Darlehensaufnahme der Stadtentwicklungsgesellschaft Fulda GmbH & Co. KG - Bürgschaftserklärung der Stadt Fulda
7. 1. Änderungssatzung zur Satzung für den Beirat der Menschen mit Behinderungen (BmB) der Stadt Fulda
8. 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Feuerwehrwache Süd“ - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB -
    Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
9. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 5 „Feuerwehrwache Süd“ - Beschluss über das Abwägungsergebnis gemäß § 1 (7) BauGB - Beschluss zur Aufstellung des
    Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB - Beschluss zur Durchführung der Offenlegung gemäß § 3 (2) und der Träger öffentlicher Belange Beteiligung gemäß
    § 4 (2) BauGB

Die Anfragen und Anträge können unter www.fulda.de/stadtverordnetenversammlung und im Bürgerbüro eingesehen werden.
Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen.

Sitzung des Ortsbeirates Lüdermünd

Mittwoch, 11.12.2024, 19:00 Uhr, Feuerwehrhaus Lüdermünd, Sitzung des Ortsbeirates Lüdermünd

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers und Genehmigung des Protokolls
2. Planung des Bürgerabends am 28. Dezember 2024
3. Aktuelles zur Umplanung der Bushaltestelle
4. Planung Seniorennachmittag
5. Mängel am neuen Fußboden der Fahrzeughalle
6. Anträge / Anfragen

Thomas Schmitt, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Niederrode

Montag, 16.12.2024, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Niederrode, Sitzung des Ortsbeirates Niederrode

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Rückblick Aufstellen Weihnachtsbaum
4. Verwendung Kulturmittel
5. Aktivitäten 2025
6. Anfragen und Anträge

Michael-Edgar Wiegand, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach

Dienstag, 17.12.2024, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Planung Bundestagswahl 2024
5. Nachlese Veranstaltungen
6. Nachlese Infoabend Funkmast
7. Kulturmittel
8. Anträge und Verschiedenes

Georg Krönung, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Bernhards

Dienstag, 17.12.2024, 20:00 Uhr, Ortsbeiratsraum Bernhards, Sitzung des Ortsbeirates Bernhards

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorstehers
2. Kulturmittelabrechnung
3. Termine 2025
4. Belegungsplan Friedhof
5. Anträge/Anfragen

Uwe Riethmüller, Ortsvorsteher

Vereinfachte Umlegung Nr. 2/2024,,Frankfurter Straße" Gemarkung Kohlhaus

Vereinfachte Umlegung Nr. 2/2024,,Frankfurter Straße" Gemarkung Kohlhaus
1. Der vom Magistrat der Stadt Fulda - Umlegungsstelle - am 14.10.2024 gefasste Beschluss über die Vereinfachte Umlegung ,,Gieseltalradweg" ist
    am 24.11.2024 unanfechtbar geworden.
2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach 5 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen 
    Rechtszustand ersetzt. Ausgetauschte oder einseitig zugeteilte Grundstücksteile und Grundstücke werden so, wie sie stehen und liegen, Bestandteil des
    Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.
3. Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen.
4. Der Magistrat der Stadt Fulda Umlegungsstelle veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden.
    Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
5. Die Geldleistungen sind fällig

Fulda, den 26.11.2024
DER MAGISTRAT DER STADT FULDA
Umlegungsstelle

gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Entwässerungsarbeiten am Verbindungsplatz Badegarten Fuldakanal aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29290 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden. 

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Straßenbauarbeiten für den Neubau des Geh- und Radwegs Robert-Kronfeld-Straße sowie die Fertigstellung Franz-Marc-Ring in Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29330 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Niederrode Dorfwiese“

 

  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB

  • Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

  • Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 11.10.2024 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB entschieden. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Zur Befriedigung der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken sollen im Stadtteil Niederrode auf einer derzeit als Grünland genutzten Fläche am östlichen Ortsrand fünf Baugrundstücke entstehen.

Für die angestrebte Entwicklung des Gebiets ist die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans notwendig. Um die entsprechenden baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll im Parallelverfahren ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Das Änderungsgebiet umfasst in der Gemarkung Niederrode die Flurstücke 25/2, 25/3 und einen Teil des Flurstückes 25/1 in der Flur 3 und hat eine Gesamtgröße von rund 0,48 ha. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist kleiner als der Geltungsbereich des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens. Dies ist dem straßenbegleitenden Grünstreifen geschuldet, der im Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt wird. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche bereits als Verkehrsfläche dargestellt und muss somit nicht geändert werden.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich.

                                      [Siehe Planskizze!]

Die nach § 2 (4) BauGB vorgeschriebene Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen sind enthalten: 

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit Angaben zu aktuellen Flächennutzungen und Biotoptypen, Vogelarten, besonders streng geschützten Arten, Bewertung der Nutzungstypen sowie Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf Lebensräume; 

  • Fläche, Geologie, Boden und Wasser mit Angaben zum geologischen Untergrund, Bodenarten, Geländerelief, Bodenfunktionsbewertung, Grundwasserneubildung und Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser;

  • Luft, Klima, Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels mit Angaben zu Luftqualität, Lokalklima sowie klimatischen Auswirkungen;

  • Landschaftsbild und Erholungsnutzung mit Aussagen zu charakteristischen Gehölzstrukturen, angrenzenden Erholungsräumen und Auswirkungen auf das Ortsbild;

  • Bevölkerung und menschliche Gesundheit mit Aussagen zu den umweltbezogenen Auswirkungen durch Lärmemissionen und Starkregengefährdung;

  • Schutzgebiete mit Angaben zur Betroffenheit der Schutzgebiete nach §§ 23 – 26 BNatSchG;

  • Planerische Vorgaben mit Aussagen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne;

  • Abfall, Abwasser und erneuerbare Energien mit Aussagen zur Entsorgung und zur sparsamen Nutzung von Energie;

  • Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Aussagen zu möglichen Maßnahmen zur Verminderung von Eingriffsfolgen sowie zur Entwicklung neuer Lebensräume.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

- Landkreis Fulda, Fachdienste Bauen und Wohnen sowie Landwirtschaft mit Bezug zu Lärmimmissionen
- Polizeipräsidium Osthessen mit Bezug zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer 
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.2, mit Bezug zum Wasserschutzgebiet und dem vorsorgenden Bodenschutz 
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2, mit Bezug zu Lärmimmissionen.

Aus der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

                         12.12.2024 bis 20.01.2025

statt.

Während dieser Zeit werden der Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten im Internet veröffentlicht, zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                             von 08:00–18:00 Uhr
Mittwoch                                                               von 08:00–12:00 Uhr
Freitag                                                                   von 08:00–15:00 Uhr      
und Samstag                                                         von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. 

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter

                                             http://www.bauen-fulda-stadt.de

einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda - Amt für Stadtplanung und -entwicklung - vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:      9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr, 
Freitag:                                 9:00 – 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
 

Fulda, den 04.12.2024                                 

Der Magistrat der Stadt Fulda 
gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

 

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Niederrode Nr. 3 „Dorfwiese“
  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB

  • Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB

  • Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

  • Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 11.10.2024 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB entschieden und den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Niederrode in der Flur 3 die Flurstücke 25/2, 25/3 und einen Teil des Flurstücks 25/1 sowie in der Flur 2 einen Teil des Flurstücks 25/9. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von rund. 0,5 ha.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich. 

[Siehe Planskizze!]

Zur Befriedigung der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken sollen im Stadtteil Niederrode auf einer derzeit als Grünland genutzten Fläche am östlichen Ortsrand fünf Baugrundstücke entstehen.

Für die angestrebte Entwicklung des Plangebiets ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, um die entsprechenden baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Fläche für Landwirtschaft aus. Dieser soll im Parallelverfahren geändert werden.

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:

  • Schutzgut Mensch mit Angaben zu Beeinträchtigungen der Anwohner während der Bauphase, Geräuschbelastungen der Wohnbevölkerung durch zusätzlichen Verkehr, Emissionen durch zusätzlichen Hausbrand sowie Gefahren durch Starkregenereignisse.

  • Biotop- und Nutzungstypen mit Biotoptypenkartierung, Bewertung der Biotoptypen, Verluste von Lebensräumen durch die Neubebauung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Entwicklung neuer Lebensräume.

  • Artenschutz mit Aussagen zur potentiell vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen, Störwirkungen während der Bauphase, Lebensraumverlust und Gefährdungen von Tierarten durch die Neubebauung, Vermeidungs-, Ausgleichsmaßnahmen.

  • Fläche, Geologie und Boden mit Aussagen zu Bodenarten, landwirtschaftlicher Nutzungseignung, Bodenfunktionen und Vorbelastungen des Bodens, Gefährdungen des Bodens durch Baustellenbetrieb, Neubebauung und Versiegelung, Erosionsgefährdung, bodenbezogene Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Bedeutung der Fläche für die Schutzgüter.

  • Wasser mit Angaben zu Hydrogeologie, Grundwasser, Oberflächengewässer, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf Grund- und Oberflächenwasser, Auswirkungen der Neubebauung auf die Grundwasserneubildung und den Oberflächenabfluss, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen zugunsten des Wasserhaushalts.

  • Klima mit Aussagen zu Kaltluftbildung und –abfluss sowie lufthygienischen Vorbelastungen, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf die Lufthygiene, Auswirkungen der Neubebauung auf das Lokalklima, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch Gehölzpflanzungen und Gebäudebegrünung.

  • Orts- und Landschaftsbild mit Aussagen zum Landschaftscharakter und der Eignung für die Naherholung, Beeinträchtigungen während der Bauphase, Veränderung des Landschaftscharakters durch die Neubebauung, Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Eingrünung des Baugebiets.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

- Landkreis Fulda, Fachdienste Bauen und Wohnen sowie Landwirtschaft mit Bezug zu Lärmimmissionen; 
- Polizeipräsidium Osthessen mit Bezug zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer; 
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.2, mit Bezug zum Wasserschutzgebiet und dem vorsorgenden Bodenschutz; 
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2, mit Bezug zu Lärmimmissionen.

Aus der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme mit umweltrelevanten Inhalten abgegeben. Diese nahm Bezug zu Lärmimmissionen und konkurrierenden Nutzungen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

                         12.12.2024 bis 20.01.2025

statt.

Während dieser Zeit werden der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht, zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                                   von 08:00–18:00 Uhr   
Mittwoch                                                                     von 08:00–12:00 Uhr
Freitag                                                                          von 08:00–15:00 Uhr
und Samstag                                                                von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter

http://www.bauen-fulda-stadt.de

einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und -entwicklung – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:          9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr, 
Freitag:                                     9:00 – 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Fulda, 04.12.2024                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbands Gruppenwasserwerk Florenberg

Ablesung der Wasserzähler 2024

Im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg sind im Ortsteil Edelzell elektronische Wasserzähler installiert, mit denen eine stichtagsgenaue Ablesung der Zählerstände zum 31.12.2024 erfolgt.

Durch den Einsatz der Outdoor-Ablesetechnik ist die Anwesenheit des Anschlussnehmers nicht erforderlich. Die kosten- und zeitintensive Ablesung der
Zähler durch Fremdpersonal gehört damit der Vergangenheit an und verkürzt die Jahresendabrechnung erheblich.
Sofern Sie die Zählerstände des Hauptzählers für die Abrechnung von Mietobjekten verwenden und größere Differenzen bei der Nebenkostenabrechnung vermeiden möchten, empfehlen wir den Abgleich mit den privaten Nebenzählern zum oben genannten Ablesezeitpunkt vorzunehmen. 

Für Rückfragen zu Abrechnungen und Tarifen steht Ihnen Frau Diel (0661 390-27) gerne zur Verfügung.