Bereitstellungsdatum: 24.12.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW52 (2024)
Feststellung über das Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871).
Frau Silvia Brünnel, Mitglied der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“, hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda mit Wirkung zum 09.12.2024 niedergelegt.
Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an ihre Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“, entsprechend der Anzahl der auf ihn/sie entfallenen Stimmen.
Die gem. o. g. Bestimmung zunächst festgestellte Nachrückerin, Frau Kerstin Karkowski-Volkmar, hat die Annahme des Mandates abgelehnt. Nunmehr hat der Wahlleiter die nächstfolgende Nachrückerin
Frau Beate Tillmann-Mohr, 36039 Fulda,
festgestellt.
Gegen vorstehende Feststellungen kann gem. §§ 25-27 KWG binnen 2 Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Sascha Siebert, Schlossstr. 1, 36037 Fulda, Einspruch erhoben werden.
Fulda, 13.12.2024
gez. Sascha Siebert
Wahlleiter der Stadt Fulda
Feststellung über das Nachrücken in den Ortsbeirat Niesig gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2OO5 (GVBI. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2O21 (GVBI. S. 871).
Das Mitglied des Ortsbeirates Niesig, Frau Silvia Brünnel, hat mit Wirkung zum LL.L2.2024 ihr Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an ihre Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei ,,Bündnis 90/Die Grünen", Herr Ernst Sporer, 36039 Fulda.
Gegen vorstehende Feststellungen kann gem. §§ 25-27 KWG binnen 2 Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Sascha Siebert, Schlossstr. 1, 36037 Fulda, Einspruch erhoben werden.
Fulda, 13.12.2024
Sascha Siebert
Wahlleiter der Stadt Fulda
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 004-04827 vom 18.12.2024
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Tokhi Qahir
Afghanistan
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 18.12.2024
Im Auftrag
gez. Vogel