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Bereitstellungsdatum: 17.12.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW51 (2024)

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

- Hebesatzsatzung der Stadt Fulda -

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2024 folgende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen:
 

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

     a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf              144 v.H. 
     b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                        313 v.H.

2. Gewerbesteuer auf                                                                                         380 v.H.


§ 2 Inkrafttreten  

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. 

(2) Gleichzeitig tritt die Hebesatzung der Stadt Fulda vom 16.12.2019 außer Kraft.
 


Fulda, den 13.12.2024                                                Der Magistrat der Stadt Fulda

                                                        (Siegel)

                                                                                 gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
                                                                                      Oberbürgermeister

 

Satzung der Stadt Fulda über die abweichenden Fälligkeiten bei Grundsteuer-Kleinbeträgen

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) und des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2024 folgende Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Fulda beschlossen:

§ 1

Die Fälligkeiten für Grundsteuer-Kleinbeträge werden wie folgt bestimmt:

    1.  am 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt, 
    2.  am 15. Februar und 15. August zu je der Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.


§ 2

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. 

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Fulda über die abweichenden Fälligkeiten bei Grundsteuer-Kleinbeträgen vom 03.11.1975 (veröffentlicht am           28.11.1975) außer Kraft.
 

Fulda, den 13.12.2024                                                Der Magistrat der Stadt Fulda

                                                           (Siegel)

                                                                                 gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
                                                                                      Oberbürgermeister

 

 

 

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Ivan Mikolojowitsch

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben,

dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 007-04856 vom 12.12.2024
51/04 UVK 006-04708 vom 12.12.2024


Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Ivan Mikolojowitsch Soloshenko
Svetlaya 27 Wohnung 1
Charkiw


öffentlich zugestellt wird. Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

am Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 235,
Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 12.12.2024
Im Auftrag
gez. Dietrich

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Elham Sadiqi

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben,

dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Datum und Aktenzeichen der zuzustellenden Dokumente:
21.11.2024 Aktenzeichen 51/04 WiJu 008-06138
21.11.2024 Aktenzeichen 51/04 WiJu 008-06137


Name und letzte bekannte Anschrift der Zustellungsadressatin:
Frau Elham Sadiqi
Dalbergstraße 21
36037 Fulda


öffentlich zugestellt wird. Da sich die oben genannte Zustellungsadressatin unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann von der Betroffenen oder ihrem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

am Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 101,
Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 09.12.2024

Im Auftrag
gez. Schuhmann

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Zaunbauarbeiten an der BGS-Sportanlage in der Daimler-Benz-Straße aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29465 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt einen Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Fulda „Am Rosenbad“ aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29463 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Wege- und Landschaftsbauarbeiten für die Kita Edelzell aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/29452 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweisbekanntmachung des Abwasserverbands Fulda

Folgende aktuelle amtliche Bekanntmachung des Abwasserverbandes Fulda ist ab sofort im Internet unter der Adresse www.abwasserverband-fulda.de/bekanntmachungen.html sowie beim Abwasserverband Fulda, Langebrückenstraße 46, 36037 Fulda, Zimmer 201, einsehbar: Jahresrechnung 2023 - Erteilung der Entlastung gemäß § 114 HG