Bereitstellungsdatum: 20.02.2024 Amtliche Bekanntmachungen der KW08 (2024)
Am Dienstag, 27.02.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung in der Cafeteria der Grundschule Haimbach, Saturnstraße, 36041 Fulda, statt.
Fulda, 15. Februar 2024
Der Vorsitzende: Dr. Albert Post
Tagesordnung
1. Begehung der Grundschule Haimbach
2. Ausstellungsprogramm der städtischen Museen für das Jahr 2024
3. Theater- und Konzertprogramm für die Spielzeit 2024/25
4. Zwischenbericht zum Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter
Am Donnerstag, 29.02.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 15. Februar 2024
Die Vorsitzende: Dorothee Hauck-Hiersch
Tagesordnung
1. Vorstellung des Präventionsprogramms "Digital native" durch eine Vertreterin des Polizeipräsidiums Osthessen
2. Erstellung eines kommunalen Integrationskonzepts
3. Umstellung auf einen pauschalen Essensbeitrag in den städtischen Kitas
Am Mittwoch, 21.02.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 7. Februar 2024
Der Vorsitzende:
Dag Wehner
Tagesordnung:
1. Umstellung auf einen pauschalen Essensbeitrag in den städtischen Kitas
Am Mittwoch, 21.02.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer F 012 (Magistratssitzungszimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 8. Februar 2024
Die Vorsitzende: Lea Widmer
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem BMB
3. Debatte: Umgang mit Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen
4. Inklusion auf dem Hessentag 2026 - aktueller Planungsstand und Beratung durch den BMB
5. Ausblick: Themen und Arbeitsschwerpunkte des BMB für das Jahr 2024
6. Verschiedenes BMB vom 21.02.2024
Am Dienstag, den 27.02.2024, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausländerbeirates der Stadt Fulda im Sitzungszimmer F012 (Magistratsitzungszimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 16. Februar 2024
Der Vorsitzende: Abdulkerim Demir
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Umstrukturierung der Geschäftsstelle
3. Antrag Straßenbenennung nach Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau
4. Theater Ulüm (29.09.2024)
5. Antrag der Rederecht
6. Anfrage bezüglich des Vorfalls am Aschenberg
7. Verschiedenes
Am Mittwoch, 21.02.2024, 19:15 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kultur- und Seniorenmittel 2024
4. Haushaltsanträge 2025
5. Osterputz 2024
6. Übergabe Bürgerbus Rodetal
7. Stadtteilfahrt 2024
8. Anträge und Anfragen
Jürgen Jahn, Ortsvorsteher
Am Mittwoch, 21.02.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Besges, Sitzung des Ortsbeirates Besges
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Start Bürgerbus Rodetal
3. Sachstand Ausbau Bürgerhaus
4. Neukonzeption Vermietung BGH
5. Kultur- und Seniorenmittel 2024
6. Verwendung der Kultur- und Seniorenmittel
7. Europawahl am 09.06.2024
8. Anträge, Anfragen, Verschiedenes
Wolfgang Wald, Ortsvorsteher
Am Montag, 26.02.2024, 20:00 Uhr, Clubhaus der SG Johannesberg, Agricolastraße 8, Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg
Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Verkehrsführung Westring-Sickels
4. Rest-Baumaßnahme Johannesberger Straße
5. Osterputz 2024
6. HH-Anträge 2025
7. Wahlen 2024
8. Seniorentag 2024
9. Termin Dorffest 2024
10. Anträge und Anfragen
11. Personalangelegenheiten
TOP 11 wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt!
Erwin Stock, Ortsvorsteher
Am Dienstag, 27.02.2024, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Haushaltsanträge 2025
5. Planung Veranstaltungen 2024
6. Anträge und Verschiedenes
Georg Krönung, Ortsvorsteher
Am Mittwoch, 28.02.2024, 20:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Kohlhaus, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Jugendsammelwoche 2024
4. Kulturmittel 2024
5. Neue Beleuchtung Bürgerhaus
6. Anfragen und Anträge
Reinhard Kremser, Ortsvorsteher
Am Donnerstag, 29.02.2024, 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Harmerz, Sitzung des Ortsbeirates Harmerz
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 08.11.2023
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Kulturmittel 2024
5. Dorffest 2024
6. Beleuchtung Marienstatue
7. Anfragen und Anträge
Martin Haseneier, Ortsvorsteher
Am Donnerstag, 29.02.2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Jahresplanung
4. Vergabe kulturelle Mittel 2024
5. Unser Dorf hat Zukunft
6. Rückblick "Sickels fragt"
7. Europawahl
8. Osterputz am 16.03.2024
9. Verschiedenes
Knut Heiland, Ortsvorsteher
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Neubaus der Kita Lehnerz Flachdachabdichtungsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/24502 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt im Rahmen der Sanierung der Brüder-Grimm-Schule Rohbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/24500veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung der Domschule Fensterbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/24547 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung des Deutsch-Amerikanischen Sportzentrums Dachdeckerarbeiten BA II aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/24643 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung des Stadtschlosses Fulda Bauteil A und der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes die Vergabe von Planungsleistungen Elektrotechnik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/24648 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 15.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB gefasst und über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bronnzell. Es befindet sich am südwestlichen Rand des Stadtteils und wird über die Bronnzeller Straße erschlossen. Es wird im Norden durch die vorhandene Bebauung in der Schimmelstraße, im Osten und Südosten durch die Bronnzeller Straße sowie im Südwesten und Westen durch die Bahnstrecke der Deutschen Bahn begrenzt.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst in der Gemarkung Bronnzell das Flurstück 80/2 in Flur 15, die Flurstücke 9/16 und 9/17 in Flur 6 sowie Teilflächen der Flurstücke 80/1 in Flur 15, 31/3 in Flur 16 und 50/15 in Flur 6 und hat eine Gesamtgröße von rund 3,56 ha.
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich:
[Siehe Planskizze]
Der Geltungsbereich der externen Kompensationsfläche umfasst in der Gemarkung Bernhards, Flur 2, Teilflächen der Flurstücke 95/19 und 69. Die externe Kompensationsfläche hat eine Größe von rund 0,5 ha und ist aus der Abbildung ersichtlich:
[Siehe Planskizze „Externe Kompensationsfläche“]
Zur Befriedigung der Nachfrage nach Wohngrundstücken soll im Stadtteil Bronnzell auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche am südwestlichen Ortsrand ein neues Wohngebiet mit etwa 25 bis 35 Grundstücken entwickelt werden.
Baurechtliche Voraussetzung für die angestrebte Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan wird in einem Parallelverfahren geändert.
Der Bebauungsplan soll einen Teil der Fläche als Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihen- bzw. Mehrfamilienhäusern ausweisen. Weitere Flächen sollen als öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und zur Kompensation des Flächenverbrauchs genutzt werden. Die Erschließung des neuen Wohnquartiers soll über einen neuen Kreisverkehr erfolgen, der an die Bronnzeller Straße angeschlossen wird. Zum Ausgleich der Eingriffe in die Natur und Landschaft wird zusätzlich eine externe Kompensationsfläche in Bernhards festgesetzt.
Aufgrund der Lärmimmissionen, verursacht durch die angrenzende Bahnstrecke, die Bronnzeller Straße sowie den angrenzenden gewerblichen Betrieb, wurde eine schalltechnische Untersuchung beauftragt. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minderung der Lärmeinwirkungen innerhalb der Wohngebäude wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.
Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:
- Schutzgut Mensch mit Angaben zu aktuellen Schallemissionen, Beeinträchtigungen der Anwohner während der Bauphase, Geräuschbelastungen der Wohnbevölkerung durch den Schienen- und Straßenverkehr, Emissionen durch zusätzlichen Hausbrand sowie vorgesehene aktive und passive Schallschutzmaßnahmen.
- Biotop- und Nutzungstypen mit Biotoptypenkartierung, Bewertung der Biotoptypen, Aussagen zu Gefährdungen erhaltenswerter Bäume während der Bauphase, Verluste von Lebensräumen durch die Neubebauung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Entwicklung neuer Lebensräume.
- Artenschutz mit Aussagen zu erfassten Vogel- und Fledermausarten, Störwirkungen während der Bauphase, Lebensraumverlust und Gefährdungen von Tierarten durch die Neubebauung, Vermeidungs-, Ausgleichs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für besonders streng geschützte Arten.
- Geologie und Boden mit Aussagen zu Bodenarten, landwirtschaftlicher Nutzungseignung, Bodenfunktionen und Vorbelastungen des Bodens, Gefährdungen des Bodens durch Baustellenbetrieb, Neubebauung und Versiegelung, bodenbezogene Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Wasser mit Angaben zu Hydrogeologie, Grundwasser, Oberflächengewässer, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf Grund- und Oberflächenwasser, Auswirkungen der Neubebauung auf die Grundwasserneubildung und den Oberflächenabfluss, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen zugunsten des Wasserhaushalts.
- Klima mit Aussagen zu Kaltluftbildung und –abfluss sowie lufthygienischen Vorbelastungen, Auswirkungen des Baustellenbetriebs auf die Lufthygiene, Auswirkungen der Neubebauung auf das Lokalklima, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch Gehölzpflanzungen und Gebäudebegrünung.
- Orts- und Landschaftsbild mit Aussagen zum Landschaftscharakter und der Eignung für die Naherholung, Beeinträchtigungen während der Bauphase, Veränderung des Landschaftscharakters durch die Neubebauung, Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Eingrünung und inneren Durchgrünung des Baugebiets.
Des Weiteren liegen folgende Fachgutachten zum Plangebiet vor:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Bestandserhebung, Wirkung des Vorhabens, Betroffenheit der erfassten Arten sowie Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
- Schalltechnische Stellungnahme mit Untersuchung des Straßenverkehrs, des Schienenverkehrs und des benachbarten gewerblichen Betriebes.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:
- Handwerkskammer Kassel mit Bezug auf die Lärmimmissionen
- HessenMobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, mit Bezug auf die Umgestaltung des Straßenraums
- Industrie- und Handelskammer Fulda mit Bezug auf die Lärmimmissionen und die Erschließung des Baugebietes
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 21, mit Bezug auf die Erschließung des Baugebietes
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.2, mit Bezug auf das Wasserschutzgebiet und den Bodenschutz.
Aus der Öffentlichkeit wurden vier Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten abgegeben. Diese nahmen Bezug auf die Lärmimmissionen, die Gestaltung der Freiflächen und die Ausnutzung der Bauflächen.
Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom
22.02.2024 bis 22.03.2024
statt.
Während dieser Zeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit integriertem Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die schalltechnische Untersuchung sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00–18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00–12:00 Uhr
Freitag von 08:00–15:00 Uhr
und Samstag von 09:00–12:00 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter
http://www.bauen-fulda-stadt.de
einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und -entwicklung – vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,
Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Fulda, den 15.02.2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 15.12.2023 über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.
Zur Befriedigung der Nachfrage nach Wohngrundstücken soll im Stadtteil Bronnzell auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche am südwestlichen Ortsrand ein neues Wohngebiet mit etwa 25 bis 35 Grundstücken entwickelt werden. Baurechtliche Voraussetzung für die angestrebte Entwicklung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan wird in einem Parallelverfahren aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als gemischte Baufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft aus. Im Zuge der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen diese Flächen konform mit dem in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Bronnzell Nr. 11 „Südwest“ umgewidmet werden. Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Baugrundstücke sollen im Flächennutzungsplan künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Der übrige Teil des Änderungsgebietes soll im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche, als Fläche für die Landwirtschaft mit Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie zu einem geringeren Teil als Verkehrsfläche dargestellt werden.
Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Bronnzell Südwest“ umfasst das Flurstück 80/2 sowie einen Teilbereich des Flurstücks 80/1, Flur 15, Gemarkung Bronnzell.
Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von rd. 3,18 ha.
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich.
[Siehe Abbildung!]
Die nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgeschriebene Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen sind enthalten:
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit Angaben zu aktuellen Flächennutzungen und Biotoptypen, Vogelarten, besonders streng geschützten Arten, Bewertung der Nutzungstypen sowie Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf Lebensräume;
Fläche, Geologie, Boden und Wasser mit Angaben zum geologischen Untergrund, Bodenarten, Geländerelief, Bodenfunktionsbewertung, Grundwasserneubildung und Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser;
Luft, Klima, Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels mit Angaben zu Luftqualität, Lokalklima sowie klimatischen Auswirkungen;
Landschaftsbild und Erholungsnutzung mit Aussagen zu charakteristischen Gehölzstrukturen, angrenzenden Erholungsräumen und Auswirkungen auf das Ortsbild;
Bevölkerung und menschliche Gesundheit mit Aussagen zu verkehrsbedingten Schallemissionen und Auswirkungen auf gesundheitliche und soziale Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil;
Schutzgebiete mit Angaben zu Wasserschutzgebieten;
Planerische Vorgaben mit Aussagen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne;
Abfall, Abwasser und erneuerbare Energien mit Aussagen zur Entsorgung und zur sparsamen Nutzung von Energie;
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Aussagen zu möglichen Maßnahmen zur Verminderung von Eingriffsfolgen sowie zur Entwicklung neuer Lebensräume und Ersatzlebensräume für besonders streng geschützte Arten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:
- Handwerkskammer Kassel mit Bezug auf die Lärmimmissionen
- HessenMobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, mit Bezug auf die Umgestaltung des Straßenraums
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 21, mit Bezug auf die Erschließung des Baugebietes
- Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.2, mit Bezug auf das Wasserschutzgebiet und den Bodenschutz
Aus der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme mit umweltrelevantem Inhalt abgegeben. Diese nahm Bezug auf die Lärmimmissionen.
Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom
22.02.2024 bis 22.03.2024
statt.
Während dieser Zeit werden der Entwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00–18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00–12:00 Uhr
Freitag von 08:00–15:00 Uhr
und Samstag von 09:00–12:00 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter
http://www.bauen-fulda-stadt.de
einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Stellungnahmen zu dem Flächennutzungsplanänderungsentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung- und entwicklung – vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,
Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und –entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102-1615 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Fulda, den 15.02.2024
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister